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Als Hausarrest (Stubenarrest) bezeichnet man das Verbot, ein Haus oder eine Wohnung zu verlassen.

Hausarrest in der Erziehung


Hausarrest dient bei Kindern als Strafe. Es wird dem Kind untersagt (außer für den Schulbesuch o.ä.) die elterliche Wohnung zu verlassen. Hiermit wird dem Kind vor allem das Spielen mit anderen Kindern verboten. Der Hausarrest als Strafe wird üblicherweise nur für wenige Tage ausgesprochen, nicht selten aber auch für längere Zeiträume wie Wochen oder Monate. Langer Hausarrest gilt heute als eine der drakonischsten Strafen ohne direkte Gewaltanwendung.

Am 2. November 2000 wurde das »Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung und zur Änderung des Kindesunterhaltsrechts« (BGBl. I, S. 1479) verabschiedet. Der die Ächtung der Gewalt in der Erziehung betreffende Teil trat am 8. November 2000 in Kraft und hat § 1631 Abs. 2 BGB wie folgt gefasst: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“

Nach diesem Gesetz ist Hausarrest in der Erziehung nur insoweit erlaubt, wenn durch kurze Arrestzeiten keine seelische Gewalt verursacht wird, die den Jugendlichen oder das Kind einschüchtern sollen. Hausarrest darf seit 2002 längstens für einen Monat ausgesprochen werden. Ein längerer Zeitraum gilt als Freiheitsberaubung. Ein Fernhalten schulpflichtiger Kinder vom Unterricht ist ebenfalls gesetzwidrig.

Hausarrest in der Politik


Hausarrest findet man aber auch bei politischem Hintergrund in Staaten mit autoritären Regimes. Die staatliche Autorität verbietet es hierbei einem oppositionellen Politiker, seine Wohnung zu verlassen. Hierdurch soll dessen politische Arbeit erschwert bzw. unterbunden werden. Ein solcher Hausarrest ist unter rechtsstaatlichen Maßstäben zu kritisieren, da er meist nicht als Strafe für rechtswidriges Handeln verhängt wird, sondern willkürlich ohne gerichtlichen Beschluss.

Gerade der Hausarrest der myanmarischen Regimekritikerin Aung San Suu Kyi sorgte wiederholt für Schlagzeilen.

Zum Beispiel stand Jassir Arafat in seinen letzten Jahren in Ramallah unter Hausarrest.

Auch Galileo Galilei wurde von 1633 bis 1642 unter Hausarrest gestellt.

Hausarrest als Vorbeugung und Strafe


Hausarrest wird auch im Rechtsstaat als Maßnahme diskutiert. Hier kann der Arrest als Haftersatz oder Präventivmaßnahme bei gesetzlicher Grundlage und richterlicher Anordnung angewandt werden. Technisch kann man einen solchen Arrest mit elektronischen Fußfesseln realisieren, die vom Festgesetzten getragen werden und per GPS seinen Aufenthaltsort aufzeichnen.

Siehe auch


Arrest (Begriffsklärung), Ausgangssperre

Sanktionenrecht

Домашен арест | House arrest | Arraigo domiciliario | מעצר בית | 軟禁 | Huisarrest | Areszt domowy | Husarrest | 軟禁

 

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