Henryk Modest Broder (* 20. August 1946 in Kattowitz, Polen) ist ein deutscher Journalist und Schriftsteller. Als Publizist beschäftigt er sich vorwiegend mit Themen wie dem Judentum, dem Nationalsozialismus oder der „deutschen Linken“. Kennzeichend für seinen Stil ist sowohl die recherchierende und informierte Kolumne als auch die pointierte Polemik. Broder schreibt für das Magazin Der Spiegel und die Berliner Tageszeitung Der Tagesspiegel. Er ist Mit-Herausgeber des „Jüdischen Kalenders“, einer jährlich erscheinenden Text- und Zitatensammlung deutsch-jüdischer Kultur.
1986 erhielt Broder den Hauptpreis des 5. Internationalen Publizistikwettbewerbs in Klagenfurt für die politische Satire „Das 12. Bundesland“. Im Jahre 2005 folgte der Schubart-Literaturpreis der Stadt Aalen. Broder selber verleiht auf seiner Homepage den satirisch gemeinten Preis „Schmock der Woche“.
Wer Ziel von Broders Polemiken wurde, versucht sich nicht selten juristisch dagegen zu wehren. So klagte etwa Gert von Paczensky 1994 erfolgreich vor dem Oberlandesgericht Hamburg gegen die Charakterisierung als „linker Antisemit“. Broder hatte seinen zeitweiligen Wegzug aus Deutschland in einem Interview mit den Worten begründet: „Ich hatte einfach die Nase voll, mich mit linken Antisemiten à la Schwarzer und Paczensky herumzuschlagen.“ (vgl. SPIEGEL 43/1994).
1986 erwirkte Günther Rühle, damaliger Intendant des Frankfurter Schauspiels, eine einstweilige Verfügung gegen Broder. Er solle in dem Buch „Der ewige Antisemit - Über Sinn und Funktion eines beständigen Gefühls“, nicht weiter behaupten dürfen, Rühle habe in Bezug auf jüdische Mitbürger von einem „Ende der Schonzeit“ gesprochen. Den folgenden Prozess verlor Rühle jedoch ebenso wie das Widerrufverlangen. In der Verhandlung hatte er einräumen müssen, von einem „Ende des Schonbezirks“ gesprochen zu haben.
Im Januar 2006 wurde Broder von seinem ehemaligen Verleger Abraham Melzer verklagt, weil Broder diesen als "judäophob" bezeichnet hatte und ihm vorwarf, den Hitler zu machen und eine Marktlücke mit braunem Dreck zu füllen. Dagegen hatte Melzer, wie Broder selbst jüdischer Herkunft, eine einstweilige Verfügung erwirkt. Gegen diese Verfügung ging Broder seinerseits juristisch vor. Mit einem noch andauernden Prozess vor dem Frankfurter Landgericht wollte er nach eigenem Bekunden die Frage klären lassen, ob eine Jude einen anderen Juden einen Antisemiten nennen darf. Das Gericht gab Melzer recht und untersagte Broder, seinen früheren Verleger als "Kapazität für angewandte Judeophobie" zu bezeichnen und ihm vorzuwerfen, er fülle eine Lücke im Antisemitismus mit "braunem Dreck". Diese Meinungsäußerungen hätten die Grenze zur Schmähkritik übertreten. Die Äußerung, zwei Juden würden "den Adolf machen", wurde dagegen nicht gerügt. Die Bezeichnung sei plakativ und überzogen, erlaube aber nicht den Schluss, der Autor sei mit Adolf Hitler gleichgesetzt worden.
Doch wo es ihm geboten erscheint, verteidigt Broder Autoren auch gegen den Vorwurf des Antisemitismus. So hatte er 1996 den Wissenschaftler und Publizisten Karl Corino gegen Anwürfe in Schutz genommen, nachdem dieser dem ehemaligen DDR-Schriftsteller Stephan Hermlin Falschangaben in dessen bis dahin als untadelig geltender Biographie nachgewiesen hatte und ihn der „Lebenslüge“ bezichtigte: „Die Autorität des DDR-Schriftstellers Stephan Hermlin beruhte auf seiner Selbstdarstellung als unbeugsamer Widerstandskämpfer. Doch dieser Lebensmythos ist erlogen“ („Dichtung in eigener Sache“, Zeit-Dossier vom 4. Oktober 1996). Broder schrieb: „Äußerungen über Hermlin mögen hämisch, gemein, verletzend sein, antisemitisch sind sie nicht. * Antisemitisch ist nicht der Hinweis auf die jüdische Familiengeschichte eines Autors, der als Jude verfolgt wurde, sondern der Versuch eines Autors, seine jüdische Familiengeschichte zu arisieren — nicht um sich zu retten, sondern um sich aufzuwerten und in den Genuß von Vergünstigungen zu kommen“. („Im Dickicht der Lügen“, SPIEGEL 46/1996).
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