Herzog, von althochdeutsch: herizogo "der vor dem Heer zieht", ist ein Adelstitel.
Auf diese Weise wurde der ursprünglich auf ein Stammesgebiet bezogene Titel eines "Herzogs von Sachsen" nach 1180 aufgespalten und regional neu zugeordnet: Der Erzbischof von Köln erhielt vom deutschen König den Titel eines "Herzogs von Westfalen" (einer bis dahin zu Sachsen gehörigen Region, quasi West-Sachsen), während das Fürstenhaus der Askanier den Titel eines "Herzogs von Sachsen" für den Ostteil des bisherigen Stammesherzogtums erhielt (seit 1356 als Kurfürsten von Sachsen mit Sitz in Wittenberg). Durch Aussterben der Wittenberger Askanier 1423 ging der Kurfürsten- und sächsische Herzogstitel an die noch viel weiter östlich sitzenden Wettiner, die Markgrafen von Meißen über, wodurch der ursprünglich auf das heutige "Niedersachsen" zentrierte Herzogstitel und Landesname in das heutige "Land Sachsen" um Dresden und Meißen geriet, mit dem er bis dahin überhaupt nichts zu tun hatte.
Während sich in Bayern der stammesbezogene Herzogstitel seit 1180 auf die Ländereien der Wittelsbacher beschränkte, die ihn seither führten, kam der Titel eines Herzogs von Schwaben seit dem Aussterben der Hohenstaufen 1268 völlig außer Gebrauch. Der "Herzog von Franken" führte als Ehrentitel des Fürstbischofs von Würzburg bis 1802/03 ein Schattendasein.
Zugleich aber traten im Spätmittelalter durch Rangerhebungen verschiedener Fürsten neue dynastisch-territorial definierte Herzogtümer hinzu: Den Anfang machten die 1180 der von ihnen früher besetzten Stammesherzogtümer Sachsen und Bayern verlustig gegangenen Welfen, die im 13. Jahrhundert für ihre Erbbesitzungen in Norddeutschland den Titel eines "Herzogs von Braunschweig" erhielten. Im 14. Jahrhundert wurden auch die slawischen Fürsten von Mecklenburg, im 15. Jahrhundert der Graf von Württemberg vom Kaiser zu Herzögen "befördert". In der Frühen Neuzeit ebbte diese Form der Rangerhöhung ab; statt dessen versuchten seither einige Herzöge, den höherwertigen Kurfürsten-Titel (mit dem Recht der Teilnahme an der Kaiserwahl) zu erlangen, was dem Herzog von Braunschweig-Lüneburg 1692 gelang, dem konkurrierenden Herzog von Württemberg erst 1803.
Mit der Zerschlagung des "Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation" zwischen 1801 und 1806 und der Herrschaft Napoleons I. über Deutschland erfolgte eine weitere Folge von Rangerhöhungen für anpassungsbereite deutsche Fürsten: Bisherige Herzöge wurden - wie der von Württemberg - erst zu Kurfürsten, dann zu Königen befördert, bisherige Fürsten - wie die diversen Linien von Anhalt - stiegen zu Herzögen auf. Nach dem Sieg über Napoleon führte 1815 der Wiener Kongress der Siegermächte zu einer weiteren, letzten Welle solcher Rangerhöhungen. Meist bedingt durch Verwandtschaft mit mächtigen Monarchen Europas, insbesondere mit dem russischen Kaiser oder dem König von Preußen, stiegen in Deutschland einige bisherige Herzöge 1815 zu "Großherzögen" auf (Sachsen-Weimar-Eisenach, Oldenburg, Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz, Luxemburg).
Großherzöge zeichnete zudem das Recht aus königliche Privilegien wahrzunehmen (etwa Nobilitierungen). Ihre Titulatur war demnach auch königliche Hoheit. Heute führt nur noch der Monarch von Luxemburg den Titel eines Großherzogs. Als Besonderheit existierte bis 1918 in Österreich die Titulatur eines Erzherzogs. Diese wurde ab 1359 geführt (gefälschtes Privilegium Maius) und sollte die hervorgehobene Stellung der Herzöge von Österreich gegenüber der anderen Reichsfürsten symbolisieren und diente als Pendant zur Würde eines Kurfürsten (jedoch ohne Königswahlrecht). Zunächst führten nur die jeweiligen Vorsteher des Hauses Habsburg diesen Titel, nachdem es Usus wurde einen Habsburger zum deutschen König und römischen Kaiser zu wählen, führten fortan die Habsburgischen Prinzen den Titel eine Erzherzogs.
Regierende Herzöge in Deutschland (mit dem Prädikat "Hoheit") waren zwischen 1815 und 1918: der Herzog von Braunschweig (Linie Wolfenbüttel bis 1886, Linie Hannover ab 1913), der Herzog von Anhalt (ab 1863, davor mehrere Teil-Herzogtümer), der nur bis 1866 regierende Herzog von Nassau, der 1890 das souveräne Großherzogtum Luxemburg erbte, der bis 1864 als Herzog von Schleswig, Holstein und Lauenburg regierende König von Dänemark (der in diesen drei Staaten vom König von Preußen abgelöst wurde, welcher zugleich Nassau annektierte) sowie die wettinischen Herzöge von Sachsen-Coburg und Gotha, Sachsen-Meiningen und Sachsen-Altenburg.
Regierende Monarchen von höherem Rang konnten auch Adelige in den Herzogstand erheben (Titularherzöge). Während es häufiger vorkam, dass niedrigerer Adel gegraft oder gefürstet wurde, ist die bekannteste Erhebung zum Herzog diejenige Otto von Bismarcks zum "Herzog von Lauenburg" durch Wilhelm II.; ein Titel, den er jedoch - aus Protest gegen den Verleiher - nicht führte.
Außerhalb Deutschlands existierten in Europa ab 1815 souveräne Herzogtümer auch in Italien - Modena, Parma und Piacenza, Lucca, Guastalla, Massa und Carrara). Alle diese Staaten verschwanden 1859/60 im Zuge der italienischen Einigung.
Das 1815 anstelle der einstigen Adelsrepublik Genua geschaffene "Herzogtum Genua" war von vornherein unselbständiger Bestandteil des Königreiches Sardinien.
In vielen europäischen Monarchien wurden bzw. werden königlichen Prinzen zusätzlich historische Herzogstitel verliehen (mit Ländereien und Einkünften, aber ohne Herrschaftsrechte). Dies galt für Frankreich bis zum Ende der Monarchie 1848/70 und für Italien entsprechend bis 1946, es gilt heute noch für Spanien, Schweden und Großbritannien.
Herzog | Hertog | Vévoda | Hertug | Duke | Duko | Ducado | Duc | Duca | Hertog | Hertug | Diuk | Duque | Герцог (титул) | Hertig