KBMG1477.png Das Herzogtum Jülich war ein Territorium des [[Heiliges Römisches Reich deutscher Nation| Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation]] im Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreis, linksrheinisch zwischen dem Herzogtum Geldern, den Kurfürstentümern Köln und Trier sowie dem Fürstbistum Lüttich gelegen.
Gerhard III. ist erstmalig mit dem Beinamen comes de Julicho verzeichnet. Mit Wilhelm I. (1142-1176) werden aus den Grafen im Jülichgau die Grafen von Jülich. Das erste Jülicher Grafenhaus stirbt mit Wilhelm II. (1176-1207) im Mannesstamm jedoch aus. Über dessen Schwester fällt die Grafschaft an Wilhelm III. (1207-1219), Wilhelm IV. (1219-1274), Wilhelm V. (1274-1277), Walram (1277-1297) und Gerhard VII. (1297-1328).
Nach Wilhelm II. (1362-1393), Wilhelm III. (1393-1402) und Rainald (1402-1423) werden die Herzogtümer Jülich und Berg 1423 miteinander vereint. Nach Rainalds Testament fallen 3/4 des Herzogtums Jülich an Adolf, Herzog von Berg und Urenkel Herzog Wilhelms VI., sowie 1/4 an Johann, Herr von Heinsberg und Enkel des Herzogs Wilhelm VI. Auf diese Weise wird Adolf Herzog von Jülich und Berg (1423-1437) und Johann Herr von Jülich. Seit 1500 geört das Herzogtum zum Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreis.
1538 erfolgt auf dem Hintergrund der Erbstreitigkeiten mit Kaiser Karl V. um das Herzogtum Geldern der Beschluss des Landtages über den Ausbau Jülichs zur neuzeitlichen Landesfestung. 1543 muss Herzog Wilhelm V. nach der Niederlage in der Geldrischen Fehde den Verzicht auf Geldern erklären. Nachdem 1547 ein Stadtbrand Jülich fast vollständig zerstört, ist der Weg frei zum Wiederaufbau als herzogliche Residenz- und Festungsstadt ab 1548/49 nach idealen Plänen des Bologneser Architekten und Festungsbaukundigen Alessandro Pasqualini.
Nach dem Aussterben des Fürstenhauses mit Herzog Johann Wilhelm am 25. März 1609 machen mehrere deutsche Fürsten, besonders Sachsen, Brandenburg und Pfalz-Neuburg, auf seine Hinterlassenschaft Ansprüche geltend. Dieser Streit wird als Jülich-Klevischer Erbfolgestreit bekannt und dauert von 1609 bis 1614.
Das Haus Sachsen gründet seine Ansprüche an die Erbschaft auf ein kaiserliches Versprechen, dass Kleve, im Fall der Mannesstamm des dortigen Fürstenhauses ausstürbe, an das Haus Sachsen fallen soll. Hiergegen erheben sich die weiblichen Erben (drei Schwestern des Herzogs Johann Wilhelm und deren Nachkommen), denen Karl V. 1546 das Recht der Succession zugesprochen hat.
Die älteste der Schwestern, Marie Eleonore, war an den Herzog von Preußen, Albert Friedrich von Brandenburg, vermählt gewesen und noch vor ihrem Bruder gestorben. Sie hatte aber aus jener Ehe eine Tochter, Anna, hinterlassen, die an den Kurfürsten Johann Siegmund von Brandenburg verheiratet war und sich, dem Heiratsvertrag ihrer Mutter von 1573 gemäß, als Erbin der Ansprüche derselben betrachtet.
Die zwei anderen Schwestern waren Anna, mit dem Pfalzgrafen Philipp Ludwig von Pfalz-Neuburg, und Magdalena, mit dem Herzog Johann I. von Pfalz-Zweibrücken vermählt. Diese Erben stehen einmütig gegen Sachsen, machen sich aber die Erbschaft untereinander selbst wieder streitig.
Sofort nach dem Tod Johann Wilhelms ergreifen Brandenburg und Pfalz-Neuburg Besitz der Erbschaft. Im Einverständnis mit Sachsen verlangt aber der Kaiser zunächst, bis nach erfolgter Ausgleichung der Sache, Jülich, Kleve und Berg zu sequestrieren, und lässt sogleich den Erzherzog Leopold mit kaiserlichen und den Erzherzog Albrecht mit spanischen Truppen aus den Niederlanden in die Herzogtümer einrücken. Ersterer überrumpelt und besetzt im Mai 1609 Jülich. J-kl Erbfolgekrieg Jülich.jpg Dies veranlasst Brandenburg und Pfalz-Neuburg, sich am 10. Juni 1609 durch den Rezeß von Dortmund zu gemeinschaftlicher Verteidigung ihres Rechts zu verbinden. Die protestantische Union und Heinrich IV. von Frankreich sichern, um eine Festsetzung des Hauses Habsburg am Niederrhein zu verhindern, ihre Hilfe zu, und schon rücken 1610 französische und unierte Truppen in das Jülichsche ein, als der plötzliche Tod Heinrichs IV. (14. Mai) und des Hauptes der Union, des Kurfürsten Friedrich IV. (9. September), den Ausbruch eines großen Kriegs verhindert.
Bloß Jülich wird den Kaiserlichen wieder entrissen. Der Kaiser erteilt allerdings Sachsen die Belehnung, doch bleiben Brandenburg und Neuburg im faktischen Besitz der Lande. Um nun dem Erbstreit zwischen diesen ein Ende zu machen, versucht Philipp Ludwigs Sohn Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg durch eine Vermählung mit Johann Siegmunds Tochter die brandenburgischen Ansprüche mit den pfälzischen zu vereinigen. Aber der Kurfürst weigert sich und es kommt bei einer persönlichen Begegnung in Düsseldorf zu heftigen Auseinandersetzungen. Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm bricht nun alle Verhandlungen ab, begibt sich nach Bayern, vermählt sich mit einer Tochter des Hauptes der Liga, des Herzogs Maximilian, und wird 1613 katholisch, während Johann Siegmund zur reformierten Kirche übertritt.
Durch den Wiener Kongress erhält Preußen 1815 das Herzogtum mit Ausnahme kleinerer Gebietsteile, die zur niederländischen Provinz Limburg kommen, und bezieht es in die Preußische Verwaltungsgliederung ein. Es gehört zum Regierungsbezirk Aachen und zur Provinz „Jülich-Kleve-Berg“, die zum 22. Juni 1822 aufgelöst und mit der südlichen Provinz „Niederrhein“ zur Rheinprovinz vereinigt wird.
Reichsgrafschaft | Weltliches Fürstentum | Geschichte Nordrhein-Westfalens | Rheinland | Region Aachen | Jülich
This article is licensed under the GNU Free Documentation License.
It uses material from the
"Herzogtum Jülich".
Home Page • arts • business • computers • games • health • hospitals • home • kids & teens • news • physicians • recreation• reference • regional • science • shopping • society • sports • world