Notwendige Bedingung und hinreichende Bedingung sind Begriffe aus der Logik und den Wissenschaften.
Eine hinreichende Bedingung für einen Sachverhalt ist eine Bedingung, bei deren Erfüllung zwangsläufig dieser Sachverhalt eintritt. Umgekehrt muss sie aber nicht unbedingt erfüllt sein, wenn der Sachverhalt vorliegt. Das Gegenstück zur hinreichenden Bedingung ist die notwendige Bedingung, die besagt, dass ein Sachverhalt erforderlich, aber eben nicht ausreichend dafür ist, dass ein anderer Sachverhalt eintritt.
Hinreichende und notwendige Bedingung drücken keinen inhaltlichen Zusammenhang aus, d. h. sie sagen nichts über die Natur und Ursache des Zusammenhangs zwischen Bedingung und Bedingtem aus: Ob das Bedingte logische Folge ist, ob die Bedingung das Bedingte kausal verursacht oder ob irgendein anderer (oder gar kein) inhaltlicher Zusammenhang zwischen Bedingung und Bedingtem besteht, bleibt offen.
Beispiele:
Die notwendige und die hinreichende Bedingung stehen in engem Zusammenhang. Wenn ein Sachverhalt A eine hinreichende Bedingung für einen Sachverhalt B ist, dann ist B zugleich eine notwendige Bedingung für A, und umgekehrt. Anhand der Beispiele:
Vor allem letzteres Beispiel zeigt deutlich, dass hinreichende und notwendige Bedingung keinen inhaltlichen Zusammenhang ausdrücken.
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"Notwendige und hinreichende Bedingung".
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