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Als Guthaben wird zum einen eine Forderung gegenüber Dritten bezeichnet, der sich als ein positiver Saldo auf einem Bankkonto (Forderung gegenüber dem Kreditinstitut) oder z. B. einer Prepaid-Karte (Forderung gegenüber der Telefongesellschaft) darstellt. Zum anderen wird im allgemeinen Sprachgebrauch Guthaben auch mit Vermögen gleichgesetzt.

Schuldrecht | Buchführung | Kundeneinlagen

 

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