Die Hörwache ist eine Tätigkeit eines beauftragten Mitgliedes der Schiffsbesatzung zum Mithören des Seefunkverkehrs (Funkrufe; auf großen Schiffen ist dies Aufgabe des Funkers).
Sie hat den Zweck, dass Informationen an die Schiffsführung herangetragen werden können. Auf Ultrakurzwelle wird Kanal 70 gehört, auf Mittelwelle 2166 kHZ (international).
Die Hörwache für den UKW-Kanal 16 (Anrufkanal) wurde nicht abgeschafft. Sie ist noch bis mindestens 2007 Pflicht für alle ausrüstungspflichtigen Schiffe.
Die Berufsschifffahrt ist in deutschen Hoheitsgewässern trotz Digital Selective Calling zur Hörwache gesetzlich verpflichtet.
Es kann sich dabei um zum Teil elementare Informationen handeln:
Die Hörwache dient demnach der Sicherheit auf See sowie der Gewährleistung der Kommunikationsfähigkeit.
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"Hörwache".
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