Die Habilitation ist die Erlangung bzw. Erteilung der Lehrbefugnis eines größeren Faches an einer Hochschule bzw. Universität und im deutschen Sprachraum mit der Verleihung des Titels Dozent verbunden. Sie stellt die höchste akademische Qualifikation dar, die eine Person aus eigenem Antrieb erreichen kann, also abgesehen von einer Berufung als Universitätsprofessor, und dokumentiert die Fähigkeit, die Weiterentwicklung des jeweiligen Fachgebietes fördern zu können: Während bereits die Promotion als Nachweis der Fähigkeit zur selbständigen Forschung gilt, soll mit der Habilitation bestätigt werden, dass der Wissenschaftler sein Fach in voller Breite in Forschung und Lehre vertreten kann.
Zunächst sind aber formale Voraussetzungen zu prüfen, zu denen u.a. die persönliche Unbescholtenheit und de facto meist die jeweilige Staatsbürgerschaft gehören.
Während der Anfertigung der Habilitationsschrift ist der Habilitand meist als wissenschaftlicher Mitarbeiter oder akademischer Rat auf Zeit an einer Universität oder Forschungseinrichtung beschäftigt (siehe auch Assistent, Lecturer oder Associate). Zwingende Voraussetzung für die Habilitation ist dies jedoch nicht (vgl. auch Juniorprofessur).
Durch die Habilitation soll der Bewerber seine besondere Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Forschung und Lehre nachweisen. Mit der Habilitation wird der Nachweis der Lehrbefähigung - die facultas docendi erbracht; dies ist die Voraussetzung für die Erteilung der venia legendi. Die Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen sind eine in Deutschland übliche Voraussetzung für die Berufung als Universitätsprofessor. Das erfolgreiche Absolvieren einer Juniorprofessur ist dem seit einiger Zeit de iure gleichgestellt.
In der Zeit von Luther beispielsweise, als die Theologie noch die bestimmende Disziplin an den Universitäten war, verteidigte man seine Doktorthesen mit der Disputation und wurde dann Doctor theologiae. Seine Thesen hängte man in den "benachbarten" Universitätsstädten aus, wie mutmaßlich auch an der Wittenberger Schlosskirchtür. Dieses "schwarze Brett" war die Einladung zu den Disputationen. Wer kommen wollte, kam hinzu, wobei immer einer besonders geladen war, um mit dem Kandidaten zu disputieren. Diese Disputationen wurden auch meistens veröffentlicht, interessanterweise nicht vom Kandidaten, sondern vom Prüfer. Interessant daran ist, daß wohl die ganze Reformationsgeschichte nicht denkbar wäre, wenn Luther nicht ständig zu irgendwelchen Disputationen geladen worden wäre, bei denen er seine Lehre präzisieren lernte. Allerdings lud man auch selbst zu Disputationen ein, wenn man bereits Doktor war.
Erst mit der Zeit entwickelte sich an den deutschen Universitäten aus den disputationes die Habilitation. Die Bezeichnung Habilitation kann aus dem neulateinischen "Befähigungsnachweis", aufbauend aus dem mittellateinischen habilitare (= geschickt machen, fähig machen), abgeleitet werden. Vom Hochmittelalter bis zur Reformation hatte ein Doktor das Recht, an allen abendländischen Universitäten zu lehren; dieses Recht wurde das ius ubique docendi genannt.
Im deutschsprachigen Raum sowie in einigen europäischen Ländern (Ungarn, Polen, Slowakei u.a.) ist die Habilitation die Voraussetzung für einen Ruf als Hochschullehrer, doch nicht mehr unbedingt zwingend (dann werden "der Habilitation entsprechende" Nachweise verlangt). Im Mittelalter begann die Lehrtätigkeit zunächst formlos nach Erlangung der akademischen Grade des Lizentiaten und des Magisters innerhalb der Artistenfakultät oder des Doktors in den höheren Fakultäten. Die Bezeichnung Habilitation ist im akademischen Bereich seit 1684 üblich, aber erst 1819 wurde in Preußen die erste Habilitationsordnung durch Wilhelm von Humboldt als Sektionschef für Kultus und Unterricht im Preußischen Innenministerium (1809-10) erlassen.
Der Doktorgrad kann in den meisten deutschen Bundesländern nach erfolgreicher Habilitation um den Zusatz habil. (habilitata / habilitatus) erweitert werden (in der DDR früher sc. für scientiae, lat. 'der Wissenschaft'). Der so Habilitierte erhält dann zugleich mit der 'venia legendi'' den Titel eines Privatdozenten (PD) bzw. in Österreich eines Universitäts-Dozenten, sofern er als Lehrbeauftragter einer Universität tätig ist. Die damit verbundene Lehrbefugnis kann erlöschen bei Nichtausübung der Lehrtätigkeit, kann entzogen werden bei pflichtwidrigem Verhalten und ruhen bei Auslandstätigkeit. In diesem Fall verliert der Habilitierte die Bezeichnung "Privatdozent" und ist nur noch "Dr. habil.". Habilitation und Lehrbefugnis begründen jedoch kein Dienstverhältnis und keine Anwartschaft auf Begründung eines Dienstverhältnisses. In der Regel darf man nach abgeschlossener Habilitation seinerseits Doktoranden und Habilitanden betreuen und begutachten.
An wissenschaftlichen Hochschulen war sie in Deutschland bis Ende des 20. Jahrhunderts in den meisten Fächern (außer Ingenieurwissenschaften und künstlerischen Fächern) zwingende Voraussetzung für die Berufung zum Universitätsprofessor. Als Berufungsvoraussetzung sind jedoch unter dem Einfluss der angelsächsischen Bildungssysteme inzwischen gleichwertige Leistungen anerkannt, die im Rahmen der Tätigkeit als Juniorprofessor oder in anderen wissenschaftlichen Institutionen im In- und Ausland erbracht werden.
Dem Habilitationsgesuch kann ein Vorschlag über drei mögliche Gutachter beigefügt werden. Der Vorschlag begründet keinen Anspruch auf Berücksichtigung. Unterlagen sind in schriftlicher Form einzureichen und müssen vom Bewerber unterschriftlich autorisiert oder amtlich beglaubigt sein.
In den meisten außereuropäischen Ländern ist das Habilitationsverfahren nicht vorgesehen oder wurde abgeschafft. Im internationalen Bereich wird auf umfangreiche Veröffentlichungen, die so genannte Publikationsliste, zu wissenschaftlichen Sachverhalten und Forschungsergebnissen, bevorzugt in international angesehenen Fachzeitschriften, Wert gelegt. Diese Publikationsliste (engl. publication list) wird üblicherweise unterteilt in Articles, Reviews, Papers und Books.
Hochschule | Akademische Bildung | Abschlüsse und Zertifikate
Habilitace | Habilitation | Habilitaatio | Habilitation | Habilitation | Habilisasjon | Habilitacja
This article is licensed under the GNU Free Documentation License.
It uses material from the
"Habilitation".
Home Page • arts • business • computers • games • health • hospitals • home • kids & teens • news • physicians • recreation• reference • regional • science • shopping • society • sports • world