Als Gubernative bezeichnet eine Minderheit in der Politikwissenschaft im engeren Sinne die Regierung eines Staates, im weiteren Sinne auch die mit der Regierung eng zusammenarbeitende oberste Ebene der Ministerialbürokratie.
Gewöhnlich wird die Gubernative in der Gewaltenteilung der Exekutive zugerechnet, da eine Trennung der beiden Gewalten zwar theoretisch möglich ist, für praktische Untersuchungen jedoch nicht benötigt wird.
In der Rechtswissenschaft hat diese Unterscheidung keinen Anklang gefunden.
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"Gubernative".
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