Schloss_Neuburg.jpg Das Herzogtum Pfalz-Neuburg war ein 1505 entstandenes Territorium des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation.
Residenzstadt des Herzogtums war Neuburg an der Donau. Gegliedert war es in die Landesteile Oberland, Pfalz-Sulzbach, Nordgau und Franken (um Allersberg zwischen Nürnberg und Eichstätt). Das zergliederte Territorium umfasste 2.750 km² und hatte ca. 100.000 Einwohner.
Das Herzogtum Pfalz-Neuburg entstand 1505 als Folge des Landshuter Erbfolgekrieges und hatte bis 1799 bzw. 1808 Bestand. Durch den sogenannten Kölner Spruch wurde das Herzogtum Pfalz-Neuburg aus bayerischen Gebieten nördlich der Donau für die beiden Söhne des Wittelsbacher Pfalzgrafen Ruprecht von der Pfalz, Ottheinrich und Philipp geschaffen. Da Ottheinrich und Philipp noch minderjährig waren, wurde als Vormund zunächst ihr Großvater Kurfürst Philipp eingesetzt, ab 1508 Pfalzgraf Friedrich II. Pfalzgraf Ottheinrich trat 1542 zum Luthertum über und überließ 1557 das Fürstentum (die sogenannte Junge Pfalz) an Wolfgang von Zweibrücken. Dessen ältester Sohn, Philipp Ludwig, begründete 1569 die ältere Linie Zweibrücken-Neuburg, von der sich 1614 die Linie Pfalz-Sulzbach abzweigte. Den Pfalzgrafen von Neuburg fielen im Jülich-Klevischen Erbfolgestreit 1609/14 die niederrheinischen Länder Jülich und Berg zu, 1685 auch die Kurpfalz. Unter Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm war Neuburg 1614 wieder katholisch geworden. 1742 starb die Hauptlinie der Neuburger Pfalzgrafen aus, der Zweig Sulzbach des Hauses Neuburg trat die Nachfolge an (Herzogtum Pfalz-Sulzbach). 1777 beerbten diese auch die bayerischen Wittelsbacher, so dass unter der Linie Pfalz-Sulzbach die großen wittelsbachischen Länder zu Kurpfalz-Bayern vereinigt wurden.
Das Herzogtum Pfalz-Sulzbach wurde 1808 aufgehoben. Bei der Landeseinteilung Bayerns 1837 wurde Neuburg mit Schwaben zu einem Regierungsbezirk (Kreis) zusammengeschlossen.
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