Hauptzollämter sind (mit den Zollämtern als Dienststellen) örtliche Bundesfinanzbehörden. Sie verwalten und erheben die Zölle und Verbrauchsteuern sowie die Einfuhrumsatzsteuer. Sie unterstehen einer Oberfinanzdirektion als Mittelbehörde und dem Bundesministerium der Finanzen als oberste Behörde.
Ein Hauptzollamt ist in Sachgebieten gegliedert und seine untergeordneten Dienststellen bestehen aus Zollämtern und Zollkommissariaten:
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"Hauptzollamt".
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