Der Gruppenführer (GruFü; GrpFhr; GrFü;) bezeichnet eine Person die eine Gruppe leitet. Er trägt die Verantwortung für die Aktionen seiner Gruppe.
Der Gruppenführer bei der Bereitschaftspolizei und in Einsatzzügen der Polizei, hat folgende Aufgabe:
Er
Gruppenführer bei der deutschen Polizei sind Polizeiobermeister bis Polizeikommissar.
Bei der Bereitschaftspolizei kann man im allgemeinen zwischen Gruppenführer in der Einsatzhundertschaft, Gruppenführer bei einem Unterstützungskommando (BFE-Einheit) und Gruppenführer in einem Ausbildungsseminar (dort allerdings die Bezeichnung "Ausbildungsbeamter") unterscheiden. Bei der Bayerischen Polizei wird die Tätigkeit meist durch Angehörige des mittleren Polizeivollzugsdienstes wahrgenommen.
Die taktische Kennzeichnung des Gruppenführers besteht aus zwei waagrechten Punkten am rechten Arm (meist hellgrün oder hellblau) oder zwei waagrechten Punkten auf dem Einsatzhelm (Beispiel für taktische Kennzeichnung am Arm).
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"Gruppenführer".
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