Heroldsbild ist in der Heraldik eine Bezeichnung für eine Gestaltung eines Wappenschildes, die auf einfachen geometrischen Strukturen beruht.
Typisch dabei ist, dass der Schild durch eine oder mehrere Teilungslinien in Flächen verschiedener Farbe, Plätze genannt, geteilt wird. Dabei verlaufen die Linien in der Regel von Schildrand zu Schildrand, die Farbflächen der Plätze werden ebenfalls durch den Schildrand begrenzt. Die dabei verwendeten Farben und Metalle (Tinkturen) folgen strikt den heraldischen Farbregeln, das heißt, es werden nur die Farben schwarz, blau, grün und rot verwendet sowie die Metalle gold (gelb) und silber (weiß). Soweit geometrisch möglich berühren sich nur Farbe und Metall. So wäre ein in rot und grün gehaltener Wappenschild unheraldisch. Bei Verwendung dreier verschiedener Tinkturen ist möglichst auf eine Trennung der beiden Farben zu achten, die Verwendung von zwei Metallen ist selten.
Für die Gestaltung der Teilungslinien gibt es verschiedene Möglichkeiten. Bei einer einzigen geraden Linie spricht man von einem geteilten (waagerecht oder schräg) bzw. von einem gespaltenen (senkrecht) Schild. Zwei parallel verlaufende Teilungslinien erzeugen einen Balken (waagerecht oder schräg) bzw. einen Pfahl (senkrecht). Aus der Kombination von sich kreuzenden geraden Linien entstehen das Kreuz oder die Deichsel. Bei durch die Überschneidung entstehenden Farbwechsel spricht man von gerauteten bzw. geschachten Schilden.
Die Teilungslinien müssen aber nicht gerade sein. Sie können auch gewölbt, gewellt oder gezackt sein, was die Gestaltungsmöglichkeiten deutlich erweitert.
Das Heroldsbild stellt einen Gegensatz zur so genannten "Gemeinen Figur" dar, bei der Lebewesen (siehe auch: Wappentier), Gegenstände, Gebäude, Landschaftsbestandteile, astronomische Objekte oder andere visuell wahrnehmbare Erscheinungen der Realwelt zur Wappengestaltung eingesetzt werden. Gemeine Figuren können theoretisch auch in "natürlichen Farben" dargestellt werden, auch wenn dies vermieden werden sollte. Gemeine Figuren unterscheiden sich in der Regel von Heroldsbildern dadurch, dass ihre Farbflächen den Schildrand nicht berühren. Dieses Kriterium kann in schwierigen Grenzfällen bei der Unterscheidung helfen. So zum Beispiel beim heraldischen Motiv des Kreuzes. Ein Kreuz, dessen Arme den Schildrand berühren, gilt als Heroldsbild. Wenn die Arme nicht bis an den Schildrand reichen, das Kreuz also gänzlich innerhalb des Schildes steht, handelt es sich um eine Gemeine Figur.
Besonders einfache Heroldsbilder finden sich zum Beispiel oft bei den Wappen der Schweizer Kantone (Kanton Luzern, Kanton Zürich etc.). Bekannte Wappen mit Heroldsbildern in Deutschland sind der Fränkische Rechen und das Bayerische Rautenwappen der Wittelsbacher.
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