Bei einem Hochsitz handelt es sich um eine jagdliche Einrichtung, eine Ansitzeinrichtung. Sie dient unmittelbar der Jagdausübung, nämlich dem Aufsuchen des Wildes, und genießt daher besonderen Schutz durch das Bundesjagdgesetz und die Jagdgesetze der Länder. Hochsitze werden im Auftrag des jeweiligen Jagdausübungsberechtigten (z.B. des Jagdpächters eines gemeinschaftlichen Jagdbezirkes oder des Eigenjagdbesitzers) errichtet. Dieser ist auch meist der Eigentümer. Der Grundstückseigentümer muss die Errichtung dulden, soweit sie für die Jagdausübung erforderlich ist.
Der Hochsitz dient dem Jäger primär als Deckung und Witterungsschutz bei der Jagd. Er ermöglicht auch ein sicheres Schießen: Die Waffe kann sicher auf- oder angelegt werden, und durch die Höhe des Hochsitzes dient der Erdboden in der Regel als Kugelfang. Der Schuss kann also ohne Bedrohung für Dritte abgegeben werden.
Hochsitze geringerer Bauhöhe werden Ansitz genannt.
Jede Ansitzeinrichtung sollte so angelegt werden, dass sie ihrem Zweck möglichst gerecht wird, ohne das Wild dabei in seiner Lebensweise zu stören. Sie sollte zweckmäßig und handwerklich solide, aber nicht übertrieben aufwändig errichtet werden. Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV Jagd) der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft sind zu beachten.
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