Ein Hausmeister oder eine Hausmeisterin (auch: Hauswart, Portier, in Frankreich der oder die Concierge) ist jemand, der vom Hauseigentümer beauftragt worden ist, um für Ordnung und Sauberkeit zu sorgen. Seine üblichen Aufgaben sind beispielsweise das Reinigen der Korridore, das Auswechseln durchgebrannter Glühbirnen, das Ablesen des Strom- bzw. Wasserzählers und einfach "nach dem Rechten sehen".
Hausmeister in Deutschland
In
Deutschland ist der Hausmeister kein
Ausbildungsberuf im strengen Sinne. Es empfiehlt sich aber für Bewerber, einen oder mehrere
handwerkliche
Berufe erlernt zu haben, da zu ihren Aufgaben auch kleinere
Reparaturen gehören. Außerdem sind eine
gute körperliche Verfassung sowie
Finger- und Handgeschick vonnöten, da manche
Tätigkeiten
handwerkliche
Fähigkeiten und
Fingerspitzengefühl erfordern.
Hausmeister in Österreich
In
Österreich, im besonderen in Raum
Wien, wird diese
Redewendung gerne in Bezug auf die Tätigkeit des Hausbesorgers angewendet. Der Hausbesorger hat in seinem
Beruf, neben der
Beaufsichtigungspflicht und der
Wartung, hauptsächlich mit
Reinigung zu tun. Dazu verwendet er vielerlei
Chemikalien, welche er zu den verschiedensten Zwecken einzusetzen hat. Ob
alkalische (Ph>7)oder
säurehaltige Produkte (Ph<7) zur Anwendung kommen und in welcher
Dosierung, ist eine verantwortungsvolle Aufgabe.
HBO - HBG
Von der Hausbesorgerordnung zum Hausbesorgergesetz
Das
Hausbesorgergesetz, wie es
1969 vom
österreichischen Parlament beschlossen wurde, ist ein Teil des
Arbeitsrechtes mit langer
Tradition. Die Regelung des
Hausbesorgervertrages nimmt bei den
Gesindeordnungen ihren Anfang. Um die
Jahrhundertwende stellte dann die
Judikatur klar, dass das
Hausbesorger
dienstverhältnis den
Gesindeordnungen nicht unterstellt werden könne. Der
rechtliche Eigencharakter verlangte eine sondergesetzliche
Regelung. Ein
niederösterreichisches Landesgesetz vom
15. Juni 1910 stellte demgemäß die ersten Richtlinien für
Hausbesorger und
Hauseigentümer über den
Hausbesorger
dienstvertrag auf. In der Folge schuf das
Land Wien 1921 durch
Landesgesetz die „
Wiener
Hausbesorger
ordnung“. Sie war nach der Aufhebung durch den
Verfassungsgerichtshof im Mai
1922 Vorbild für die am
13. Dezember 1922 als
Bundesgesetz beschlossene
Hausbesorger
ordnung. Die HBO
1922 wurde einige Male abgeändert, vor allem durch die
Novelle von
1957. Als deren wesentliche Verbesserung des
Hausbesorgerrechtes sind die Aufhebung der
Anwesenheitspflicht für den
Hausbesorger und die Verankerung seines unmittelbaren
Entgeltanspruches gegenüber dem
Hauseigentümer zu nennen. Die erste entscheidende
Novelle zur HBO
1922 erfolgte somit nach rund 35 Jahren; der wohl sehr lange Zeitraum ist sicherlich zu einem erheblichen Teil in der damaligen
innenpolitischen und
wirtschaftlichen Struktur Österreichs begründet. In der zweiten
Republik war daher die
Gewerkschaft Persönlicher Dienst, insbesondere auch nach
1957, ständig bemüht, die
soziale und
arbeitsrechtlich unbefriedigende Stellung des
Hausbesorgers aufzuzeigen und zu verbessern. Im Sommer
1967 überreichte der ÖGB dem
Bundesministerium für
soziale
Verwaltung eine
Entwurf für die Neufassung der HBO. Er war das Ergebnis gründlicher Vorarbeiten und intensiver
Beratungen auf
gewerkschaftlicher Ebene. Gestützt auf diese Grundlage beauftragte der damalige
Sozialminister Grete Rehor mit der Ausarbeitung eines Ministerialentwurfs Dr. Walter Meinhart, dessen persönlichem Einsatz ein nicht unerheblicher
Erfolgsanteil hinsichtlich der von der
Gewerkschaft gewünschten Verbesserungen im
Hausbesorgerrecht in der Folge zukommen sollte. Von April
1968 bis Februar
1969 fanden intensive
Besprechungen mit den Vertretern der beteiligten Zentralstellen des
Bundes und der
Interessenvertretungen statt. Von der
Gewerkschaft Persönlicher Dienst nahmen
Zentralsekretär Florian Mück,
Rechtsschutzsekretär Hans Herzog, die
Sekretäre Franz Szivacsek sowie Josef Müller an den
Verhandlungen teil. Es lag im Wesen von
Verhandlungen, deren Ergebnis immer ein
Kompromiss ist, dass beim Ergebnis von den
gewerkschaftlichen Forderungen gewisse Abstriche gemacht werden mussten.
Das neue
Gesetz wurde am
11. Dezember 1969 einstimmig vom
Nationalrat verabschiedet. Seit
1. Juli 1970 ist dieses moderne und
fortschrittliche Sozialgesetz wirksam.
Hausmeister in Frankreich
In
Frankreich gab/gibt es in
Mietshäusern die
Concierge, die sich um die
Ordnung und die
Sauberkeit im
Haus kümmert, so zum Beispiel (früher) den
Fahrstuhl bediente, die
Fußböden reinigte und evtl.
Handwerker verständigte. Dafür erhält sie von den Hausbewohnern manchmal einen kleinen
Obolus.
Beruf
Pedel | Janitor | Janitor | Хаузмајстор