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Als Gutachter werden Personen bezeichnet, die über eine besondere Sachkunde auf einem bestimmten Sachgebiet verfügen. Gutachter ist also derjenige, der eine Stellungnahme (Gutachten) aus einem Fachgebiet mit überdurchschnittlichem Fachwissen abgibt. Gutachter werden bei Meinungsverschiedenheiten sowohl im Privatbereich als auch bei Rechtsstreitigkeiten (Gerichtsgutachter) herangezogen. Als Gutachter für Grundstücksbewertung wird u. a. ein Mitglied des Gutachterausschusses i. S. d. § 192 Baugesetzbuch (BauGB) bezeichnet.

Siehe auch: Sachverständiger

Weblinks


Aufgaben eines Gutachters

Informationen zu Gutachter Verbänden

Informationen zu Technischen Diensten

Sachverständigenwesen | Dienstleistungsberuf

 

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