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Die Hanafiten oder auch Hanefiten sind eine der vier Rechtsschulen (Madhahib) des sunnitischen Islams, die sich seit fast tausend Jahren gegenseitig als rechtmäßig betrachten. Sie gehen auf Abu Hanifa an-Nu'man ibn Thabit (699-767), vor allem aber auf dessen Schüler Abu Yusuf und ash-Shaibani zurück.

Abu Hanifa billigte neben dem Koran und der Sunna auch einer pragmatischen Urteilsfindung eine große Bedeutung zu.

Die hanafitische Rechtschule ist seit dem Ende der Zeit der Omajjaden vorherrschend und findet sich heute in der Türkei und dem gesamten östlich des Irans liegenden asiatischen Festland. Sie ist die am weitesten verbreitete Rechtsschule, der etwa 30% aller Muslime folgen.

Anerkennung der Hanafiten als Religionsgemeinschaft in Österreich


Die Hanafiten sind in Österreich aufgrund des Gesetzes vom 15. Juli 1912 betreffend die Anerkennung der Anhänger des Islams nach hanefitischem Ritus als Religionsgesellschaft (RGBl. Nr. 159/1912) gesetzlich anerkannt. Damit wird der hanefitische Islam in Österreich auf eine Stufe mit den christlichen Kirchen und den jüdischen Gemeinden gestellt. Das Gesetz tritt am 10. August 1912 in Kraft. Das Islamgesetz bekräftigt und verstärkt die seit 1874 bestehende staatliche Anerkennung des Islams als Religion durch Österreich. In Europa ist Österreich damals führend, was die Beziehung zum Islam betrifft.

Kaiser Franz Joseph zog mit dem Islamgesetz die Konsequenz aus seiner Expansionspolitik: 1878 hatte sich die Habsburger-Monarchie Bosnien-Herzegowina faktisch einverleibt (formelle Annexion erst 1908) – und dadurch eine große Zahl von Muslimen zu Bürgern der Monarchie gemacht.

Kaiser Franz Joseph stimmt auch dem Bau einer Moschee in Wien zu und spendet 250.000 Goldkronen. Wiens Bürgermeister Karl Lueger stellt dafür ein Grundstück am Laaer Berg bereit. Nur der Erste Weltkrieg verhindert den Bau der Moschee. Nach dem Zerfall der Donaumonarchie verbleiben nur wenige Moslems in Österreich (weniger als 1000).

Das Islamgesetz gilt in Österreich auch nach dem Ersten Weltkrieg weiter. Mit Wirkung vom 24. März 1988 wurde im Islamgesetz die Wortfolge "nach hanefitischem Ritus" in Artikel 1 und in den Paragraphen 5 und 6 als verfassungswidrig aufgehoben. Das Gesetz heißt seitdem im Langtitel "Gesetz vom 15. Juli 1912, betreffend die Anerkennung der Anhänger des Islams als Religionsgesellschaft" (vgl. BGBl. Nr. 164/1988).

Siehe auch


  • Fiqh (islamische Rechtswissenschaft)

Islamisches Recht | Österreichische Geschichte

حنفية | Hanafi | حنفی | Hanafisme | האסכולה החניפית | Mazhab Hanafi | Mazhab Hanafi | Hanafieten | Hanefi mezhebi

 

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