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Die Herrschaft Stargard ist eine im 13. Jahrhundert als "terra Stargardiensis" erstmalig urkundlich belegte Herrschaft im Grenzbereich zwischen Brandenburg, Vorpommern und Südostmecklenburg. Sie war zunächst ein wahrscheinlich auf slawische Zeit zurückgehender Burgbezirk um Stargard, wurde jedoch begrifflich sehr bald weiter gefasst. Wahrscheinlich seit der Eroberung um 1130 bis 1236 gehörte es zum Herrschaftsbereich der Herzöge von Pommern und bildete einen slawischen Herrschaftsbezirk, "terra" genannt. Im Vertrag von Kremmen vom 20. Juni 1236 musste der in Demmin residierende Herzog Wartislaw III. die Länder Stargard, Beseritz und Wustrow an die brandenburgischen Markrafen aus dem Hause der Askanier abtreten. Von den Askaniern gelangte die Herrschaft Stargard 1292 als Wittum an die Fürsten (später Herzöge) zu Mecklenburg, die 1352-1471 hier in einer Nebenlinie residierten. Nach sächsischer Lehnsabhängigkeit wurde die Herrschaft 1348 zum reichsunmittelbaren Territorium erhoben und später ein herzoglich mecklenburgisches Verwaltungsamt. 1701 war sie Gründungsbestandteil und größter Gebietsanteil des (Teil-) Herzogtums Mecklenburg-Strelitz, zugleich bis 1918 einer von drei ritterschaftlichen Kreisen des mecklenburgischen Gesamtstaates. Umgangssprachlich wird die Herrschaft Stargard auch als "Stargarder Land" bzw. "Land Stargard" bezeichnet.

Siehe auch


Reichsgrafschaft | Geschichte Mecklenburg-Vorpommerns | Brandenburgische Geschichte | 13. Jahrhundert

 

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