Die von Martin Bormann geleitete Hilfskasse der NSDAP war eine Unfall- und Haftpflichtversicherung für SA- und NSDAP-Mitglieder. Sie ging im September 1930 aus der "SA-Versicherung" hervor.
Sie unterteilte sich in die Abteilungen:
Bei einem monatlichen Beitrag von 30 Pfennig für die Allgemeine Verwundetenhilfe und 1 Reichsmark für die Verwundetenhilfe für Motorradfahrer sollten 2.000 RM im Todesfall, 5.000 RM für 100%ige Invalidität und 3 RM tägliches Krankengeld gezahlt werden können. Die Sachschädenkasse diente der Haftpflichtversicherung öffentlicher Veranstaltungen der NSDAP. Die Prämie richtete sich nach dem Fassungsvermögen der Veranstaltungsräume und betrug mind. 2 RM für bis zu 200 und höchstens 6 RM für über 1.000 Personen.
Zwischen 1927 und 1932 wurde der SA-Versicherung 24.169 Verletzte gemeldet.
Vor der Gründung der Hilfskasse entschloss sich die Führung der NSDAP mit einem etablierten deutschen Versicherungsunternehmen zusammenzuarbeiten. So wurde der Deutsche Ring 1929 Versicherungspartner der NSDAP und hatte eine Sterbegeldversicherung für NSDAP-Mitglieder und deren Angehörige vereinbart. Im gleichen Jahr war er kurze Zeit Träger der Unfall- und Haftpflichtversicherungen der SA, bevor die Hilfskasse der SA den Versicherungsschutz 1930 in Eigenregie führte. Die Nationalsozialistische Versicherungshilfe, eine Beratungsstelle bei der NSDAP-Reichsleitung, arbeitete als verdeckte Generalagentur des Deutschen Ringes und zahlte der NSDAP Provisionen für ihre Versicherungsvermittlung. Zugleich stellte der Deutsche Ring zahlreiche arbeitslose NSDAP-Mitglieder als Werber ein.
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"Hilfskasse der NSDAP".
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