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Guantanamo_Bay.jpg | Cu-map-Guantanamo.png Die Guantánamo-Bucht (spanisch Bahía de Guantánamo) ist eine 20 Kilometer breite und acht Kilometer lange Bucht des Karibischen Meeres im südlichen Teil Kubas. Sie trägt den Namen der zwölf Kilometer nördlich gelegenen Stadt Guantánamo. Im deutschen Sprachraum ist auch die englische Bezeichnung Guantanamo Bay geläufig, die dann aber zumeist auf den gleichnamigen Stützpunkt des US-Militärs zielt, der im südlichen Teil der Bucht – rund 15 Kilometer außerhalb der Stadt – liegt. Die Bucht hat einen sehr tiefen Hafen und ist gut für U-Boote und große Schiffe geeignet.

Vorgeschichte


Bereits im Kolonialzeitalter stand die Guantánamo-Bucht im Fokus militärstrategischer Überlegungen. So wurde die Bucht zum Schauplatz eines britischen Landeunternehmens im Verlauf des so genannten „War of Jenkins' Ear“ (17391742). Im Rahmen eines Versuches, den westlich der Bucht gelegenen spanischen Hafen Santiago de Cuba einzunehmen, nutzte das eingesetzte britische Expeditionskorps die geographischen Vorteile der Bucht zunächst für die Landung ihrer Infanterie (23. Juli 1741). Als sich später herausstellte, dass ein Angriff über Land wegen der Unpassierbarkeit des einzigen Weges nach Santiago unmöglich war, reklamierten die Briten die Bucht für sich und benannten ihren Ankerplatz nach dem zweiten Sohn des damaligen englischen Königs „Cumberland Harbour“. Ihr weiter im Landesinneren gelegener Lagerplatz sollte zu einer dauerhaften britischen Befestigung auf Kuba ausgebaut werden und hieß – zu Ehren des Königs selbst – Georgestadt. Nachdem die britischen Truppen infolge von Tropenkrankheiten während ihres mehrmonatigen Aufenthaltes stark dezimiert worden waren, gaben sie das Unternehmen auf, zerstörten Georgestadt wieder und verließen die Insel im Dezember 1741.

Bis 1897 versuchten die USA der damaligen Kolonialmacht Spanien die gesamte Insel Kuba abzukaufen. Im Jahre 1898, während des Spanisch-Amerikanischen Krieges, besetzten die USA die Guantanamo-Bucht, da sich dort eine bedeutende Hafenanlage befand. Durch den Pariser Frieden vom 10. Dezember 1898 erlangte Kuba die Unabhängigkeit, geriet aber in politische und wirtschaftliche Abhängigkeit von den USA. Diese übten ihre Kontrolle und Vorherrschaft durch die Einsetzung proamerikanischer Präsidenten und Diktatoren und mehrere militärische Interventionen aus (unter anderem 1899–1903). Von Januar 1899 bis Mai 1902 stand die Insel unter US-amerikanischer Militärverwaltung. 1901 wurde der so genannte Platt Amendment in die Verfassung Kubas aufgenommen. Dieser schränkte die Souveränität des Landes erheblich ein. Er gewährte den USA ein Interventionsrecht im Falle innerer Unruhen und sah die Abtretung kubanischen Territoriums als Flottenbasis vor.

Geschichte des US-Militärstützpunktes


Guantanamo-Naval-Base.jpg Am 23. Februar 1903 wurde von der verfassungsgebenden Versammlung Kubas aufgrund des Platt-Zusatzes ein Leihvertrag mit den USA vereinbart. Kuba trat das Gebiet für 99 Jahre ab, wobei es das Recht für die freie Durchfahrt kubanischer Handelsschiffe eingeräumt bekam. Das gepachtete Gebiet ist 117,6 km² groß (heute mit Flughafen und Befestigungsanlagen ausgestattet). Ebenfalls in diesem Vertrag enthalten war ein weiterer Hafen in Bahia Honda, der aber schon 1912 an Kuba zurückgegeben wurde. Bis 1934 bezahlten die USA 2.000 US-Dollar pro Jahr als Pachtgebühr.

Im Jahr 1934 wurde der kubanische Präsident Grau San Martín abgesetzt, der Vertrag wurde aufgehoben. Nach einer Erneuerung des Vertrages im gleichen Jahr blieb nur Abschnitt 7 über das Recht der Nutzung der Bucht als Marinestützpunkt erhalten. Weiterhin wurde der Leihvertrag nachträglich auf unbestimmte Zeit verlängert. Ab dem Jahre 1938 wurde die Pachtgebühr auf 4.085 US-Dollar erhöht.

Seit der Revolution 1959 und der Machtergreifung Fidel Castros akzeptiert Kuba die amerikanische Präsenz auf kubanischem Boden nicht mehr und fordert die Rückgabe der Bucht. Kuba bestreitet die Gültigkeit des geänderten Vertrages, da er durch militärischen Druck zustande gekommen sei. Die Pachtzahlungen der USA sollen von Kuba angeblich auch nie angerührt worden sein.

Die Bucht ist immer wieder Ausgangspunkt einer großen Zahl von Kubanern für ihre Flucht in die USA. Die kubanische Regierung stellt wohl auch deshalb immer wieder klar, dass die nicht rein militärische Nutzung als Aufnahmelager für Flüchtlinge und Gefängnis für Terroristen oder der Betrieb kommerzieller Einrichtungen (eine Filiale von McDonald's und eine Bowlingbahn) einen Vertragsbruch darstellen. Der Vertrag schreibt eine Beschränkung auf militärische Nutzung vor.

Da Kuba den US-Stützpunkt in den 1960er Jahren vom Strom- und Wassernetz abkoppelte, wird dieser seither von den USA aus mit Schiffen und Flugzeugen versorgt. Eine Meerwasserentsalzungsanlage produziert Trinkwasser. Ein 28 Kilometer langer Grenzzaun mit 44 Türmen sowie ein Minenfeld umschließen die Bucht.

Die ursprüngliche militärische Bedeutung des Stützpunktes für die USA als Nachschubbasis für den Kohle-, Wasser- und Munitionsbedarf der Dampfschiffe der US-Flotte ist mit Ende der Dampfschifffahrt nicht mehr gegeben. Die jüngste Nutzung als Gefangenenlager hängt damit zusammen, dass die zivile Gerichtsbarkeit der USA auf das vom Militärrecht bestimmte Gelände außerhalb des US-Territoriums keinen unmittelbaren Zugriff hat.

Internierungslager Camp X-Ray und Camp Delta


Gitmo_Aerial.jpg | Camp Delta, Guantanamo Bay, Cuba.jpg | Camp x-ray detainees.jpg Das erste amerikanische Lager in Guantánamo hieß Camp X-Ray (engl.: Röntgenstrahlen, X-Ray nach der NATO-Buchstabiertafel) und bestand vom 11. Januar 2002 bis zum 29. April 2002. Es konnte maximal 320 Gefangene aufnehmen. Deshalb wurde es am 28./29. April durch das wesentlich größere Lager Camp Delta ersetzt. Insgesamt wurden nach der US-amerikanischen Invasion in Afghanistan im Jahr 2002 über 1.000 Personen als mutmaßliche Mitglieder aus den Reihen der Taliban und der Al-Qaida nach Guantanamo Bay verbracht, wo ihnen ihre Rechte als Kriegsgefangene verwehrt blieben. Stattdessen werden sie als so genannte unlawful combatants (ungesetzliche Kombattanten, sinngemäß rechtlose Kämpfer) in besonderen Lagern des Stützpunkts interniert. Camp Delta ist ein Konzentrationslager: Die Einstufung als ungesetzliche Kombattanten sei mit Völkerrecht und Menschenrechten nicht vereinbar.

Im November 2003 kamen in der weltweiten Presse Gerüchte auf, dass nach Guantanamo Bay auch Kinder und Jugendliche, die während des Afghanistan-Krieges (2002) gefangen genommen wurden, verschleppt worden seien. Auch ihnen sei der Zugang zu einigen grundsätzlichen Menschenrechten verwehrt geblieben. Im Januar 2004 wurden drei inhaftierte Jugendliche im Alter zwischen 13 und 16 Jahren nach Afghanistan zurückgebracht und freigelassen. Sie seien "keine Gefährdung mehr für die Sicherheit der Vereinigten Staaten". Von insgesamt 200 entlassenen Gefangenen wurden etwa zehn später beim Kampf gegen die multinationalen Truppen in Afghanistan und Irak erneut verhaftet.

Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), die einzige humanitäre Organisation, welche befugt ist, das Gefangenenlager regelmäßig aufzusuchen, hat nach Berichten der New York Times bereits im Juli 2004 in einem vertraulichen Bericht an die US-Regierung die angewandten Verhörmethoden als Folter bezeichnet und die Haftbedingungen scharf kritisiert. Auch in wiederholten Medienberichten ist von Folter und unmenschlicher Behandlung die Rede, vgl. z. B. den Bericht in faz.net.

Die zuständigen US-Behörden bestritten die erhobenen Vorwürfe regelmäßig, indem sie sich auf die Visiten von Vertretern des Roten Kreuzes beriefen, während das IKRK die Richtigkeit der Informationen weder bestätigen noch dementieren kann, weil die Vertraulichkeit der Berichte Voraussetzung für die Durchführung der Visiten ist.

Noch immer sind 510 Menschen inhaftiert, denen sowohl der Kriegsgefangenenstatus als auch jeglicher Rechtsbeistand verweigert wird. Nach einer Entscheidung des Obersten Gerichts der USA im Juni 2004 müssen die Gefangenen die Möglichkeit haben, ihre Inhaftierung zu überprüfen. Bis zur Beendigung der Überprüfung Ende Januar 2005 wurde der Status in 327 Fällen bestätigt. Bei den restlichen Inhaftierten steht die Entscheidung noch aus. Präsident Bush kündigte mehrmals an, das Gefangenenlager zu schließen sobald das Oberste Gericht über den Ort der Strafprozesse entschieden habe.

Joyce Hens Green Richterin am District Court für den District of Columbia, hat in ihrem Urteil [http://news.findlaw.com/hdocs/docs/gitmo/inregitmo13105opn.pdf vom 31. Januar 2005 die Praxis der Inhaftierung ohne ein ordentliches Gerichtsverfahren als illegal und als Verstoß sowohl gegen die Genfer Konventionen als auch gegen die Verfassung der USA bezeichnet. Inzwischen ist auch eine Grundsatzentscheidung des Supreme Courts ergangen, → Hamdan gegen Rumsfeld.

Am 15. Februar 2006 fordert erstmals seit der Errichtung des Lagers die UN-Menschenrechtskommission in einem Sonderbericht * die Auflösung des Lagers. Die Gefangenen seien unverzüglich einem fairen Gerichtsverfahren zuzuführen oder freizulassen. In dem Bericht ist auch von Folter die Rede. Kritisiert werden der Einsatz von Hunden und Zwangsernährung hungerstreikender Gefangener. Bisher weigern sich die USA allerdings, dieser Aufforderung nachzukommen und berufen sich darauf, dass sich der Bericht auf selektive Wahrnehmungen stütze. Zwangsernährung als Beispiel für Folter heranzuziehen, sei befremdlich, wenn durch die Maßnahme das Leben des Inhaftierten geschützt werden solle.

Am 18. Mai 2006 brach nach mehreren Suizidversuchen eine Revolte der Gefangenen aus, die von den Wachen niedergeschlagen wurde. 14 saudische Gefangene wurden am 5. Juni freigelassen und nach Saudi-Arabien geflogen. Nach Angaben des US-Verteidigungsministeriums kamen zu diesem Zeitpunkt noch etwa 120 der verbleibenden rund 450 Gefangenen für eine Freilassung in Frage.

Bisher (Juni 2006) wurden 310 Häftlinge wieder freigelassen.

Am 29. Juni 2006 hat der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten entschieden, dass die Militärtribunale im Gefangenenlager Guantanamo nicht rechtens sind. Sie verstossen gegen die Genfer Konvention, das US-Militärrecht und die amerikanische Verfassung. Präsident George W. Bush habe seine Kompetenzen überschritten, urteilten die Richter im Prozess um Salim Ahmed Hamdan, der von Lieutenant Commander Charles Swift vertreten wurde.

Herkunftsländer Häftlinge (April 2006)

Guantanamo030228-N-4936C-096.jpg

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Herkunftsland Anzahl der Gefangenen
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Saudi-Arabien 132
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Afghanistan 125
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Jemen 107
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Sonstige (38 Länder) 294

Folter

Anfang 2004 bestätigte ein Pentagon-Bericht die Foltervorwürfe. Genannt wurden:
  • Drohung von Vernehmungsbeamten gegenüber einem Häftling, seine Familie zu verfolgen
  • Verkleben des Mundes eines Häftlings mit Klebeband wegen des Zitierens von Koranversen
  • Verschmieren des Gesichts eines Häftlings unter Angabe, die Flüssigkeit sei Menstruationsblut
  • Anketten von Häftlingen in fetaler Position
  • fälschliche Angabe von Vernehmungsbeamten als Mitarbeiter des Außenministeriums
  • Koran-Schändungen
Darüber hinaus wurde die Praxis des so genannten Waterboardings als gängige Verhörmethode bezeichnet, bei der eine Person unter Wasser gehalten werde, um den Eindruck des Ertränkens zu erzeugen. Guantanamo wird von der US-Regierung durchaus als „rechtloser Raum“ angesehen. Die Insassen werden ohne vorangegangene Gerichtsverhandlung festgehalten.

Selbstmorde und Selbstmordversuche von Gefangenen

Am 10. Juni 2006 gab die Lagerleitung bekannt, dass drei namentlich nicht genannte Gefangene (zwei aus Saudi-Arabien, einer aus dem Jemen) Suizid durch Erhängen begangen haben. Laut BBC kommentierte Konteradmiral Harry Harris Jr., der Lagerkommandant, dies mit der Bemerkung: „Sie haben keine Achtung vor dem Leben, weder vor unserem noch vor ihrem. Ich glaube, es war kein Akt der Verzweiflung, sondern ein Akt der asymmetrischen Kriegsführung gegen uns.“ Siehe auch Süddeutsche Zeitung vom 12. Juni 2006. Am Wochendende gab das Pentagon die Namen der Verstorbenen bekannt: Mani bin Shaman bin Turki al-Habardi, 30, und Yasser Talal Abdulah Yahya al-Zahrani, 22, (Saudi-Arabien) sowie Ali Abdullah Ahmed, 33 (Jemen). Die Lagerleitung weist Vorwürfe mangelnder Aufmerksamkeit damit zurück, dass die Selbstmörder ihre Aktion listig verborgen hätten.

Den Selbstmorden vorausgegangen waren 41 von der Lagerleitung mit zum Teil 18-monatiger Verzögerung bekannt gegebene Selbstmordversuche.

Der Fall Murat Kurnaz

Die Süddeutsche Zeitung berichtete* am 15. Dezember 2005 über die Vernehmung des in Bremen geborenen türkischen Staatsbürgers Murat Kurnaz, der seit 2001 in Guantanamo Bay festgehalten wird, durch den deutschen Nachrichtendienst. Die Karlsruher Bundesanwaltschaft stellte bereits im Frühjahr 2002 ein Ermittlungsverfahren gegen ihn ein, weil es „keinen Hinweis auf radikal-fundamentalistische Vorgangsweisen“ gäbe. So sah es auch die Richterin in Washington (D.C.). Trotz dieser Entscheidungen kam es bis heute nicht zur Freilassung des Bremers. Dieser ist nun schon seit 2001 im Camp und wurde nach Angaben seines amerikanischen Anwalts vom US-Militär „physisch, psychisch und sexuell gefoltert“. Da Murat Kurnaz kein deutscher Staatsbürger ist, sind die Möglichkeiten der deutschen Bundesregierung sehr begrenzt. Die Türkei hingegen scheint sich nicht um die Freilassung von Murat Kurnaz zu bemühen. Kurnaz war kurz nach den Anschlägen vom 11.09.2001 nach Pakistan gereist, um eine Koranschule zu besuchen. Die dortigen Koranschulen gelten als Kaderschmieden der Taliban.

Liste bekannter Gefangener

Siehe auch


Filme


Literatur


Weblinks


Allgemein

Medienberichte

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