Im Hausarztmodell müssen Patienten bei gesundheitlichen Beschwerden zunächst ihren Hausarzt aufsuchen. Ausgenommen sind Notfälle, möglicherweise auch Besuche beim Gynäkologen, beim Augen- und Kinderarzt, sowie Erkrankungen außerhalb des geographischen Tätigkeitsbereichs des Hausarztes.
Die Patienten müssen sich für mindestens ein Jahr bei einem Hausarzt "einschreiben". An diesem Verfahren dürfen nur Ärzte teilnehmen, mit denen die jeweilige Krankenkasse einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen hat.
Der Hausarzt übernimmt die Behandlung, überweist bei Bedarf an Fachärzte bzw. Krankenhäuser und hat idealerweise einen umfassenden Überblick über die Krankengeschichte des Patienten sowie die vorgenommenen Behandlungen. Die „Lotsenfunktion“ (Gatekeeping) soll Mehrfachuntersuchungen und -behandlungen, vermeidbare Wechselwirkungen von Arzneimitteln, Interpretationsfehler isoliert arbeitender Spezialisten sowie unnötige Besuche bei anderen Ärzten und unnötige Krankenhauseinweisungen vermeiden.
Vor Einführung der Krankenversicherungskarte musste mit dem Krankenschein jeweils erst der Hausarzt aufgesucht werden, welcher ggf. Überweisungen zum Facharzt ausstellte. Die Einführung der Chipkarte führte zu vermehrten Arztwechseln und dadurch zu höheren Kosten. Die Idee der hausarztzentrierten Versorgung ist daher keineswegs neu.
Zu beachten ist, dass bisher keineswegs alle Krankenkassen bundesweit Hausarztmodelle anbieten. Auch können sich die Hausarztmodelle verschiedener Krankenkassen in den Konditionen erheblich unterscheiden. Es nehmen auch nicht automatisch alle Hausärzte an diesen Modellen teil. Mitunter sind in diesen Modellen die Kassenärztlichen Vereinigungen oder Ärzteorganisationen Vertragspartner.
Einige Kritiker bezweifeln auch, dass die Qualifikation der Hausärzte ausreichend ist für eine so komplexe Aufgabe. Wenn nicht alle Hausärzte teilnehmen, ist der Patient, der an dem Programm teilnehmen will, zu einem Wechsel des Hausarztes gezwungen. Für teilnehmende Ärzte ist mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand zu rechnen.
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