Der Hauptwohnsitz ist der Wohnsitz, zu dem man das überwiegende Naheverhältnis hat. Eine häufig verwendete, allerdings inoffizielle Bezeichnung ist Erstwohnsitz.
Der Hauptwohnsitz ist auch jener Ort, an dem man sein Wahlrecht auf Bundes- und Europaebene ausübt, also in der Wahlliste eingetragen ist. Da Personalausweise in Deutschland auf Personen ausgestellt werden und eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren haben, kommt es bei häufigen Umzügen hin und wieder zu dem Problem, dass die neue Gemeinde den Adressaufkleber nicht mehr überkleben kann. Das Ablösen der früheren Aufkleber würde jedoch den Straftatbestand der Urkundenfälschung erfüllen. Die Ausstellung eines neuen Personalausweises kostet in Deutschland (Stand: August 2004) derzeit durchschnittlich 15 Euro.
Es ist in Deutschland möglich, sich in mehreren Kommunen anzumelden. Einige Städte, z. B. Berlin erheben hierfür eine Zweitwohnsitzsteuer.
Für die meisten Länder der Europäischen Union genügt es, beim Grenzübertritt einen Hauptwohnsitz in Deutschland nachweisen zu können, und man benötigt keine Visa-Dokumente. Für andere Länder wird jedoch ein Pass benötigt.
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