Handlungsfreiheit ist ein Begriff aus der Philosophie und der Rechtswissenschaft ( Grundrecht ).
Sie bezeichnet das Vermögen eines Lebewesens, seiner Natur, seinen Interessen oder seinen Neigungen zu folgen. Ob ein Lebewesen Handlungsfreiheit besitzt, kann leicht daran erkannt werden, ob es lebt. Lebt ein Lebewesen nicht, das heißt: hat es mindestens ein Ziel seiner Natur, seiner Interessen und seiner Neigungen nicht verfolgen können, bestand keine vollständige Handlungsfreiheit. Im Gegenzug ist daher jedes Lebewesen, solange es lebt, also sein größtes Ziel erreicht, auch handlungsfrei, wenn auch möglicherweise nur in einem Mindestmaß. Ein Gros der Ziele der tierischen und menschlichen Welt ist kausal determiniert, also vorbestimmt und somit nie wirklich frei.
Verfassungsrechtlich hat die (allgemeine) Handlungsfreiheit in Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz ihren Niederschlag gefunden: Nach der Rechtsprechung des BVerfG garantiert Art.2 Abs.1 GG die allgemeine Handlungsfreiheit, umfasst also jegliches menschliches Verhalten und stellt ein allgemeines Auffanggrundrecht dar (BVerfGE6, 32 ). Entsprechend weit ist der Anwendungsbereich des Grundrechts. Erfasst werden u.a. der persönliche wie auch der soziale Bereich, die Freiheit im wirtschaftlichen Verkehr, die Vertragsautonomie, die Ausreisefreiheit oder die Freiheit vor Belastung mit öffentlichen Abgaben.
Beschränkt wird die allgemeine Handlungsfreiheit durch die Rechte anderer, das Sittengesetz und die verfassungsmäßige Ordnung (Art.2 Abs.1 GG). Durch die Rechte anderer werden sowohl private als auch subjektive öffentliche Rechte Dritter geschützt, allerdings nicht jegliches Interesse des Dritten, sondern nur die rechtlich gesicherten schutzwürdigen Interessen.
Thomas Hobbes (portrait).jpg: Determinismus ist mit dem freien Willen verträglich.]]
Beispiel: Ein Lebewesen kann Nahrung aufnehmen, es hat aber auch die Freiheit, Nahrung nicht aufzunehmen. Würde es allerdings keine Nahrung aufnehmen, hätte dies den Tod zur Folge, daher wird es immer Nahrung aufnehmen. Hier besteht also Handlungsfreiheit, jedoch eine determinismusverträgliche Handlungsfreiheit.
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