Der Ausdruck Hassprediger ist eine im Jahr 2004 aus dem journalistischen Umfeld in die öffentliche politische Debatte in Deutschland gebrachte Bezeichnung für Personen, denen vorgeworfen wird, unter religiöser Verbrämung volksverhetzend aktiv zu sein. Der Begriff wird dabei primär auf ausländische, in Deutschland lebende Personen bezogen, wobei zudem auch ein islamistisches Umfeld impliziert wird. Der Begriff „Hassprediger" ist allerdings etwas älter. Er tauchte bereits in den 1980er Jahren als deskriptive Bezeichnung für Wortführer militanter amerikanischer Gruppen auf - zum Beispiel der Nation of Islam.
Bekannt wurden auch die Hasspredigten des Hamburger Imams Mohammed Fazazi, dessen Predigten drei der vier Selbstmordpiloten der Terroranschläge am 11. September 2001 in den USA regelmäßig anhörten.
Im August 2005 verbot das britische Innenministerium dem Hassprediger Omar Bakri Mohammed die Rückkehr nach Großbritannien. Der gebürtige Syrer ist der Anführer der radikalislamischen Al-Muhajiroun-Gruppe. Der 45-jährige Bakri lebte zuvor 20 Jahre lang in Großbritannien. Er hatte sich mehrfach zustimmend zu Selbstmordanschlägen im Nahen Osten geäußert und sich geweigert, die Terroranschläge am 7. Juli 2005 in London zu verurteilen. Er sagte zudem, er würde als Muslim keinen anderen Muslim mit Terrorabsichten verraten.
Die Videos Abu Qatadas wurden in der Wohnung von Mohammed Atta gefunden.
Auch Louis Farrakhan von der Nation of Islaem fällt in diese Kategorie.
Im Rahmen des 2004 für die Bundesrepublik Deutschland beschlossenen Zuwanderungsgesetzes wurde der Tatbestand zudem separat ins Ausländerrecht aufgenommen. Eine Person ausländischer Nationalität, die „in einer Weise, die geeignet ist, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu stören, zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet.“ (§55 Abs. 2 Nr 8b ZuWG) ist nun - neben der strafrechtlichen Sanktionierung - auch von Ausweisung bedroht.
Haatspraak | Hate speech | Kiihotus kansanryhmää vastaan | ヘイトスピーチ | Hatespeech | Mowa nienawiści | Hets mot folkgrupp
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