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Hermann Goehausen, auch: Hermann Göehausen, (* 1593 in Brakel; † 1632) war ein Professor der Rechtswissenschaft. Goehausen war Verfasser des Processus juridicus contra sagas et veneficos, das bedeutendste Buch über die Hexenlehre des 17. Jahrhunderts. Er wurde bekannt als Hexentheoretiker.

Leben


Hermann Goehausen, Sohn einer ostwestfälischen Beamten- und Gelehrtenfamilie, war nach Studium und Promotion von 1622 bis 1632 Professor an der lutheranischen Universität Alma Ernestina in Rinteln. Er konvertierte Ende der 1620er Jahre zum Katholizismus und engagierte sich im Sinne der Gegenreformation in Norddeutschland.

In seinem 1630 in Rinteln erschienenen Werk "Ein rechtlicher Prozeß gegen die Unholden und zauberischen Personen" (deutsche Übersetzung) wurde von Goehausen der besonderen Stellung der Rintelner Juristenfakultät in den Hexenprozessen Ausdruck verliehen. Als Mitglied des Spruchkollegiums verwendete Goehausen darin häufig Fälle aus der Rintelner Spruchpraxis als Belege und Anschauungsmaterial in seinen Ausführungen. Das Buch ist nicht das einzige zur Theorie der Hexenlehre, aber bei weitem der wichtigste gedruckte Beitrag zu diesem Thema. Friedrich von Spee, SJ, veröffentlichte aus Entrüstung sein Werk "Cautio criminalis" in der gleichen Universitätsdruckerei von Petrus Lucius in Rinteln ein Jahr nach dem "Processus juridicus" erschien.

Seine Schwester Katharina Cothmann, verheiratet mit Dietrich Cothmann, aus einer der ältesten, angesehensten Familien der Grafschaft Lippe, wurde 1654 als Hexe in Lemgo hingerichtet. Ihr Sohn Hermann Cothmann wurde seinerseits durch umfangreiche Hexenverfolgungen in Lemgo als "Hexenbürgermeister" bekannt. Ihr Schwager war der bekannte Jurist und Rostocker Professor Ernst Cothmann.

Schriften


  • "Tractatus novus de processu iudirico", Universitätsdruckerei Petrus Lucius Rinteln, 1629
  • "Processus juridicus contra sagas & veneficios; das ist: Rechtlicher Proceß, Wie man gegen Unholden und Zauberische Personen verfahren soll : Mit Erweglichen Exempeln und wunderbaren Geschichten, welche sich durch Hexerey zugetragen, außführlich erkläret. Una cum decisionibus quaestionum ad hanc materiam pertinentium Herman.", Universitätsdruckerei Petrus Lucius Rinteln, 1630
  • "Decisiones aliquot quaestionum ad hanc materiam pertinentum", Universitätsdruckerei Petrus Lucius Rinteln, 1630

Weblinks


Mann | Deutscher | Rechtswissenschaftler (17. Jh.) | Hexenwesen | Geboren 1593 | Gestorben 1632 | Hexenverfolgung

 

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