Herkunftsbezeichnungen sind Produktnamen, die eine direkte geographische Zuordnung ermöglichen (Schwarzwälder Schinken) oder die fest einer Region zuzuordnen sind (Sherry). Sie sind häufig Gegenstand von Streitfällen und finden daher bei der Europäischen Union besondere Beachtung. So gibt es seit 1992 die Regeln "zum Schutz und zur Aufwertung von besonderen Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln mit Herkunftsbezeichnung" .
Mit der Schaffung des Siegels hat die EU eine unter internationalen Organisationen einzigartige Anstrengung unternommen, regional bedeutsame und traditionelle Produkte vor Nachahmung zu schützen.
Nach Artikel 13 des Gesetzes sind Produkte mit dem Siegel rechtlich geschützt vor jedem Missbrauch des Namens oder Nachahmung, selbst wenn der richtige Herkunftsort angegeben ist oder wenn die Benennung in übersetzter Form oder begleitet ist von Zusätzen wie "nach ... Art" oder "Typ"
Nationalstaatliche Vorbilder dafür sind beispielsweise das AOC-Siegel in Frankreich, die DOP-, DOC- und DOCG-Siegel in Italien oder das DAC-Siegel in Österreich.
Der erste internationale Vorläufer war die Stresa-Konvention von 1951, die erste internationale Vereinbarung über Käsenamen, an der sich sieben Länder beteiligten: Österreich, Dänemark, Frankreich, Italien, Norwegen, Schweden und die Schweiz.
Unterschieden werden dabei drei Stufen:
Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)
Die
Geschützte Ursprungsbezeichnung, englisch
Protected Designation of Origin (PDO), französisch
Appellation d'Origine Contrôlée (A.O.C.), spanisch
Denominación de Origen Protegida (D.O.P.) besagt, dass Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung eines Produkts in einem bestimmten geographischen Gebiet nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren erfolgen. Hierzu zählt beispielsweise der
Parmaschinken, der nach neueren Urteilen sogar in der Region
Parma geschnitten werden muss.
Produkte mit geschützter Ursprungsbezeichnung sind beispielsweise
Feta- und
Manouri-Käse aus
Griechenland, alle italienischen
DOP-
Käse und andere DOP-Produkte,
AOC-Produkte wie Käse, Weine und
Champagner aus Frankreich, allgemein verschiedene
Weine,
Oliven,
Schinken,
Würste und sogar einige regionale
Brot-Sorten.
Deutsche g.U.-Produkte, Stand Januar 2005
Käse
Frisches Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse)
Wässer
Geschützte geographische Angabe (g.g.A.)
Für
Geschützte geographische Angaben, englisch
Protected Geographical Indication (PGI), muss lediglich eine der drei Produktionsstufen (Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung) in dem bezeichneten Gebiet erfolgen und im Ruf besonderer Qualität stehen.
Deutsche g.g.A.-Produkte, Stand Januar 2005
Fleischerzeugnisse
Obst, Gemüse und Getreide
Frisches Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse)
- Schwäbisch-Hällisches Qualitätsschweinefleisch
Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren oder Kleingebäck
Frische Fische, Weich-und Schalentiere sowie Erzeugnisse hieraus
- Oberpfälzer Karpfen
- Schwarzwaldforelle
Bier
- Bayerisches Bier
- Bremer Bier
- Dortmunder Bier
- Gögginger Bier
- Hofer Bier
- Kölsch
- Kulmbacher Bier
- Mainfranken Bier
- Münchner Bier
- Reuther Bier
- Rieser Weizenbier
- Wernesgrüner Bier
Öle und andere Fette
Österreichische g.g.A./g.U.-Produkte, Stand März 2006
Käse
Fleischerzeugnisse
Obst, Gemüse and Getreide
Öle und andere Fette
Garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.)
Die
garantiert traditionelle Spezialität, englisch
Traditional Speciality Guaranteed (TSG), bezeichnet keine geographische Herkunft, sondern nur eine traditionelle Zusammensetzung oder ein traditionelles Herstellungsverfahren des Produkts. Zu dieser Kategorie gehört beispielsweise der
Mozzarella. Bisher gibt es keine deutschen Produkte, die in dieser Kategorie Schutz genießen (Stand: Januar 2005).
Weblinks
Lebensmittel | Markenrecht | Wettbewerbsrecht
Protected designation of origin | Denominación de origen | Appellation d'origine protégée | Beschermde Oorsprongsbenaming | Oznaczenia pochodzenia geograficznego produktów rolnych w Unii Europejskiej