Håkon IV. Håkonsson (* 1204; † 15. Dezember 1263 auf den Orkneys) war König von Norwegen 1217-1263.
Er war der letzte König der Bürgerkriegsperiode zwischen Birkebeinern und Baglern.
Gleichwohl nahm die Kirche eine Thronfolge im Widerstreit zu ihren prinzipiellen Prinzipien nicht ohne weiteres hin. Wenn sie sich auch nach 1217 nicht mehr offen gegen Håkon stellte, so bestand Erzbischof Guttorm doch darauf, dass eine Thronbesteigung ohne kirchliche Zustimmung nicht rechtmäßig vollzoigen werden könne. Außerdem verlangte sie für Skuli eine Stellung, die den Frieden zwischen ihm und den königlichen Kreisen bewahrte. Das führte im Sommer 1218 zu einer Reichsversammlung in Bergen. Die Versammlung befasste sich mit der näheren Prüfung seiner väterlichen Abstammung und erhielt damit eine Vorrangstellung vor den Thingversammlungen des Vorjahrs. Die Mutter Inga unterzog sich erfolgreich der Eisenprobe. Die Versammlung bestätigte Skuli als Reichsverweser für den noch minderjährigen Håkon. Dafür erhielt er ein Drittel der königlichen Einkünfte des Gesamtreiches einschließlich der tributpflichtigen Gebiete in der Nordsee.
König Håkon gelang es 1218, seine angezweifelte väterliche Abstammung nachzuweisen. Das stärkte seine Stellung entscheidend und verbesserte auch sein Verhältnis zur Kirche. 1219 wurde er mit 15 Jahren mündig, aber er richtete sich noch bis zum Herbst 1220 nach Skuli. Da übernahm er wahrscheinlich die Herrschaft über zwei Drittel des Reiches, was aber erst für das Frühjahr 1222 feststeht. Da vereinbarte er mit Erzbischof Guttorm für 1223 einen Reichstag in Bergen. Der sollte sein Königsvorrecht vor allen anderen Kronprätendenten festlegen. Bei dieser Gelegenheit erhielt der Erzbischof als einziger und erster Bischof ein Münzprivileg für Norwegen. Er bestätigte auch alle früher eingeräumten Rechte der Kirche und nahm sie unter seinen königlichen Schutz. Das deutet auf eine größere Abhängigkeit in dieser Phase von der Kirche hin.
Der Reichstag zu Bergen 1223 hatte noch mehr Teilnehmer als der von 1218 und repräsentierte alle Schichten und Landschaften des Reiches. Hier wurde Håkon als König endgültig bestätigt. Der Erzbischof verkündete diese Bestätigung in einer übergeordneten Funktion. Außerdem wurde die Reichsteilung zwischen dem König und Jarl Skuli erneuert, wobei Skuli über sein Drittel, das Østland darstellte, hinaus noch Sunnmøre erhielt. Håkon heiratete 1225 Skulis Tochter Margarete. Er musste sich noch mit den Ribbungene herumschlagen. Aber deren Führer, Junker Knut, nahm einen Vergleich an und heiratete 1227 eine andere Tochter Skulis, Ingrid Skulidatter. 1227 lief der Bürgerkrieg dann für längere Zeit aus bis zum Aufstand Skulis im Jahre 1239. Dieser endete mit dem Tode Skulis 1240. 1246 entsandte Papst Innozenz IV. seinen Kardinal Wilhelm v. Sabina, damit dieser König Håkon krönte.
Im Jahre 1262 hatten die Isländer einen Vertrag mit König Håkon über seine Königsherrschaft geschlossen. Damit wurde Hakon der König Islands, eines freien Landes mit bestimmten Berechtigungen und Pflichten.
Als dann 1262 die Schotten die Orkneys angriffen, fuhr er 1263 nach allgemeiner Mobilmachung mit einer großen Flotte von Bergen über die Shetlands im August nach Schottland. Nach einer unentschieden ausgegangenen Schlacht bei Largs mit den Schotten zog er sich für den Winter auf die Orkneys zurück, erkrankte dort und starb am 15. Dezember 1263. Das Unternehmen zeigte, dass die Herrschaft über Schottland nicht länger aufrechterhalten werden konnte.
Seine Leistung, die am meisten in die Zukunft wies, war die Erkenntnis, dass der innere Frieden wesentlich von einem guten Recht abhängt, und er lenkte auf dieses Politikfeld seine ganze Aufmerksamkeit. Er begann mit den Arbeiten an einer umfassenden Gesetzesrevision und -vereinheitlichung, die er allerdings nicht beenden konnte. Er entsandte junge Landsleute zur entsprechenden gründlichen Ausbildung an die Universitäten Südeuropas (Paris, Bologna), von denen Audun Hugleiksson der bei weitem bedeutendste werden sollte. So partizipierte Norwegen am juristischen Jahrhundert und öffnete sich den neuen rechtsphilosophischen Strömungen zwischen 1150 und 1250.
Siehe auch: Geschichte Norwegens
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