Die Grundstückstiefe bezeichnet die, ausgehend von der Straße, rückwärtige Länge eines Grundstücks. Der Begriff findet sich im Planungs- und Baurecht um die missverständliche Grundstückslänge zu vermeiden wird von der (straßenseitigen) Grundstücksbreite und der Grundstückstiefe gesprochen.
Der Wert eines Baugrundstücks ist unter anderem von seinem Zuschnitt abhängig. Grundstücke mit übergroßer Tiefe oder übergroßer Länge haben oft einen verhältnismäßig geringeren Wert. Die Ursache ist die vergleichsweise eingeschränkte Bebaubarkeit aufgrund der einzuhaltenden Abstandsflächen.
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"Grundstückstiefe".
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