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Heimaufsicht ist die Behörde, die nach dem Heimgesetz Altenheime, Pflegeheime und Behindertenheime zum Schutz ihrer Bewohner zu überwachen hat. Sie ist landesrechtlich bei unterschiedlichen Trägern angesiedelt, z.B. bei Landkreisen und kreisfreien Städten, Versorgungsämtern, Landesämtern für Soziales.

Die Heimaufsicht prüft jedes Heim grundsätzlich mindestens einmal im Jahr. Sie kann in größeren Abständen prüfen, wenn Zertifikate unabhängiger Sachverständiger vorliegen.

Prüfungen können jederzeit angemeldet oder unangemeldet erfolgen.

Zur Verbesserung der Zusammenarbeit bilden Heimaufsicht, MDK, Pflegekassen und Sozialhilfeträger Arbeitsgemeinschaften, in denen sie ihre Arbeit soweit wie möglich miteinander abstimmen. Die Heimaufsicht hat deshalb mit dem medizinischen Dienst der Pflegekassen zusammen zu arbeiten.

Weblinks


Pflege | Sozialrecht

 

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