Das Hauptrefinanzierungsinstrument ist das wichtigste geldpolitische Instrument der Europäischen Zentralbank (EZB). Die Zentralbank kann mit Hilfe dieses Instruments über die Zinsen und die Menge des zur Verfügung gestellten Geldes Konsum und Investitionen und somit die gesamtwirtschaftliche Lage beeinflussen.
Im Rahmen der Hauptrefinanzierungsgeschäfte leihen Geschäftsbanken von der Zentralbank Geld gegen die Hinterlegung von notenbankfähigen Sicherheiten (Wertpapieren). Über das Hauptrefinanzierungsinstrument stellt die EZB den Geschäftsbanken auf diesem Wege rund drei Viertel des Refinanzierungsvolumens zur Verfügung. Geschäfte, die mittels des Hauptrefinanzierungsinstruments durchgeführt werden, bezeichnet die EZB daher auch als Haupttender.
Der für diese Kreditgeschäft verwendete Zins wird als Hauptrefinanzierungssatz bezeichnet und ist der wichtigste Leitzins der EZB.
Das Hauptrefinanzierungsgeschäft ist ein Wertpapierpensionsgeschäft und gehört zu den Offenmarktgeschäften. Die Initiative zu Offenmarktgeschäften geht nach dem Standardtender von der EZB aus. Das Geld wird einmal pro Woche (die Termine werden im Voraus durch den Tenderkalender bekanntgegeben) den Geschäftsbanken für die Laufzeit von einer Woche (vor 2004: 2 Wochen) angeboten. Die nationalen Zentralbanken wickeln die Geschäfte für die EZB ab.
Seit 27. Juni 2000 verwendet die EZB hierzu das so genannte Zinstenderverfahren: Die Zentralbank benennt die zu emittierende Geldmenge und legt darüber hinaus einen Mindestbietungssatz fest, d. h. den minimalen Zins, zu dem sie Offenmarktgeschäfte tätigt. Die an einer Refinanzierung interessierten Geschäftsbanken benennen nun im Rahmen des Tenderverfahrens jeweils denjenigen Zins, zu dem sie bereit sind, das Geschäft abzuwickeln. Die Zuteilung der Wertpapiere erfolgt nach dem Ende der Gebote gemäß der Höhe des gebotenen Zinses. Hierbei verwendet die EZB das amerikanische Verfahren.
Die längerfristige Geldvergabe erfolgt bei der EZB über die längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte. Kurzfristige Geldvergabe erfolgt über die Spitzenrefinanzierungsfazilität.
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