HD ready ist ein von der EICTA (European Information, Communications and Consumer Electronics Industry Technology Association) Anfang 2005 geschaffenes Label (Bild) für Geräte, die hochauflösendes Fernsehen (HDTV) wiedergeben können. Das „HD ready“-Logo ist zurzeit das einzige herstellerübergreifende Siegel in Europa, das eine Mindestkonfiguration für HDTV-Equipment ausweist.
Das Empfangsteil bleibt dabei unberücksichtigt. Das HDTV-Signal kommt also von einer externen Set-Top-Box (HD-STB) über die erwähnten Eingänge, die als Anschlussbuchsen ausgeführt sind, zum Anzeigeteil. Auf (bisher in Europa nicht erhältliche) Geräte, die in sich (wie beim analogen Antennen- und Kabelfernsehen) Bildschirm und HDTV-Empfänger vereinen („HD IRD“), trifft das Siegel nur bedingt zu. Für diese kombinierten und reine Empfangsgeräte gibt es ebenfalls von der EICTA definiert das ähnlich aussehende Logo „HD TV“ (Bild).http://www.eicta.org/press.asp?level2=42&level1=6&level0=1&docid=653
Dies führte dazu, dass die von den Rechteinhabern vehement geforderte HDCP-Fähigkeit von Bildschirmen faktisch nicht gegeben war.
Die genannten Anforderungen sollen den Käufer offenbar für alle Eventualitäten rüsten, um das Vertrauen in die Technik zu stärken. Das neue Logo soll vermutlich das Bewusstsein wecken: Wer in Zukunft hochauflösendes Fernsehen oder Video schauen möchte, der braucht ein Gerät mit Eignung HD-ready. Dafür werden auch erhöhte Herstellungskosten in Kauf genommen.
Es ist nicht sicher, ob es in Europa weiterhin nur 50-Hertz-Ausstrahlungen und -Medien geben wird, und sowohl 720- als auch 1080-Zeilen-Formate können eingesetzt werden. Daher der Zwang zur Unterstützung von vier Formaten (720p50/60, 1080i50/60). Das Logo wird so bisher oft als HD-fähig beworbenen Anzeigegeräten verweigert, die entweder
Bestehende Quellen benutzen häufig analoge Schnittstellen zur Übertragung, doch verstärkt finden digitale Verfahren Verwendung, die die potentiell qualitätsmindernde Digital-Analog-Digital-Konvertierung überflüssig machen, weswegen das Logo beide voraussetzt. Die kommenden HD-STBs (DVB, HD-DVD, Spielkonsolen etc.) werden voraussichtlich für nicht qualitätsreduzierte Bilder den Kopierschutz HDCP voraussetzen, wenn entsprechende DRM-Steuerungsanweisungen im Datenstrom vorliegen (z. B. Broadcast flag). HDCP funktioniert nur über digitale Schnittstellen. Viele Anzeigegeräte mit DVI-Eingang wurden bisher u. a. aus Kostengründen nicht mit solcher Kopierschutzunterstützung ausgerüstet, aber „HD ready“ verlangt die Fähigkeit ausdrücklich. HDMI, das andere, kleinere Stecker als DVI verwendet, aber protokollkompatibel zu diesem ist, setzt hingegen stets HDCP voraus.
Die EICTA-Normen zu HDTV gehen von analogen Komponentensignalen in entweder RGB- oder YUV-Kodierung aus. Die Rechteinhaber der Filmwirtschaft wollen diese Normen aber wegen des fehlenden Kopierschutzes per HDCP faktisch umgehen. Daher findet man die neuen oder geplanten Angebote zu hochauflösendem Fernsehen oder Videoinhalten oft nur in Zusammenhang mit der Buchstabenkombination "HD" für "high definition", aber nicht als "HDTV"-Angebote.
Künftige Empfangs- und Abspielgeräte werden über andere Ausgänge (analog oder ungeschützt digital) je nach DRM-Vorgaben keine oder nur qualitativ verminderte Bilder (und Töne) ausgeben. Damit bekämen bestehende Geräte ohne HDCP, die damit nicht zu „HD ready“ konform sind, u. U. schlechtere Signale als sie eigentlich darstellen können oder im Extremfall gar keine.
Inwieweit dies tatsächlich umgesetzt wird, ist zurzeit noch nicht bekannt. Die Fernsehsender fügen sich voraussichtlich den Vorgaben der Rechteinhaber, wobei gerade von den Hollywood-Filmstudios eine eher restriktive Politik erwartet wird.
| Anzeige | Signal | |||
|---|---|---|---|---|
| 576 | 720 | 1080 | ||
| 480 | × 5/6 | × 3/4 + 48 | × 2/3 | × 4/9 |
| 540 | × 15/16 | − 36 | × 3/4 | × 1/2 |
| 576 | - | × 4/5 | × 8/15 | |
| × 3/4 + 36 | × 1/2 + 36 | |||
| 600 | × 25/24 | + 24 | × 5/6 | × 5/9 |
| 720 | × 5/4 | × 4/3 − 48 | - | × 2/3 |
| 768 | × 4/3 | × 16/15 | × 32/45 | |
| + 48 | × 2/3 + 48 | |||
| 1080 | × 15/8 | × 2 − 72 | × 3/2 | - |
Manchmal wird auch bemängelt, dass konforme Geräte 1080-Zeilen-Auflösungen auf bis zu 720 Zeilen herunterskalieren dürfen. Diese Kritiker wünschten sich eine native 16:9-Mindestauflösung von 1080 Zeilen, allerdings gab es zur Zeit der Spezifizierung und Vorstellung der Logoanforderungen mit Ausnahme von Röhrenfernsehern (CRT) noch keine Endverbrauchergeräte, die 1080 Zeilen tatsächlich darstellen konnten.
Die Unterstützung von Vollbildsignalen mit 1080 Zeilen (1080p) und kinotypischen 24 Hz bzw. 25 Hz wird nicht explizit verlangt. Es existiert mit progressive with segmented frames (psF) zwar ein zu 1080i kompatibles Verfahren, um ein Vollbild als zwei Halbbilder mit identischem Zeitindex zu übertragen, aber für die Verleihung des Logos ist eine Erkennung dieses Verfahren, das auf progressiven Anzeigegeräten nur die einfachste Form des Deinterlacings (Weaving) benötigt, ebenfalls keine Voraussetzung, so dass einige konforme Geräte unnötig aufwendige Interpolationen durchführen könnten, die die Qualität mindern statt zu verbessern.
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