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Mit Heuriger bezeichnet man in Österreich Gastronomiebetriebe, die ursprünglich nur den letztjährigen Wein, also den heurigen Wein, ausgeschenkt haben. „heuer“ bedeutet in Österreich und Süddeutschland 'diesjährig'. Davon leitet sich auch der substantivierte Begriff ab: Man geht zum Heurigen und sitzt beim Heurigen.

Ein Heuriger hat allerdings einige Einschränkungen gegenüber einem üblichen Gasthaus. Es darf nur der eigene Wein ausgeschenkt werden. Auch beim Verkaufen von Essen ist der Betreiber auf einige, vor allem kalte Speisen beschränkt. In der Regel wird nur Wein serviert, die Speisen werden vom Gast häufig von einem Buffet abgeholt und dort auch bezahlt.

Ein Heuriger hat nur eine bestimmte Dauer pro Jahr „ausg´steckt“, das heißt umgangssprachlich „geöffnet“. Dies wird mit einem Föhrenbuschen, der über den Eingang gut sichtbar meist in Kopfhöhe gehängt wird, kenntlich gemacht. In einem Heurigenort ist es meist untereinander abgesprochen, wann welcher Wirt „ausg´steckt“ hat. Somit ist gewährleistet, dass in einem größeren Weinort das ganze Jahr ein oder mehrere Heurigenlokale offen haben. Es stehen auch separate Tafeln im Ort, wo jeder Weinhauer anzeigt, wann er offen hat. Diese sind oft kunstvoll geschmiedete Tafeln, bei denen der einzelne Heurigen seine kleine Tafel in einen Rahmen steckt, so lange er offen hat.

Da einerseits die gastronomischen Erwartungen an ein Heurigenlokal gestiegen, diese aber auf die traditionelle Art nicht leicht zu finanzieren sind, haben heute viele Heurige auch eine zusätzliche Restaurantkonzession und dürfen somit auch warme Speisen servieren.

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts war es Sitte, dass man zum Heurigen sein eigenes Essen mitbrachte. Sogar eigene Getränke konnten gegen Erlag eines sogenannten Stoppelgeldes konsumiert werden. Um ein Lokal rentabler zu gestalten, war es vielerort auch üblich, dass ein Lokal von einer Genossenschaft geführt wurde und die einzelnen Winzer das Lokal jeweils für einige Wochen im Jahr pachteten. Meist hatte dieses Lokal den Namen Winzerstube.

Eine Variante des Heurigen, bei dem kein Wein sondern der so genannte Apfel- oder Birnenmost ausgeschenkt wird, ist der Mostheurige. Vor allem findet man diese in den traditionellen Obstanbaugebieten im westlichen Niederösterreich und Oberösterreich, im Mostviertel. Mostheurige gibt es aber auch im südlichen Niederösterreich in der sogenannten Buckligen Welt.

Der Name Heurige wird hauptsächlich in Ostösterreich verwendet. In den südlichen Bundesländern Steiermark und Kärnten hat sich der Name Buschenschank eingebürgert. Dort gelten im wesentlichen die gleichen rechtlichen Bestimmungen wie auch für den Heurigen. Ähnliche Einrichtungen gibt es auch in anderen deutschsprachigen Weinbaugebieten. Dort heißen sie Straußen- oder Besenwirtschaft (beide Name sind wie Buschenschank von einem vor die Tür gehängten Buschen abgeleitet) oder Heckenwirtschaft (von Häcker = Winzer).

Es gibt auch eine ähnliche Tradition mit Bier, den Zoigl.

Geschichte


Am 17. August 1784 wurde von Kaiser Josef II. die Zirkularverordnung erlassen, damit wurde jedermann die Erlaubnis zuteil, selbst hergestellte Labensmittel (Lebensmittel), Wein und Obstmost zu allen Zeiten zu verkaufen und auszuschenken.

Heute wird das in den Buschenschankgesetzen der Bundesländer Wien, Niederösterreich, Burgenland und Steiermark geregelt.

Der Begriff „Heuriger“ ist in Österreich nicht geschützt. Deshalb kann jeder Wirt sein Lokal als Heurigen bezeichnen und auch zugekauften, d. h. nicht selbst gemachten, Wein ausschenken, solche Lokale werden dann oft auch als Heurigenrestaurant bezeichnet. Dies ist insbesondere oft in den hauptsächlich von Touristen frequentierten Lokalen in Wien der Fall. Der Begriff Buschenschank hingegen ist geschützt und Weinbauern vorbehalten, die Wein aus eigenem Anbau ausschenken.

Bekannte Heurigenorte


Weblinks


Kultur (Österreich) | Gastronomiebetrieb | Wein

Heuriger | ホイリゲ

 

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