Heinz Keßler (* 26. Januar 1920 in Lauban) war Armeegeneral, Minister für Nationale Verteidigung und Abgeordneter der Volkskammer der DDR.
Nachdem Keßler schon in der Zeit von 1956 bis 1967 als Chef LSK/LV und Stellvertreter des Verteidigungsministers fungierte, übernahm er am 3. Dezember 1985 dessen Amt in Nachfolge von Heinz Hoffmann. 1986 wurde er Mitglied des Politbüros des ZK. 1990 wurde Keßler aus der in PDS umbenannten SED ausgeschlossen.
Genau wie die restliche Staatsführung der DDR leugnete Keßler stets den Schießbefehl an der innerdeutschen Grenze. So sagte er etwa in einem Interview mit der Wochenzeitung Die Zeit vom 30. September 1988: "Es hat nie - nie! - einen Schießbefehl gegeben. Den gibt es auch jetzt nicht, das bitte ich mir so abzunehmen (...)". Nach dem Fall der Berliner Mauer musste er sich zusammen mit ehemaligen Parteiführern und den anderen Mitgliedern des Nationalen Verteidigungsrates wegen des Befehls vor Gericht verantworten. Am 16. September 1993 wurde er deswegen zu einer siebeneinhalbjährigen Gefängnisstrafe verurteilt.
Mann | Deutscher Verteidigungsminister (DDR) | SED-Mitglied | Geboren 1920
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