Unter Grundverschlüsselung versteht man bei der Einspeisung von Fernsehprogrammen in das Fernseh-Kabelnetz oder der Ausstrahlung über Fernsehsatellit das grundsätzliche Verschlüsseln aller gesendeten Programme. Die Grundverschlüsselung umfasst auch die Verschlüsselung kostenloser Programme, des sogenannten „Free TV“, in Abgrenzung zur bereits länger üblichen Verschlüsselung von Bezahlfernseh-Programmen („Pay TV“).
Die Grundverschlüsselung ist Gegenstand einer Kontroverse zwischen Kabelnetzbetreibern und Fernsehsendern sowie zwischen Privatsendern und den öffentlich-rechtlichen Anbietern (ARD und ZDF in Deutschland, ORF in Österreich, SRG in der Schweiz).
Da die Grundverschlüsselung auch frei empfangbare Programme einschließt, die aus Gebühren oder Werbeeinnahmen finanziert werden, ergeben sich für den Kabelnetzbetreiber vor allem drei Vorteile:
Die Fernsehsender fürchten eine geringere Reichweite durch die Grundverschlüsselung. Allerdings kann die Grundverschlüsselung bei der Satellitenabstrahlung auch zu geringeren Lizenzgebühren führen, da die Ausstrahlung über die Verschlüsselung auf das jeweilige Lizenzgebiet beschränkt und so der sog. Overspill verhindert werden kann. Weitere Vorteile für Fernsehsender sind die Adressierbarkeit von Verbrauchern (Spartenprogramme, Verbraucherinformationen, gezielte Werbung) sowie zusätzliche Einnahmequellen neben der Werbefinazierung.
Aus Sicht der Endkunden hat die Grundverschlüsselung den Nachteil, dass zum Empfang der digital ausgestrahlten Programme ein Digitalreceiver pro Empfangsgerät (Fernseher, Videorekorder) notwendig wird und zusätzlich zu den regulär anfallenden Gebühren (in Deutschland u. a. Kabelgebühren sowie GEZ-Gebühren) einmalig oder monatlich erhobene Abonnement-Kosten hinzukommen. Zusätzlich besteht vielerorts die Befürchtung, dass der stärkere Einfluss auf die Verbreitung von Programmen zukünftig genutzt wird, um den Anteil kostenlos zu empfangender Programme zugunsten kostenpflichtiger Anteile zu senken. Dies wird von einigen Anbietern zu Lasten von Kabelkunden mit analogem Empfang bereits getan, um Bandbreiten für die digitalen kostenpflichtigen Angebote zu schaffen, indem die analoge Programmausstrahlung einiger Sender eingestellt wird oder indem analoge Sender sich einen analogen Kabelkanal teilen müssen und somit nur noch zeitweise ausgestrahlt werden („partagierte Ausstrahlung“).
Ein anderer Ansatz stellt eine einmalige Freischaltgebühr dar, wie sie beispielsweise vom deutschen Anbieter Kabel Digital bis Ende Juni 2006 (zugunsten eines seit dem kostenpflichtigen „Free TV“-Angebots) praktiziert wurde; hierbei erhält man eine sog. SmartCard vom Kabelbetreiber, die zu allen kostenlos empfangbaren digitalen Sendern Zugang gewährt. Allerdings ist auch hier ein Digitalreceiver sowie eine Freischaltung pro Empfangsgerät nötig – es entstehen also mehrfach Kosten bei gleicher Leistung.
Die Kritik aus Verbrauchersicht richtet sich vor allem dagegen, dass dem Verbraucher höhere Kosten (Settop-Boxen) für Free-TV aufgebürdet werden, um die Marktchancen für Pay-TV zu verbessern, wovon primär die Bezahlprogramm-Anbieter, Kabel- und Satelliten-Betreiber profitieren, nicht aber die Verbraucher selbst.
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