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Als Herrenhäuser bezeichnet man die - ehemals oder heute noch - von Landadel und Großgrundbesitzern bewohnten Gebäude, soweit es sich dabei nicht um Schlösser handelt - die Bezeichnungen werden jedoch häufig synonym, besonders für große, künstlerisch gestaltete Anlagen benutzt.

Allgemeines


Torhaus_Wellingsbüttel.jpg]] Das Herrenhaus und das Schloss unterscheiden sich weniger durch ihre Bewohner, als durch ihre Funktion. Das Herrenhaus ist immer der Mittelpunkt des Gutes, wie dem Rittergut oder dem Adelsgut, also gewissermaßen eines historischen landwirtschaftlichen Betriebes, einer Gutsherrschaft. Der Gutsherr - der dem Adel entstammen konnte, aber nicht musste - war nicht nur Landbesitzer und Arbeitgeber, sondern er konnte auf seinem Gut in der Regel auch Recht sprechen und Urteile fällen. Die Arbeiter waren meist Leibeigene, die dem Gutsherren vollkommen unterstellt waren. Die Unterschiede zwischen Herrenhaus und Schloss liegen daher im funktionellen Bereich: ein kleines Gut eines nicht-adligen Herren besitzt nur ein Herrenhaus, das Herrenhaus eines adligen Gutsherren kann auch als Schloss bezeichnet werden. Dient ein adliges Schloss lediglich repräsentativen Zwecken und verfügt über keinen Gutsbetrieb, ist es nie ein Herrenhaus. Ist das Herrenhaus des nicht-adligen Herren besonders groß und ebenso künstlerisch gestaltet, wird es meist umgangsprachlich zum Schloss geadelt.

Die bauliche Entwicklung der Herrenhäuser setzte mit der Entstehung der landwirtschaftlichen Güter (vergleiche: Meierhof) um 1500 ein. Ursprünglich handelte es sich um schlichte aber massive Wohnhäuser, die den Mittelpunkt der Gutsanlagen bildeten. In den Dokumenten historischer Archivbestände werden diese Häuser daher oft als "festes Haus" bezeichnet. Meist hatten sie einen Feldsteinsockel und einen Fachwerkaufbau, teilweise einen Gewölbekeller und als Anbau einen Treppenturm. In der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts setzte sich der Ziegelstein für die Außenmauern durch. Über zweiflügelige Anlagen entwickelte sich das Herrenhaus zum die umliegende Landschaft auch optisch beherrschenden Dreiflügelhaus weiter. Im Wiederaufbau nach dem Dreißigjährigen Krieg wurde das Herrenhaus zum Zentralbau größerer Hofanlagen. Ihm vorangestellt war häufig ein Torhaus, das den Eingang zur Anlage bildete. Gut_Emkendorf.jpg | Gut_Knoop-Herrenhaus.JPG

Beispiele für Herrenhäuser in Deutschland


Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein ist die Herrenhauskultur sehr verbreitet. Bedingt durch die Zugehörigkeit zum Deutschen Reich, aber die jahrhundertelange Bindung an und Verwaltung durch Dänemark enstand hier ein einflussreicher und reicher Landadel, der seine Güter oft bis zur Schlossgröße, wie zum Beispiel in Wotersen ausbauen konnte.

In Schleswig-Holstein sind die Herrenhäuser aus großen Gutshöfen hervorgegangen, davon zeugen in der Regel die großen Wirtschaftsgebäude und schöne Torhäuser, die für Schleswig-Holsteiner Anlagen typisch sind und die das eigentliche Herrenhaus in ihren Dimensionen oft übertreffen (z. B. in Hasselburg). Ab dem Mittelalter bis zur Renaissance hat sich in Schleswig-Holstein für viele Herrenhäuser das sog. "Mehrfachhaus" bewährt, hierbei wurden mehrere Langhäuser mit jeweils eigenem Satteldach längs zueinander errichtet und mit Türmen, Giebeln und Erkern variiert. Typische Anlagen dieser Zeit sind zum Beispiel Ahrensburg, Nützschau und Wahlstorf. Auch das bekannte Schloss Glücksburg ist in dieser Form gestaltet. Im Barock setzen sich für die Herrenhäuser schlossartige Bauformen durch; zu den bekanntesten Anlagen dieser Zeit gehören Emkendorf, Altenhof oder auch das oben genannte Wotersen. Viele Häuser erhalten jetzt zudem parkähnliche Gärten, von denen der - nur noch in Rudimenten vorhandene - Jersbeker Park sogar überregionale Bekanntheit erhält. Analog zur Entwicklung im Schlossbau wurden ab dem Klassizismus bis zum Historismus die Herrenhäuser dem neuen Zeitgeschmack angepasst oder neu errichtet, Gut Knoop ist das schönste Beispiel für ein klassizistisches Herrenhaus im Land, Blomenburg für ein neugotisches.

Die Geschichte des Herrenhauses in Schleswig-Holstein ist noch nicht vorbei, viele Anlagen sind bis heute bewohnt und zum Teil sogar noch in Familienbesitz, sie sind Mittelpunkt ländlicher Güter und/oder kulturelle Treffpunkte, wie etwa Salzau. Gleichzeitig stellen die historischen Anlagen aber auch große Ansprüche an die Denkmalpflege und die finanziellen Möglichkeiten ihrer Besitzer.

Nordrhein-Westfalen

Wasserschloss haus dellwig.JPG, Dortmund]] In Nordrhein-Westfalen, besonders im Münsterland, entwickelten sich die meisten Herrenhäuser aus ehemals befestigten Burg- und Wohnanlagen. Die einfache Bezeichnung als Haus ist hier sehr viel gängiger als der Terminus Herrenhaus; wird aber ähnlich fließend benutzt und die Übergänge vom Haus zum Herrenhaus bis zum Schloss sind durchaus gleitend und werden unterschiedlich angewandt und interpretiert.

Sehr häufig sind die Anlagen in Verbindung mit Wassergräben – die sich hier Gräften nennen – zu finden, die den ehemals wehrhaften Charakter des Hauses unterstreichen, z. B. in Haus Stapel. Kunstgeschichtlich sind Anlagen von der Gotik bis zur Neuzeit zu finden, viele sind zudem noch immer bewohnt und stellen weiterhin den Mittelpunkt von großen Gütern da. Andere Herrenhäuser werden heute zu kulturellen Zwecken genutzt und sind auch für Besucher geöffnet.

Bekannte Beispiele für westfälische Herrenhäuser sind Haus Rüschhaus, Haus Bodelschwingh oder Haus Kemnade.

Brandenburg

Schloss_Blankensee_A.JPG]] Auch in Brandenburg fehlt eine klare Abgrenzung vom Schloss zum Herrenhaus; wie zum Beispiel beim Schloss Blankensee. Bereits Fontane stellte den Widerspruch in der in Brandenburg seit langem gebräuchlichen jedoch unkorrekten Verwendung des Wortes "Schloss" heraus. Gleichwohl spricht er von dem Mut der Brandenburger zur Verwendung einer "ausgleichenden höheren Titulatur" und schließt sich der traditionellen Bezeichnung insbesondere hinsichtlich repräsentativer Herrenhausbauten als "Schlösser" an. In der wissenschaftlichen Literatur setzt sich, zumindest für die ehemaligen preussichen Provinzen folgende "Ausgangsdefinition" durch: Als Herrenhaus wird das Wohnhaus einer privilegierten adligen Gutsherrschaft (Rittergut) bezeichnet, diese steht in engem Zusammenhang mit der Wahrnehmung und Ausübung ihrer gutsherrschaftlichen Rechte und Pflichten. Diese Rechte und Pflichten beziehen sich auf die Grund-, Leib- und Gerichtsherrschaft sowie das Kirchen- und Schulpatronat im Bereich des jeweiligen Rittergutsbezirkes. Ebenfalls eng verbunden mit diesen Privilegien war die sog. "Land-" bzw "Kreistagsfähigkeit" des Rittergutes. Insgesamt betrachtet gilt jedoch aufgrund der komplexen sozio-ökonomischen Entwicklung der sich insbesondere im 19. Jh. äußerst heterogen entwickelnden Gruppen von Großgrundbesitzern für die Handhabung des Wortes Herrenhaus eine fallweise Abwägung der jeweiligen wesentlichen Einflussfaktoren vor dem Hintergrund der jeweiligen Epoche.

Nicht deutschsprachige Gebiete


Auch in England, Irland und Schweden sowie den Südstaaten der USA ist Bezeichnung des Herrenhauses ("Manor", "House" oder "Hall") für ein, meist adeliges, Gut verbreitet.

Herrenhäuser treten auch in anderen Kulturkreisen auf; beispielsweise bezeichnet man eine große, reiche Villa auf dem Land in der kretisch-minoischen Kultur auch als Herrenhaus; sie waren vor allem in der Neupalastzeit (um 1700 v. Chr. bis 450 v. Chr.) auf Kreta verbreitet.

Siehe auch


Weblinks


Wohngebäude | Herrenhaus | Schloss

Manor house | マナ・ハウス | Велепоседничка куќа

 

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