Als wissenschaftliche Hilfskräfte werden an deutschen Hochschulen Studierende oder Beschäftigte mit Hochschulabschluss bezeichnet, die unterstützende Tätigkeiten in Lehre, Forschung und Service verrichten. Oft werden sie kurz HiWis genannt. Eine weitere Bezeichnung ist Famulant (von lat. famulus: Diener, Knecht).
Es gibt sogenannte geprüfte wissenschaftliche Hilfskräfte (mit Hochschulabschluss) und studentische oder ungeprüfte wissenschaftliche Hilfskräfte (ohne Hochschulabschluss).
Tätigkeit
Studentische Hilfskräfte sind meist
Studenten, die für einen
Professor oder
Dozenten arbeiten. Die Tätigkeiten reichen von „Sekretariatsaufgaben“ wie dem Anfertigen von Kopien und Heraussuchen verschiedener Bücher aus der
Bibliothek über die eigenständige Leitung von
Tutorien und
Übungen bis hin zur Unterstützung oder Mitarbeit bei
Forschungsprojekten.
Kontakte für studentische Hilfskraftstellen ergeben sich oft in Seminaren oder Vorlesungen, einige werden auch ausgeschrieben, meist suchen sich Hochschullehrer aber gern Studenten aus, die ihnen bereits positiv aufgefallen sind. In Berlin werden die Stellen in einem regulären Verfahren bekannt gemacht und unter Mitwirkung der Personalräte der studentischen Beschäftigten besetzt.
Arbeitsbedingungen
Die
Verträge für wissenschaftliche Hilfskräfte werden meist über 10 bis 80 Stunden pro Monat abgeschlossen. Die Vergütung wird meist vom Bundesland, teilweise auch von der Hochschule festgelegt. Allerdings gibt es Höchstlöhne die von der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (alle Bundesländer außer Berlin und Hessen) 1993 festgelegt worden, und seitdem nicht verändert wurden. Die Vergütung entsprach dem damaligen Stundenlohn der Vergütungsguppe VIII/IX (umgerechnet 8,06 €) des
Bundesangestelltentarifvertrags. Einige Bundesländer haben den Tarif inzwischen gesenkt (Baden-Württemberg 7,50 €, (Bayern 6,20 €). In Berlin sind die Arbeitsbedingungen seit 1979 in einem Tarifvertrag für studentische Beschäftigte
(TV Stud II), geregelt, der von den Gewerkschaften
ver.di (vormals
ÖTV) und
GEW geschlossen ist. Insgesamt ist die Dauer, für die ein Student als Hilfskraft arbeiten darf, in
Deutschland auf vier Jahre beschränkt. Im Februar 2002 hat sich in
Steinbach bei
Frankfurt am Main die
Tarifvertragsinitiative studentischer Beschäftigter gegründet, die eine tarifliche und personalrechtliche Absicherung aller studentischen Beschäftigten an wissenschaftlichen Einrichtungen fordert.
Literatur
- Büchner, Gerold; Hansmann, Uli; Lecher, Thomas; Stumpfögger, Niko, Bis hierher und nicht weiter. Der Berliner Tutorenstreik 1986, Hamburg 1986, VSA-Verlag
Weblinks
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