| Wappen | ||
|---|---|---|
| Wappen Deutsches Reich - Herzogtum Braunschweig (Grosses).jpg | ||
| Daten im Jahr 1910 | ||
| Landeshauptstadt: | Braunschweig | |
| Fläche: | 3690 km² | |
| Einwohner: | 494.339 | |
| Bevölkerungsdichte: | 134 Einwohner/km² | |
| Stimmen im Bundesrat: | 2 | |
| Kfz-Kennzeichen: | B | |
| Karte | ||
| BSW.png) 1814-1918 ]] | ||
3.672 km²; 599.208 Einwohner (Mai 1939)
Das neue Herzogtum Braunschweig bestand aus mehreren, nicht zusammenhängenden Teilen: das Gebiet zwischen Aller und Harz mit Braunschweig, das Gebiet zwischen Harz und Weser mit Holzminden, Blankenburg am Harz mit seiner Umgebung, das Amt Calvörde (eingeschlossen von der Provinz Sachsen), das Amt Thedinghausen zwischen Bremen und Verden gelegen, der Flecken Bodenburg mit dem Dorf Oestrum (Amt Gandersheim), das nördlich von Goslar gelegene Dorf Ostharingen (Amt Lutter am Barenberge), das südlich von Peine gelegene und zum Amt Vechelde gehörende Dorf Oelsburg.
Das Herzogtum bestand aus den folgenden Kreisen:
Nach dem Tod Friedrich Wilhelms folgte ihm 1815 der elfjährige Karl II. als Herzog von Braunschweig. Während das Bürgertum im industrialisierten England im Wohlstand lebte, herrschten in Braunschweig nach der Missernte 1830 Arbeitslosigkeit, Hunger und große Unzufriedenheit. Karl II. hatte die Bevölkerung durch seinen ungeschickten Regierungsstil und sein absolutistisches Gehabe gegen sich aufgebracht, was in einen Volksaufstand mündete: Der oben erwähnte “graue Hof” wurde 1830 von Kleinbürgern, Handwerkern und Arbeitern gestürmt und eingeäschert, Karl II. blieb nur die Flucht in die Schweiz - im Gepäck Kunstwerke von unschätzbarem Wert. In Braunschweig konnten Recht und Ordnung derweil nur durch die von Ratsherr Wilhelm Bode gegründete Bürgerwehr aufrecht erhalten werden. Herzog Karl II. wurde in Abwesenheit für regierungsunfähig erklärt.
Die Regentschaft wurde seinem jüngeren Bruder Wilhelm (dem zunächst letzten Mitglied der Welfischen Linie) übertragen. Am 12. Oktober 1832 wurde die Neue Landschaftsordnung erlassen, eine erbmonarchistische repräsentative Staatsverfassung mit einer Kammer und einem festen Etat des regierenden Fürsten von 230.900 Talern. Unter diesem unverheiratet regierenden Herrscher durchlebte Braunschweig bis 1884 eine Neutralitätsphase als kleiner Staat, der weder Österreich noch Preußen verbündet war.
Nach dem Tod Albrechts im Jahr 1906 übernahm erneut der Präsident des Regentschaftsrates, Albert von Otto, die Regierungsgeschäfte. Am 5. Juni 1907 erhielt Herzog Johann Albrecht zu Mecklenburg die braunschweigische Regentschaft zugesprochen, dies blieb so bis zum 1. November 1913, dem Tag des Einzugs des letzten Braunschweigischen Herzogspaares, Ernst August und seine Gemahlin Viktoria Luise in die Stadt.
Die Regenten des Herzogtums Braunschweig:
Das Herzogtum zählte
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