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Als Helfer Wasserrettungsdienst werden Personen bezeichnet, die im Wasserrettungsdienst tätig sind, aber "nur" das Rettungsschwimmabzeichen in Silber besitzen.

Diese Person ist ausgebiltet in Erster-Hilfe, kennt sich im Wachgebiert aus und beherrscht den Umgang mit Meldemitteln. Sie unterstützt die fachspezifisch ausgebildten Einsatzkräfte (Bootsführer, Sanitär usw.) im Wasserrettungdienst, kann aber auch selbstständig in den Einsatz gehen.

Ab den 16. Lebensjahr können Rettungsschwimmer mit dieser Qualifikation an den deutschen Küsten, Seen und Schwimmbädern am Wasserrettungsdienst teilnehmen. Aus rechtlichen Gründen dürfen Helfer Wasserretungsdienst in manchen Bundesländern z.B. Baden-Württemberg erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr im Dienst eingesetzt werden.

Der Helfer Wasserrettungdienst kann sich durch die Fachausbildung Wasserrettungsdienst zum Wasseretter (DLRG) weiterqualifizieren.

Siehe auch


Wasserrettung

 

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