Hans Karl Filbinger (* 15. September 1913 in Mannheim) ist ein deutscher Politiker (CDU).
Er wurde 1966 zum Amt des Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg gewählt und trat 1978 im Verlauf der Affäre Filbinger zurück. Auch seine Mitgliedschaft in der Bundesversammlung 2004 war Anlass für Kontroverse.
Bei der Wahl von 1972 konnte die CDU unter Führung von Hans Filbinger zum ersten Mal in der Geschichte des Landes die absolute Mehrheit (52,9 %) gewinnen. In den 70-er Jahren erfreute sich der "Landesvater" Filbinger einer außerordentlich großen Popularität, die sich auch im Ergebnis der Landtagswahl von 1976 niederschlug, als er die absolute Mehrheit der CDU weiter ausbauen konnte (56,7 %). Dieses Ergebnis bedeutete den größten Wahlerfolg der CDU auf Landes- oder Bundesebene zur Zeit der alten Bundesrepublik. Auf dem Gipfelpunkt seiner Popularität angelangt, galt Filbinger bereits als möglicher Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten im Jahr 1979.
Um so gravierender war dann sein jäher politischer Absturz im Jahre 1978, von dem er sich politisch nicht mehr erholte. Am 7. August 1978 musste er als Ministerpräsident zurücktreten - Konsequenz der 'Affäre Filbinger', die weiter unten erläutert wird. Filbingers Nachfolger, sowohl als Ministerpräsident als auch als CDU-Landesvorsitzender, wurde Lothar Späth, der sich innerparteilich gegen den damaligen Stuttgarter Oberbürgermeister Manfred Rommel durchsetzte.
1979 gründete Filbinger das umstrittene Studienzentrum Weikersheim, welches er bis 1997 leitete.
Filbinger war demnach in zwei Fällen Vertreter der Anklage und in zwei Fällen Vorsitzender Richter. Er war Ankläger in einem Verfahren gegen einen Plünderer, der 1943 zum Tode verurteilt wurde, das wegen von Filbinger beigesteuerter entlastender Dokumente nicht vollstreckt wurde. Bei einem Fall wurde Filbinger erst am Tage der Hauptverhandlung als Ersatzmann Anklagevertreter gegen den Matrosen Walter Gröger wegen Fahnenflucht. In einem ersten Verfahren war dieser zu einer Zuchthausstrafe verurteilt worden, Generaladmiral Schniewind als Gerichtsherr wies allerdings die Anklagevertreter an, die Todesstrafe zu verlangen. Das Gericht verurteilte Gröger auf Antrag Filbingers zum Tode. Einen Begnadigungsantrag lehnte Admiral Dönitz ab und verfügte die Vollstreckung, die Filbinger für den 16. März 1945 ansetzte und als "Leitender Offizier" des Exekutionskommandos beaufsichtigte. Die Handlungsspielräume, die Filbinger in diesem Fall (wie auch in anderen) hatte, wurden später Gegenstand lebhafter Debatten. So behaupten einige eine Art Befehlsnotstand des Marine-Juristen, was ihnen von anderen den Vorwurf einbringt, Filbinger ohne jeden Beleg zu unterstellen, überhaupt anders gehandelt haben zu wollen. Gerade die von Filbinger selbst angeführten Fälle, in denen er Angeklagten geholfen habe, sprächen im Übrigen eher für das Vorhandensein von Gestaltungsspielräumen.
In der öffentlichen Diskussion 1978 rechtfertigte Filbinger sich Journalisten gegenüber mit dem berühmt gewordenen Kommentar: "Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein!". Filbinger bezieht diesen Ausspruch auf das Militärstrafrecht in seinem alten Bestand von 1872, das auch in der Zeit des Nationalsozialismus weitergalt. Er bezeichnete die zwei von ihm als Richter unterzeichneten Todesurteile als "Phantomurteile", da sie nach Flucht der Angeklagten nach Schweden erfolgt und nicht zur Vollstreckung gedacht gewesen seien.
Mindestens das Urteil gegen Gröger wurde jedoch nachweislich vollstreckt. Filbinger hatte zudem am 1. Juni 1945, 4 Wochen nach Kriegsende, einen Oberleutnant wegen Entfernens von der Truppe zu 13 Monaten Gefängnis verurteilt. In der Urteilsbegründung heißt es: "Er (der Angeklagte) sah voraus, dass nun das Unheil für uns alle unabwendbar geworden sei und versuchte, für seine Person möglichst günstig wegzukommen." Das Wort "Unheil" wird von Kritikern Filbingers häufig auf das Kriegsende bezogen und als Beleg dafür angeführt, dass Filbinger dieses als "Unheil für uns alle" angesehen habe.
In dem Fall des zum Tode verurteilten Militärpfarrers Möbius mischte sich Filbinger in das anschließende Bestätigungsverfahren ein und erreichte im Frühjahr 1945 eine Wiederaufnahme des Verfahrens, welches mit Freispruch endete. Als Untersuchungsführer im Falle des Oberleutnants Forstmeier beeinflusste er die Zeugen zu Aussagen, die entlastend gewertet werden konnten, verzögerte die Hauptverhandlung um fünf Monate bis zum März 1945, und erreichte dadurch eine Degradierung und Gefängnisstrafe statt der drohenden Todesstrafe wegen Wehrkraftzersetzung.
Zunächst bestritt Filbinger, jemals an Todesurteilen beteiligt gewesen zu sein, musste dann aber das Gegenteil eingestehen. Deshalb trat er unter starkem öffentlichen Druck, letztendlich jedoch erst unter dem Druck seiner eigenen Partei am 7. August 1978 als Ministerpräsident zurück und gab später seine Parteiämter ab. Ausschlaggebend für seinen Rücktritt waren nicht in erster Linie die Ereignisse des Jahres 1945 als solche, sondern vielmehr Filbingers Umgang mit ihnen dreißig Jahre später und seine unglückliche Verteidigungsstrategie.
Der Historiker Golo Mann sprach von einer "meisterhaft konzentrierten Hetze gegen Filbinger" (Welt am Sonntag, 26. Juli 1987). Dass - wie heute bekannt ist - im Hintergrund die Stasi an den Veröffentlichungen beteiligt war, legt Filbinger als Unschuldsbeweis aus. Er behauptet, "von den Verschwörern des 20. Juli 1944 für eine Verwendung nach geglücktem Attentat auf Hitler vorgesehen" gewesen zu sein und "mehreren zu Unrecht zum Tode Verurteilten das Leben gerettet" zu haben. Filbinger bezeichnet sich selbst als rehabilitiert, genauso sieht es der CDU-Landesverband Baden-Württemberg.
Am 31. März 2004 wurde Hans Filbinger anlässlich der Bundespräsidentenwahl 2004 von der Landtagsfraktion der CDU in Baden-Württemberg als Mitglied der Bundesversammlung vorgeschlagen und auf einer gemeinsamen Liste aller Fraktionen des Landtags einstimmig gewählt. Die umstrittene Vergangenheit Filbingers führte in diesem Zusammenhang in der Woche vor der Bundespräsidentenwahl zu kritischen Reaktionen seitens der SPD, PDS und der Grünen, wobei sich Bundes-SPD und -Grüne vom Stimmverhalten ihrer Landtagsfraktionen distanzierten. Kritik kam auch von Hochhuth, der Schriftstellervereinigung P.E.N. Deutschland und dem Zentralrat der Juden. Filbinger war bereits siebenmal (1959, 1969, 1974, 1979, 1994, 1999 und 2004) als Wahlmann in der Bundesversammlung vertreten, davon viermal nach seinem Rücktritt.
Mann | Deutscher | Ministerpräsident (Baden-Württemberg) | Landesminister (Baden-Württemberg) | CDU-Mitglied | NSDAP-Mitglied | SA-Mitglied | Geboren 1913 | Ritterorden vom Heiligen Grab zu Jerusalem
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