Als Handwerk wird der Berufsstand und die gewerbliche Tätigkeit bezeichnet, bei der meist auf Bestellung ein Produkt oder eine Dienstleistung unmittelbar für den Verbraucher hergestellt wird. Es steht somit im Gegensatz zur industriellen Massenproduktion auf Vorrat. Wer Handwerker ist und wer ein sonstiges Gewerbe betreibt, ist in der Handwerksordnung festgelegt.
Im ländlich orientierten frühen Mittelalter gab es nur wenige Berufe, die durch Handwerker verrichtet wurden. In geistlichen Grundherrschaften waren dies zumeist Mönche, die sich spezialisiert hatten, zum Beispiel im Kunsthandwerk oder der Glasherstellung. Das Bauhandwerk, Steinmetze und Maurer, waren zu dieser Zeit ebenfalls technisch weit fortgeschritten. Alle anderen Tätigkeiten wurden auf den Fronhöfen oder von den freien Bauern selbst erzeugt oder verarbeitet. Ausnahmen waren hierbei der Schmied und der Müller, da bei diesen Berufen eine umfangreiche Ausrüstung notwendig war.
Ab dem Hochmittelalter, mit dem Entstehen von Städten änderte sich die Situation des Handwerks. Immer mehr handwerklich begabte Menschen zogen in die Städte, da dort hohe Absatz- und Gewinnchancen lockten. Die hohe Nachfrage nach Produkten änderte das Arbeitsverhalten von Auftragsarbeit hin zur ständigen Produktion. Die hergestellten Waren wurden dann auf den regelmäßig stattfindenden Märkten verkauft oder in den bei den Werkstätten befindlichen Läden zum Verkauf ausgestellt. Die verschiedenen Handwerksberufe schlossen sich zu Zünften zusammen.
Handwerker, die unabhängig und selbständig tätig waren, hatten es sehr schwer, da sie nur selten von einem Händler beliefert wurden. Letztere waren stark in die Zunft eingebunden und richteten sich maßgeblich nach ihren Vorgaben.
Unzünftige Handwerker wurden ordnungspolizeilich verfolgt. In der Stadt flüchteten sie dann (wenn die Häuser mit der Traufseite zur Straße standen) quer über die Hausböden von Giebeldurchschlupf zu Giebeldurchschlupf ganze Straßenzüge entlang, daher ihr (ursprünglich niederdeutscher) Name "Bönhasen". Ebenfalls durften Juden kein Handwerk ausüben.
Es gab auch sogenannte Freimeister, die für besondere Tätigkeiten und Fertigkeiten, Ausnahmegenehmigungen erhielten. So war beispielsweise Johannes Gutenberg ein Freimeister, der sich als Handwerker nicht den Zwängen der Zünfte unterwerfen musste.
In ländlichen Gegenden gab es lange Zeit wandernde Handwerker, manchmal als Stöer bezeichnet. Das Handwerk ist einem Wandel unterworfen, während auf der einen Seite neue Handwerkszweige entstehen, verlieren andere an Bedeutung oder sterben ganz aus.
Bedingt durch die französische Revolution und der einsetzenden Industrialisierung in ganz Europa wurde es gegen Ende 1700 notwendig, die Gewerbefreiheit einzuführen, worauf jeder Bürger ein Handwerk nach seiner Wahl ausüben durfte.
Gesellen schlossen sich zusammen und es gab 194 verschiedene Gesellenunruhen, Gesellenaufstände oder auch Gesellenstreiks in den Städten, die sich neben Lohnforderungen auch gegen die Unterdrückung der Gewerbefreiheit durch die Meister richteten und polarisierend für die freie Berufsausübung kämpften, es waren die Vorläufer und Wurzeln einer modernen Gewerkschaft.
Am 2. November 1810 wurde in Preußen die Gewerbefreiheit eingeführt, später am 21.6.1869 wurde die Gewerbefreiheit per Reichsgesetz im ganzen Land erweitert. Jeder Bürger ist ab diesem Zeitpunkt berechtigt, einen Handwerksbetrieb zu eröffnen. Immer wieder gibt es seitens der Handwerksmeister Bemühungen, dieses Gesetz zu Fall zu bringen um Marktvorteile zu erwirken.
1897 und 1908 wurde die Gewerbeordnung schliesslich novelliert und werden heute allgemein als die Grundpfeiler des sogenannten dualen Systems der Berufsausbildung anerkannt.
1897 wurde das Handwerksgesetz verabschiedet, das die Handwerkskammer legitimierte und der alle Handwerker beizutreten hatten. 1908 wurde der "kleine Befähigungsnachweis" erlassen, der die Ausbildungserlaubnis der Lehrlinge durch die Meister rechtlich legitimierte.
1935 gelingt es den Handwerksmeistern in Zusammenarbeit mit den Nationalsozialisten, die zu diesem Zeitpunkt 125-jährige Tradition der Gewerbefreiheit im Handwerk durch die Einführung des sogenannten "großen Befähigungsnachweises" zu Fall zu bringen und den Meisterzwang durchzusetzen.
Der "große Befähigungsnachweis" in Form des Meisterbriefes knüpfte die Legitimation der Lehrlingsausbildung an die Ausbildung zum geprüften Meister, deren Überwachung den Handwerksmeistern der Handwerkskammern unterliegt.
1945 wird der Meisterzwang durch die US-Alliierten in der US-Besatzungszone abgeschafft und die handwerkliche Gewerbefreiheit wieder eingeführt.
Ab 1948 gelingt es den Handwerkskammern den Meisterzwang durch Lobbyarbeit wieder einzuführen. Die Tätigkeit von Handwerkern, die von nun ab ohne Meisterbrief selbstständig arbeiten, wird als sogenannte "Schwarzarbeit", also als Rechtsbruch bezeichnet und von der Handwerkskammer sowie von Ordnungsbehörden strafrechtlich verfolgt.
Erst 2003/2004 wurde durch die Handwerksrechtsnovelle die Gewerbefreiheit in 53 Handwerksberufen durch den Bundestag beschlossen.
53 Handwerksberufe wurden gesetzlich vom Meisterzwang befreit und 41 Handwerke unterliegen gemäß Handwerksordnung weiterhin dem Meisterzwang.
Jeder zulassungspflichtige Handwerksbetrieb ist Pflichtmitglied in der für ihn zuständigen Handwerkskammer (vergleichbar der Industrie- und Handelskammer) und Berufsgenossenschaft. Diese Kammern bilden regionale Kammertage, die Mitglied im Zentralverband des Deutschen Handwerks sind. Oberstes Organ der Handwerkskammern: Deutscher Handwerkskammertag
Darüber hinaus sind viele Handwerksbetriebe freiwillig in Innungen organisiert. Diese Innungen sind in der Regel regional in Kreishandwerkerschaften und fachlich in Landesfach- bzw. Landesinnungsverbänden organisiert, die auf Bundesebene Zentralfachverbände bilden. Als Juniorenorganisation vertreten die Junioren des Handwerks die Interessen der jungen Handwerksmeister/innen und Führungskräfte im Handwerk.
Die 54 Handwerkskammern und 43 Zentralfachverbände bilden mit weiteren bedeutenden Einrichtungen des Handwerks den Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)
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