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EierMitBiosiegel.jpg | Lasur blauer engel.jpg | Gepruefte_Sicherheit.jpg Als „Gütesiegel“‚ „Gütezeichen“ oder „Qualitätssiegel“ werden grafische oder schriftliche Markierungen an Produkten bezeichnet, die eine qualitative Aussage geben sollen und oft einen besonderen Bekanntheitsgrad haben. Häufig werden sie auch als „Prüfzeichen“ oder „Prüfsiegel“ bezeichnet.

Die sprachliche Unterscheidung ist nicht festgelegt, eine Abgrenzungsmöglichkeit ergibt sich daraus, dass „Güte-“ oder „Qualitätszeichen“ eine besondere Gebrauchsqualität oder Komfort repräsentieren sollen, während „Prüfzeichen“ eher auf die geprüfte Einhaltung von sicherheitsrelevanten Eigenschaften hinweisen. Teilweise ergeben sich auch Überschneidungen beider Zielrichtungen.

Ausführung


Die als Zeichen verwendeten Markierungen sind überwiegend in einer individuell festgelegten Weise grafisch und stilistisch gestaltet und werden mit diesem Design einheitlich verwendet. Dies sichert einen hohen Wiedererkennungswert und eine Abgrenzung gegenüber konkurrierenden oder andersartigen Zeichen. Die Zeichenmarkierung kann direkt auf dem Produkt angebracht sein oder auch auf dem begleitenden Informations- und Urkundenmaterial, letzteres ist besonders bei Dienstleistungen der Fall.

Aussagewert


Der Zweck dieser meist privatwirtschaftlich getragenen „Siegel“ oder „Zeichen“ soll sein, einerseits dem Verbraucher positive Hinweise über die Qualität oder Beschaffenheitsmerkmale eines Produktes zu liefern und andererseits den Hersteller eines Produktes als besonders vertrauenswürdigen Anbieter herauszustellen.

Das Logo oder Bildzeichen selbst enthält an sich keine qualitative Aussage. Inwieweit und mit welcher Spezifizierung ein Prüf- oder Gütesiegel tatsächlich eine besondere Produkt-Qualität repräsentiert, ergibt sich meist nur aus den zugrundeliegenden Bestimmungen, Regeln oder sonstigen zeichenbezogenen Darlegungen. Auf der Web-Seite der VERBRAUCHER INITIATIVE e. V. werden vier Bewertungskategorien genannt die für die Beurteilung von „Gütezechen“ maßgeblich sein können:

  • Anspruch: nach welchen Kriterien wird beurteilt?
  • Unabhängigkeit: sind anerkannte und unabhängige Institute bei der Festlegung der Kriterien beteiligt?
  • Überprüfbarkeit: erfolgt eine Kontrolle durch anerkannte und unabhängige Institute?
  • Transparenz: werden alle Kriterien und Bewertungsmaßstäbe offengelegt?

Gütesiegel haben manchmal einen ähnlichen Stellenwert wie Normen oder Richtlinien, können dabei aber stärker an den Werbe- und Image-Interessen der Produkt-Anbieter oder ihrer „Gütegemeinschaft“ orientiert sein. Dennoch können sich besonders vertrauenswürdige Zeichensysteme zu einem Standard mit besonderer Wertschätzung entwickeln. Eines der bekanntesten Gütesiegel ist das Zertifikatszeichen Geprüfte Sicherheit, das von verschiedenen technischen Prüfstellen, vor allem von den TÜVen gegen entsprechende Gebühren und bei Erfüllung der von der Prüfstelle bestimmten Kriterien vergeben wird.

Zeichen-Träger bzw. Herausgeber


Grundsätzlich kann jeder ein Prüf- oder Gütesiegel kreieren, es gibt dazu keine gesetzlichen Regelungen. Vielfach haben sich Hersteller und Anbieter einer bestimmten Produktart in einer "Gütegemeinschaft" zusammengeschlossen, um ein produktbezogenes Güte-Zertifikat zu schaffen, wie z.B. das "Teppichsiegel" oder das "Wollsiegel". Es haben sich auch bereichsübergreifende Institutionen etabliert, die sich vorrangig mit der Organisation, Verwaltung und Vergabe von Prüf- oder Gütesiegeln befassen. Einige Organisationen, die Gütesiegel oder qualitative Auszeichnungen vergeben, sind beispielsweise:

Einzelne bekannte Gütesiegel sind:

Andersartige Zertifizierungssysteme


Vielfach werden beispielsweise „Test-Urteile“ in der typischen Bildzeichen-Form wie die von der Stiftung Warentest oder Öko-Test auch als Prüf- und Gütesiegel bezeichnet. Auf Zeichen dieser Art ist meist das individuelle Test-Urteil (z.B. „Sehr gut“) aufgedruckt. Sie enthalten damit eine Einzelprodukt-Wertung und sind im eigentlichen Sinne keine allgemeingültigen „Gütesiegel“, sondern bewertende „ Prädikate“.

Die CE-Kennzeichnung und Hinweise auf erfüllte DIN-Normen an Produkten können in gewisser Weise auch als Gütesiegel aufgefasst werden, da auch ihnen Aussagen über bestimmte Produkt-Eigenschaften zugrundeliegen.

Zertifizierungen, die als Prüfzeichen bezeichnet werden, sind häufiger behördlichen Regelungen unterworfen als die privatwirtschaftlich organisierten "Gütezeichen". Beispiele: die Kraftfahrzeug-Prüfplakette oder das VDE-Zeichen. Siehe auch: Zertifizierung

Weblinks


Qualitätsmanagement | Ergonomie | Umweltschutz | Auszeichnung

Certification mark

 

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