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Als Hauptstadtbeschluss wird der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 bezeichnet, seinen Sitz von Bonn nach Berlin zu verlegen. Der Begriff Hauptstadtbeschluss ist dabei irreführend, Berlin war bereits 1990 mit Inkrafttreten des Einigungsvertrages Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland geworden.

Nach kontroverser Debatte nahm der Bundestag mit 337 zu 320 Stimmen den Antrag Vollendung der Einheit Deutschlands an. In der Folge wurden auf verschiedenenen Ebenen Entscheidungen zur Umsetzung dieses Beschlusses gefällt. So sollte, in Wahrung der „fairen Arbeitsteilung“ zwischen Berlin und Bonn, von der im Beschluss die Rede war, neben dem

nach Berlin verlegt werden, diese jedoch einen zweiten Dienstsitz in Bonn behalten.

Folgende Ministerien sollten in Bonn bleiben, jeweils mit einem zweiten Dienstsitz in Berlin.

1994 wurde das Berlin-Bonn-Gesetz beschlossen. Ursprünglich sollten die Ministerien bereits 1995 nach Berlin umziehen, dieser Zeitplan konnte aber nicht eingehalten werden. Stattdessen erging ein Kabinettsbeschluss, in dem festgelegt wurde, dass der Umzug bis 2000 abgeschlossen sein soll und ein Budget von 20 Milliarden DM nicht überschritten werden darf.

In dieser Zeit fielen grundlegende Entscheidungen, u. a.:

  • Der Reichstag wird ständiger Sitz des Bundestages
  • Die Mehrheit der Bundesministerien zieht nach Berlin um
  • Die Mehrheit der ministieriellen Arbeitsplätze verbleibt in Bonn
  • Die Minister haben in Bonn bzw. Berlin einen Zweitsitz
  • Das Bundespräsidialamt hat seinen Sitz in Berlin

Seit Herbst 1999 nimmt Berlin seine Funktion als Parlaments- und Regierungssitz der Bundesrepublik Deutschland wahr.

Siehe auch


Weblinks


Deutsche Geschichte (Nachkriegszeit) | Geschichte Bonns | Berliner Geschichte | Politik (Berlin) | 1991

 

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