Der Hausmeier, Kastellan oder der Majordomus (aus lateinisch maior - der Verwalter, Verweser und domus - das Haus), also das Amt des Verwalters des Hauses, zählt zu den Ämtern des mittelalterlichen Hofes (siehe auch: maior villae).
Dem Hausmeier oblag zunächst lediglich die Verwaltung von Haus und Hof. Mit der Zunahme ihrer Macht wurden sie Leiter der Regierungsgewalt. Ihr Amt wurde schließlich erblich und konnte nicht mehr entzogen werden. Als Repräsentant des Königs traten sie vor dem Königsgericht auf. Die Rechtsstellung des Hausmeiers übertrug sich im Laufe des Hoch- und Spätmittelalters auf den Hofmeister, der eine generelle Vertretungsmacht des Fürsten an seinem Hof einnahm. Neben dem Truchsess, dem Seneschall, dem Marschall und dem Kämmerer war der Hausmeier eines der höchsten Ämter am Hofe des frühen Mittelalters. Die bekanntesten Hausmeier waren die Karolinger Pippin der Ältere und Karl Martell. Durch die im Erbamt des Hausmeiers vereinte Macht war es den Karolingern schließlich möglich, die Herrschaft des Frankenreiches von den Merowingern zu übernehmen.
Der Hausmeier bekam mit seiner Familie - getrennt vom übrigen Personal - von der Küche ein eigenes mehrgängiges Mahl, welches an der "Verwaltertafel" angerichtet wurde.
Adelstitel | Historisches Amt | Fränkisches Reich
Майордом | Mayor of the Palace | Mayordomo (Francos) | شهرداران کاخها | Maire du palais | Maggiordomo di palazzo | Hofmeier | Major domus | Majordom | Prefeito do palácio | Majordóm | Majordom | Мајордом | Maior domus
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