Mit einer Gutschrift wird ebenso wie mit einer Rechnung über eine Lieferung oder Leistung abgerechnet. Die Gutschrift stellt der Leistungsempfänger und nicht der Leistende aus.
Die Gutschrift berechtigt zum Vorsteuerabzug, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
Die Gutschrift verliert die Wirkung einer Rechnung, wenn der Empfänger dem in ihr enthaltenen Steuerausweis widerspricht. Widerspricht der Gutschriftempfänger dem zu hohen Steuerausweis nicht, so schuldet er den zu hohen Betrag.
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"Gutschrift".
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