GottorpBr.jpg Das Herzogtum Schleswig (Hertugdømmet Slesvig) existierte bis 1864. Hauptstadt war die Stadt Schleswig. Vorläufer des Herzogtums war im frühen Mittelalter das Jarltum Süderjütland.
Bis 1864 gehörten dem Herzogtum noch sieben Kirchspiele südlich von Kolding und die Inseln Ærø und Fehmarn an. Die königlich dänischen Enklaven (Møgeltønder, Amrum, Westerland Föhr, Listland/Sylt) waren nicht Teil des Herzogtums.
Im Süden waren Eider und Levensau die Grenze zu Dithmarschen und Holstein. Sie wurde bereits im 11. Jahrhundert von Adam von Bremen erwähnt. Im Norden bildete die Königsau (dänisch: Kongeå) die Grenze zum übrigen Jütland. Im Westen befindet sich die Nordsee, im Osten die Ostsee.
Im Vertrag von Ripen 1460, der Wahlkapitulation Christian I., stand u. a., dass se bliwen tosamende op ewig ungedeelt. Obwohl dieser weit hinten in der Urkunde stehende Paragraf im zeitgenössischen Kontext nichts mit einer territorialen Unteilbarkeit zu tun hat (vgl. Jahnke 2003), wurde op ewig ungedeelt das Leitmotto der schleswig-holsteinischen Bewegung des 19. Jahrhundert, die eine Loslösung vom dänischen Gesamtstaat anstrebte. Mit Aufkommen der nationalen Bewegungen entstand zum einen die Bestrebung Dänemarks, Schleswig bis zur Eider vollständig in den dänischen Staat zu integrieren, zum anderen die Parole der deutschen Nationalbewegung in Schleswig-Holstein zur vollständigen Loslösung von der dänischen Krone.
Schleswig war zweimal Anlass für Konflikte im 19. Jahrhundert zwischen Dänemark und Preußen. 1848 forderten die deutschen Liberalen die Aufnahme Schleswigs, das ihrer Ansicht nach staatsrechtlich nicht zu Dänemark gehörte, in den Deutschen Bund, während die dänischen Liberalen die Integration des Herzogtums ins Königreich Dänemark forderten (Eiderdänen). Nachdem sich die preußischen Truppen auf internationalen Druck hin aus Jütland zurückgezogen hatten, unterlagen die deutschen Schleswig-Holsteiner 1851 den Dänen. Schließlich kam es zum Deutsch-Dänischen Krieg von 1864. Danach war Schleswig ein Teil Preußens und bildete seit 1867 zusammen mit Holstein die preußische Provinz Schleswig-Holstein.
1867 trat Schleswig dem Deutschen Zollverein bei (zusammen mit Holstein, Lübeck, dem Herzogtum Lauenburg und dem Großherzogtum Mecklenburg). Da die dänische Minderheit in Nordschleswig vielfach Repressalien von Seiten der preußischen Obrigkeit ausgesetzt war, blieb hier der Wunsch nach einem Anschluss an Dänemark lebendig.
Nach dem Ersten Weltkrieg wurden auf Druck der Entente dann 1920 im nördlichen Teil Schleswigs Volksabstimmungen durchgeführt, deren Ergebnis die Teilung Schleswigs war. Dazu wurden zwei Abstimmungszonen bestimmt, für die die Grenzen und Abstimmungsmodalitäten von Dänemark durchgesetzt wurden. In der Abstimmungszone I (Nordschleswig) wurde auf Druck Dänemarks en bloc abgestimmt, so dass dieser zwar insgesamt mehrheitlich dänisch besiedelte Abschnitt, das heutige Nordschleswig (Amt Sønderjylland), für den Anschluss an Dänemark votierte, jedoch auch die mehrheitlich für Deutschland votierenden Städte Apenrade (dänisch: Åbenrå), Sonderburg (dänisch: Sønderborg), Tingleff (dänisch: Tinglev) und Tondern (dänisch: Tønder) sowie der fast ausschließlich deutsch besiedelte Landstrich um Tondern, das mit 77 % für den Verbleib bei Deutschland stimmte, an Dänemark fielen. Dagegen entschied sich in Abstimmungszone II (Mittelschleswig), in der gemeindeweise gewählt wurde, keine einzige Gemeinde für Dänemark, so dass Mittelschleswig mit der wichtigen Stadt Flensburg für den Verbleib bei Deutschland stimmte. Die damalige Größe der Minderheiten betrug rd. 25.500 Deutsche in Nordschleswig (Zone I) sowie rd. 12.800 Dänen in Mittelschleswig (Zone II). Vom deutschen Historiker Johannes Tiedje wurde nach den Abstimmungsergebnissen eine Grenzkorrektur auf die sog. Tiedje-Linie vorgeschlagen, die zu etwa gleich großen Minderheiten beiderseits der nun neuen Grenze geführt hätte. Von Dänemark und den Siegermächten wurde dieser Vorschlag aber abgelehnt, so dass es bei der bis heute gültigen Grenze auf der sog. Clausen-Linie blieb.
Die nunmehr verkleinerte preußische Provinz Schleswig-Holstein wurde nach dem Zweiten Weltkrieg als Land Schleswig-Holstein Teil der Bundesrepublik Deutschland.
In beiden Teilen Schleswigs leben heute nationale Minderheiten der jeweils anderen Seite. Seit der "Bonner-Kopenhagener Erklärung" von 1955, die die Rechte der Minderheiten regelte, gelten die nationalen Streitigkeiten als faktisch behoben. Nur sehr wenige Vertreter der jeweiligen Minderheiten streben heute noch eine Grenzverschiebung an.
siehe auch: Ochsenweg, Flensburg, Dingswinde, Herzogtum Holstein, Grafen von Schauenburg und Holstein, Königreich Dänemark
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