Hp_wesel-feldm.jpg | Bahnhof Ergste.jpg „Haltepunkte (Abkürzung: Hp) sind Bahnanlagen ohne Weiche, wo Züge planmäßig halten, beginnen oder enden dürfen.“ (§ 4, Abs. 2 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung)
Ein Haltepunkt bietet also nur eine Ein- und Ausstiegsmöglichkeit zu den Zügen. Die Züge können dort im Gegensatz zu einem Bahnhof nur halten, nicht aber wenden, einander überholen oder kreuzen. Ein Haltepunkt besteht aus einem oder mehreren Bahnsteigen, die an den einzelnen Gleisen der freien Strecke mit Zu- und Abgängen angeordnet sind. In einigen Regionen der Welt bieten die Eisenbahnunternehmen statt eines Bahnsteiges nur eine unbefestigte Zusteigemöglichkeit an.
An einem Haltepunkt sind üblicherweise keine Signale aufgestellt. Falls sich ein Bahnsteig zwischen einem Vor- und einem Hauptsignal befindet – in der Regel handelt es sich dann um ein Blocksignal, wird jedoch das Vorsignal am Bahnsteigende mit einem Vorsignalwiederholer wiederholt. Ist ein Haltepunkt mit einer Abzweigstelle oder einer Anschluss- oder Ausweichanschlussstelle örtlich verbunden, wird er zur Haltestelle. In diesem Fall können die zur Abzweigstelle gehörenden Signale im Bereich der Haltestelle aufgestellt sein.
Inzwischen gibt es auch Bedarfshaltepunkte. Am Haltepunkt kann über einen Schalter dem noch kommendem Triebwagen der Bedarf zum Halten frühzeitig signalisiert werden. Im Triebwagen gibt es ähnliche Schalter um den Haltewunsch zu äußern. Gibt es keine Betätigung fährt der Triebwagen ohne Halt durch. Dies gibt es beispielsweise an einigen neuen Haltepunkten der Hohenzollerischen Landesbahn
In Österreich und Südtirol wird ein Haltepunkt stets als Haltestelle bezeichnet.
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"Haltepunkt".
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