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Das so genannte bedingungslose Grundeinkommen (BGE) bezeichnet ein mögliches gesellschaftspolitisches und wirtschaftspolitisches Modell, nach dem jeder Bürger einen gesetzlichen Anspruch auf eine bedingungslose monetäre Grundversorgung durch den Staat haben soll. Verschiedene Modelle werden von Wissenschaftlern, Initiativen und von einigen politischen Parteien diskutiert. Dazu zählen auch bestimmte Formen von Konzepten wie dem Bürgergeld oder der negativen Einkommensteuer.

Die Idee


Es soll ein steuerfinanziertes Basiseinkommen für alle Menschen sein. Es soll in Existenz und Teilhabe sichernder Höhe ohne eine sozialadministrative Bedürftigkeitsprüfung (Einkommen/Vermögen) und ohne eine Arbeits-/Tätigkeitsverpflichtung individuell ausgezahlt werden. Man kann weiterhin frei soviel dazu verdienen, wie man für anstrebenswert hält und auf dem Markt aushandelbar ist. Je nach Modell des Grundeinkommens wird eine Zahlung von der Höhe des Sozialhilfesatzes bzw. des Arbeitslosengeldes II bis hin zu 2.000 € vorgeschlagen. Einige Modelle sehen einen schrittweisen Ersatz der (versicherungsbasierten und steuerfinanzierten)Sozialleistungen durch das BGE vor.

Das Grundeinkommen unterscheidet sich damit von einer Grundsicherung, die mit einer Bedürftigkeitsprüfung und in der Regel mit einer Arbeitsverpflichtung bzw. einer abverlangten Arbeitsbereitschaft verbunden ist.

Motivation


Die Motivation für die Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens ist mehrschichtig, ja sogar scheinbar widersprüchlich. Auf der einen Seite stehen ökonomische Aspekte und auf der anderen Seite politisch-soziale.

Ökonomisch

Erhoffte Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen
  • Bürokratieabbau mit volkswirtschaftlichem Nutzen, da Sozialhilfe, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Beamten-Pensionen, BAföG und Kindergeld verringert oder auf freiwillige private Vorsorge reduziert werden könnten. Von dem Bürokratieabbau profitieren in erster Linie die staatlichen Ämter, aber auch die Arbeitgeber.
  • Die Lohnnebenkosten könnten bei bestimmten Grundeinkommensmodellen durch Entfallen der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile für die Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung sinken. Das ermöglicht den Arbeitgebern, mehr Mitarbeiter zu beschäftigen. Würden zusätzlich die Krankenversicherungsbeiträge steuerfinanziert bzw. durch den Bürger selbst aus seinem Grundeinkommen finanziert, entfielen die Lohnnebenkosten sogar vollständig. Möglich ist aber auch deren Auszahlung als Lohn, denn Lohnnebenkosten sind Lohnbestandteile.
  • Unternehmer wären, so nehmen einige an, von ihrer sozialen Verantwortung weitgehend befreit und können ohne schlechtes Gewissen und öffentliche Denunziation Rationalisierungschancen radikal und offensiv ausnutzen, selbst wenn dies Entlassungen bedeutet. Andere behaupten, dass die soziale Verantwortung der Unternehmer (bedarfsgerechte Produktion, gute Arbeitsbedingungen ...) zunehmen wird.
  • Verringerung der Markteintrittshürde für Existenzgründungen, da das Existenzminimum Selbstständiger gesichert wäre.
  • Für die Bürger lohnt es sich verstärkt, auch niedrig entlohnte Tätigkeiten aufzunehmen, da der Lohn zusätzlich zum Grundeinkommen gezahlt wird. Damit sinkt der Druck auf die Wirtschaft, Arbeitsplätze in Niedriglohnländer zu verlagern. Es wird aber auch Gegenteiliges angenommen, nämlich dass die Bürger nicht bereit sind, geringe Entlohnung und schlechte Arbeitsbedingungen hinzunehmen, wenn sie durch ein ausreichendes Grundeinkommen abgesichert sind.
  • Durch eine stärkere Umverteilung (verursacht durch die Finanzierung des BGE - höhere Steuern für Vermögende und Einkommensreiche) könnte sich der private Konsum erhöhen. Durch Erhaltung und Verstärkung einer breiten Binnenkaufkraft soll eine Einengung des Wirtschaftskreislaufs auf eine kleine Schicht Wohlhabender verhindert werden und damit die Volkswirtschaft insgesamt stabilisiert und gefördert werden.
  • Die Bürger würden das Einkommen ausgeben, statt teilweise zu sparen.
  • Soziale, kulturelle, wissenschaftliche, ehrenamtliche Tätigkeiten werden gestärkt, da die Bürger dafür existenziell abgesichert sind.
  • Das Land wäre für ausländische Unternehmer ein attraktiver Produktionsstandort aufgrund potentiell geringerer Lohnnebenkosten und meist geringer Löhne, da ein Lohn nur noch ein zusätzlicher Lohn zum Grundeinkommen darstellt. Genauso kann aber Gegenteiliges, also Hochlohn, vermutet werden.

Gesellschaftliche Auswirkungen
  • Auch ohne Kontrollmaßnahmen wird ein möglicher Missbrauch des Sozialsystems ausgeschlossen und die Privatsphäre des Einzelnen gewährleistet.
  • Größere Gerechtigkeit durch Beendigung des sozialen Zwillings-Paradoxons (Es geht dabei um zwei Arbeitslose, die die gleiche berufliche Laufbahn hatten: der eine hatte seinen Lohn im Ausland verprasst und erhält seinen Lebensunterhalt vom Staat, der andere hatte für die Ausbildung seiner Kinder und seine Rente gespart und muss erst seine Ersparnisse aufbrauchen).
  • Die Möglichkeiten zur Arbeitszeitverkürzung verschiedenster Formen würden sich durch die existenzielle Grundabgesichertheit ohne Arbeit erhöhen.
  • Ein Grundeinkommen macht die Familienplanung auch finanziell um einiges leichter, wodurch der Geburtenrückgang besser aufgefangen werden kann.
  • Befürworter erhoffen sich eine höhere Effizienz in der Mittelzuweisung und in der Armutsbekämpfung (nur bei ausreichend hohem Grundeinkommen).
  • Die Angst vor einer unbestimmten verarmten Zukunft des einzelnen verliert ihre Grundlage.
  • Ein Wertewandel könnte einsetzen, der ehrenamtliche Tätigkeiten würdigt und die monetären Ziele des Lebens als nicht lebenswichtig erscheinen lässt.
  • Vor allem leistete es einen Beitrag zur Demokratisierung. Die Bürger hätten jederzeit die Möglichkeit, sich für das Gemeinwesen, dem sie angehören, zu engagieren.
Arbeitsmarktpolitische Auswirkungen
  • Ein Arbeitsuchender ist eher bereit, eine Tätigkeit mit niedrigerem Arbeitsentgelt anzutreten, weil...
    1. sich sein Gesamteinkommen gegenüber der Arbeitslosigkeit in jedem Falle erheblich bessert und
    2. er keine Nachteile bei etwaiger erneuter Arbeitslosigkeit (Verringerung seiner Arbeitslosenbezüge) fürchten muss und
    3. die finanzielle Arbeitsmarkteintrittshürde sinkt.
  • Ein Arbeitsuchender ist eher bereit, eine Tätigkeit mit niedrigem Arbeitsentgelt und mit schlechten Arbeitsbedingungen abzulehnen, weil...
    1. er mit einem ausreichendem Grundeinkommmen existenziell abgesichert ist und
    2. er keine Nachteile bei etwaiger erneuter Arbeitslosigkeit (Verringerung seiner Arbeitslosenbezüge) fürchten muss.
  • Anreiz für Arbeitgeber, Arbeitsplätze für Arbeitnehmer attraktiv zu gestalten
  • Arbeitnehmer sind eher bereit, einen Arbeitsplatz aufzugeben und sich einen besser zu ihnen passenden zu suchen. Die Folge ist eine höhere Arbeitsmotivation und höhere Arbeitsproduktivität.
  • Die Arbeitsmotivation ist zusätzlich dadurch gestärkt, dass die gewählte Tätigkeit freiwillig ausgeübt wird d.h. der Zwang zur Arbeit fehlt. Die Folge sind Innovation und Fortschritt.
  • Die Position der Arbeitnehmer gegenüber den Arbeitgebern wäre bei arbeitspolitischen Auseinandersetzungen (z.B. Streik) gestärkt, da die ökonomische Abhängigkeit der Arbeitnehmer verringert wäre.
  • Durch eine mögliche Reduzierung des Angebots an Arbeitskräften und seine existenzielle Unabhängigkeit vom Arbeitsmarkt, würde die Stellung des Arbeitnehmers gestärkt werden - bei einem ausreichenden Grundeinkommen.

Politisch-soziale

Besonders die linksorientierten Kräfte stellen folgende moralische Ziele und Menschenrechte in den Vordergrund, die bei einem die Existenz und Teilhabe sichernden Grundeinkommen zum Tragen kommen:
  • Lösung der Krise (hohe Arbeitslosigkeit), in der sich die Arbeitsgesellschaft - als Folge der technologischen Rationalisierungsdynamik und der Globalisierung - befindet. Der Vermögens- und Einkommenspolarisierung zwischen Arm und Reich kann entgegengewirkt werden.
  • Die Menschen werden aus der ökonomischen Abhängigkeit von der Erwerbsarbeit bzw. von ihren Mitmenschen befreit und könnten so ein selbstbestimmtes Leben führen.
  • Jeder Mensch hat als Mitglied der Gesellschaft Recht auf soziale Sicherheit; er habe Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der Organisation und der Hilfsmittel jedes Staates in den Genuss der für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlichen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen.
  • Jeder Mensch hat Anspruch auf eine Lebenshaltung, die seine und seiner Familie Gesundheit und Wohlbefinden einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztlicher Betreuung und der notwendigen Leistungen der sozialen Fürsorge gewährleistet; er habe das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität, Verwitwung, Alter und von anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
  • Jeder Mensch hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich der Künste zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Wohltaten teilzuhaben.
  • Der Status der Arbeitslosigkeit oder Sozialhilfe als Stigma für die Betroffenen, das teilweise mangels finanzieller Möglichkeiten mit Ausgrenzung von der Teilhabe an der Gesellschaft und dem kulturellen Leben, aber oft auch mit persönlicher Mut- und Perspektivlosigkeit und geringem Ansehen in der öffentlichen Meinung verbunden ist, verändert sich. Man definiert sich weniger über den Arbeitsplatz als über die Tätigkeiten, die man ausübt.
  • Gemeinnützige soziale, sportliche, wissenschaftliche und künstlerische Aktivitäten werden gefördert. Statt häufiger Behördengänge und der entsprechenden Bürokratie haben Betroffene genug Zeit und Muße für unbürokratisches, selbstorganisiertes Engagement in Bereichen wie Hobby (Freizeit, Amateur, DIY), Vereinen, Selbsthilfegruppen, wovon wiederum auch die Gesamtgesellschaft profitiert.

Finanzierbarkeit aus der Sicht der Befürworter


Die Finanzierung des Grundeinkommens erfolgt im Wesentlichen dadurch, dass fast alle Sozialausgaben dadurch ersetzt bzw. wenn sie höher als das Grundeinkommen sind, um den Betrag des Grundeinkommens reduziert werden:

  • Sozialhilfe / Arbeitslosengeld II
  • Arbeitslosengeld I
  • Rente, Pension
  • Kindergeld, Erziehungsgeld
  • BAföG

Neben der Reduzierung von Ausgaben entstehen dem Staat außerdem zusätzliche Einnahmen durch den vollständigen Wegfall wesentlicher Steuerfreibeträge:

  • Wegfall der Steuerfreiheit des Existenzminimums bei der Lohnsteuer (daraus ergibt sich ein konstanter Steuersatz ab dem 1. Euro und ein Wegfall der verschiedenen Steuerklassen und steuerlichen Veranlagungen)
  • Wegfall der Freibeträge bei der Kapitalertragssteuer (Vereinfachung durch ausnahmslose Quellensteuer)

Hinzu kommen die Einsparungen bei der Steuer- und Sozialbürokratie als Folge der zuvorgenannten Punkte.

Hinsichtlich der weiteren Finanzierung des Grundeinkommens gibt es verschiedene Ansätze: Im einfachsten Fall könnte eine Erhöhung der Einkommensteuer vorgenommen werden. Dies bedeutet eine Mehrbelastung höherer Einkommen und eine Entlastung geringerer Einkommen. Ein weiterer Vorschlag besteht darin, über den Umbau des Steuersystemsunternimm-die-zukunft.de, insbesondere eine kontinuierliche Anhebung des Mehrwertsteuersatzes um mehrere hundert Prozent eine Finanzierung zu erreichen.

Bei der langfristigen Finanzierung unter den Bedingungen einer „Grundeinkommensgesellschaft“ spielen außerdem folgende Faktoren eine Rolle:

  • Entwicklung der Wertschöpfung
  • Entwicklung des Anteils der Netto-Grundeinkommensempfänger
  • Kaufkraft der Bezieher

Die Vorstellungen über die Höhe des Grundeinkommens reichen von einem Existenzminimum bis hin zu einem gewissen Lebensstandard, der auch die kulturelle Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht.

Eine fundierte Finanzierungsrechnung haben Prof. Pelzer und Dr. Fischer mit dem Ulmer Modell (Tranfergrenzenmodell), die BAG Sozialhilfeinitiativen (Existenzgeld) und die BAG Grundeinkommen in und bei der Linkspartei geschaffen. Damit wurde auf wissenschaftlicher Grundlage die Finanzierbarkeit nachgewiesen.

Kritik


Umstritten ist neben der ökonomischen oder politischen Machbarkeit, ob dem Grundeinkommen schon heute, etwa in Deutschland, die Kraft eines Rechtsanspruches auf der Basis der Menschenwürde zukommt. Gegner des Grundeinkommens verweisen in ihrer Kritik unter anderem auf folgende Punkte:

Problem der Finanzierbarkeit
Kritiker bezweifeln die Finanzierbarkeit des Konzepts. Sie hinterfragen, ob die Einsparungen bei Rentenzuschüssen, Kindergeld, Erziehungsgeld, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II und weiteren Sozialausgaben sowie beim Personal in den entsprechenden Ämtern ausreichen würden und ob tatsächlich Steuermehreinnahmen durch eine Kaufkraftsteigerung und ein höheres Wirtschaftswachstum erzielt werden könnten.

Zusammenhang von Arbeit und Lohn
Kritiker befürchten, dass bei einem hohen Grundeinkommen der Leistungsgedanke, den sie ausschließlich bei der herkömmlichen Lohnarbeit gegeben sehen, abgewürgt würde. Sie befürchten deshalb einen Rückgang der Gesamtproduktion.

Das Fehlen von empirischen Daten
Forscher, die sich mit dem Thema wissenschaftlich auseinandersetzen, beklagen das Fehlen von empirischen Daten, welche die Zusammenhänge von Wachstum, Produktivitätssteigerung und Grundeinkommen beschreiben.„Dynamic Effects of a Basic Income“ (Kapitel 6.4)

Rechtslage in der Bundesrepublik


Nach heutiger Rechtslage besteht in der Bundesrepublik kein unbedingter gesetzlicher Anspruch auf ein Existenzminimum, bzw. ein Grundeinkommen. Besondere verfassungsrechtliche Bedeutung bekommt hier die Selbsthilfekonzeption der Sozialhilfe (§§ 1, 2 BSHG). In ihrer Ausrichtung als „Hilfe zur Selbsthilfe“ und dem Prinzip des „Vorrang(s) der Selbsthilfe“ schließt die heutige Sozialgesetzgebung ein „Nicht-Arbeiten-Wollen“ von allen existenzsichernden Ansprüchen an den Staat aus. Umgekehrt hat der Anspruchsteller seine „Arbeitswilligkeit“ vielfältig zu erklären und glaubwürdig darzustellen. Dabei ist von entscheidender Bedeutung, dass der sogenannte „Nachrang der Sozialhilfe“ oder der „Nachranggrundsatz“ zwischen materiellen Mitteln, welche der Bürger zuerst einzusetzen hat, und seiner Arbeitskraft nicht unterscheidet.

Diese psychologische Ausweitung des Nachranggrundsatzes bis in den Bereich menschlichen Willens, ist nach Meinung verschiedener Autoren ein äußerst problematischer Eingriff in eine Reihe verfassungsgemäß garantierter Grundrechte: Der Menschenwürde, der Gewissensfreiheit, der Gleichberechtigung, der Verhältnismäßigkeit, der Berufsfreiheit, des Sozialstaatsprinzips.

Der Ansicht, dass mit dieser Identifikation von materiellem Besitz und menschlichem Willen die Herabstufung des Menschen zum Objekt in präziser Weise erfüllt ist, hält die Tendenz richterlicher Entscheidungsbegründung eine eigentümliche Einschränkung menschlicher Würde entgegen. So etwa das Bundesverwaltungsgericht, welches urteilt: dass in der Arbeit und Selbsthilfe „Freiheit und Würde ihren deutlichen Ausdruck“ finden. (BVerwGE 27, 58 (63); vgl. auch BVerwGE 67, 1 (5); 23, 149 (153): Die Selbsthilfe sei kein „Abstrich vom Sozialstaatsgedanken, sondern dessen Verdeutlichung und entspricht damit zugleich der Menschenwürde“.) Nach Meinung des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Paul Kirchhof wird der Staat zum Gegner der Freiheit, indem er durch Bereitstellung von „ausufernden“ sozialen Leistungen den Freiheitswillen der Menschen zu ersticken drohe. (Kirchhoff, „Der Staat als Garant und Gegner der Freiheit“)

Die Würde aber ist kein so ungewisses Ding wie die Freiheit, sondern unbedingtes, unteilbares, allen gemeines und nicht suspendierbares Rechtsgut, der „alle staatliche Gewalt“ (Art. 1 GG) zu dienen hat. Die deutsche Verfassung ist darum unbestreitbar im Kern eine Konstitution der Würde, nicht der Freiheit und setzt jeden Bürger, gleichberechtigt, in eine Position unbedingten Anspruchs an den Staat, von welchem das Existenzminimum schwer auszuschließen ist, ohne in Widerspruch mit der gesamten Grundrechts-Konstitution zu geraten. Neumann dazu: „Die Pflicht des Staates zur Sicherung des Existenzminimums folgt aus Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip. So wie das allgemeine Persönlichkeitsrecht seinen „Sitz“ nicht in Art. 1 GG, sondern im Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit hat, so ist die Grundlage dieser Pflicht das Sozialstaatsprinzip. Dieses verpflichtet zur Herstellung sozialer Gerechtigkeit und das heißt in erster Linie zur Gleichheit.“ (Zum Zusammenhang von Sozialstaatsprinzip, sozialer Gerechtigkeit und Gleichheit BVerfGE 5, 85 (197 f.); 22, 180 (204); 40, 121 (133 f.); 59, 231 (163); 69, 272 (314); BSGE 55, 224 (231). K.-J. Bieback, Sozialstaatsprinzip und Grundrechte, EuGRZ 1985, 657 (665); H. F. Zacher, Das soziale Staatsziel; U. Sacksofsky, Das Grundrecht auf Gleichbehandlung, 1991, 194 f.)

Die maßgebliche Linie der Rechtsprechung in diesem Punkt sieht umgekehrt in der Sozialhilfe keine „rentengleiche Dauerleistung mit Versorgungscharakter“ (BVerwGE 57, 237 (239); 25, 307 (308 f.); 28, 216 (222)). Sie dient danach nur der Überwindung einer konkreten Notlage (BVerwGE 28, 216 (222)). Deshalb wird sie „gleichsam täglich erneut regelungsbedürftig“. (BVerwGE 25, 307 (308 f.); 57, 237 (239)). Alle Hilfe des Staates ist also in letzter Zurechnung eine „Grundsicherung für Arbeitsuchende“. Dieses Menschenbild im Sinne des Arbeitsmarktes unterstreicht insbesondere die eine Ausnahme: In einem rein psychischen Sinne geschützt wird nach Rechtslage nur eine „seelische Fehlhaltung“. (siehe BVerwGE 29, 99; ergänzend VGH Mannheim Urteil vom 2. Oktober 1974, FEVS 23, 117, 122: seelische Fehlhaltung von einiger Erheblichkeit, liegt vor, „wenn sie für die Arbeitsverweigerung ursächlich und wenn sie nach Art und Ausmaß so beschafften ist, dass der Hilfesuchende sie ohne fremde Hilfe, insbesondere ohne psychiatrische oder psychologische Behandlung, nicht überwinden kann. Andernfalls würden auch bloße Faulheit, überwindbare Willensschwäche, Trotz und gemeinschaftsfeindliche Weltanschauungen auf Kosten der Allgemeinheit belohnt.“)

Historie


Ein Grundeinkommen als unbedingter Rechtsanspruch für jeden einzelnen Menschen/Bürger ist in keiner vormodernen Gesellschaft nachweisbar, nicht einmal als utopische Konzeption. Alle Unterschiede von Utopien wie PlatonsStaat“, Thomas MorusUtopia“, Francis Bacons „Neu-Atlantis“ oder der „Sonnenstaat“ von Tommaso Campanella, wie auch der verschiedensten Kloster-Bewegungen, den frühesten Enklaven des Gemeineigentums, finden ihre strikte Grenze in der allgemeinen Arbeitspflicht. Auch im Volk scheinen solche Ideen nur Gegenstand des Spottes gewesen zu sein, wie in den Lügen- und Narrengeschichten des Mittelalters. Wie das Volksmärchen das Gute mit Fleiß gleichstellt und das Böse mit Faulheit, entsprechend werden solche Versorgungs- oder Freiheits-Utopien verspottet, denn für solche Narren: „ist das Schlaraffenland gerade das richtige Land. Jede Stunde Schlafen bringt dort ein Silberstück ein und jedesmal Gähnen ein Goldstück. Wer gern arbeitet, das Gute tut und das Böse lässt, der wird aus dem Schlaraffenland vertrieben. Aber wer nichts kann, nur schlafen, essen, trinken, tanzen und spielen, der wird zum Grafen ernannt. Und der Faulste wird König im Schlaraffenland.

Hintergrund und Bezug solcher Morallehre muss aber eben eine verbreitete „plebejische Utopie“ gewesen sein, die es zu belehren und moralisch zu bekämpfen galt. Noch den Klassikern des Marxismus schwebte eine Grundsicherung aber nicht eigentlich vor. Ihre Vision einer kommunistischen Gesellschaftsordnung ging viel weiter auf den Umsturz aller bestehenden Verhältnisse, dem ein neuer Mensch entsteigen sollte. Ihr Blick auf die gewünschte nähere Zukunft wirkt im Kontrast dazu umso konservativer. Auch der Sozialist August Bebel schreibt: „Sobald die Gesellschaft im Besitz aller Arbeitsmittel sich befindet, wird die Arbeitspflicht aller Arbeitsfähigen, ohne Unterschied des Geschlechts Grundgesetz ... Die Gesellschaft kann ohne Arbeit nicht existieren. Sie hat also das Recht, zu fordern, dass jeder, der seine Bedürfnisse befriedigen will, auch nach Maßgabe seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten an der Herstellung der Gegenstände zur Befriedigung der Bedürfnisse aller tätig ist ... Der Sozialismus stimmt mit der Bibel darin überein, wenn diese sagt: Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen. ... Ohne Arbeit kein Genuss, keine Arbeit ohne Genuss.“ Dem entspricht, auch im Kommunismus, die Verteilung der Güter „nach der Arbeitsleistung“ und „nicht nach den Bedürfnissen“, wie Lenin, unter Berufung auf Marx, ausdrücklich hervorhob. In der weiterentwickelten Utopie des Kommunismus soll mit der Beseitigung der „entfremdeten Arbeit“ zugleich das Problem der „Faulheit“ verschwunden sein.

Eine eher unscheinbare Strömung innerhalb der sozialistisch-kommunistischen Ideen des 19. Jahrhunderts, allen voran Paul Lafargue, stellt die uralte Frage nach der Gleichheit aller Bürger über die Besitzverhältnisse hinaus an die Arbeit selber. Nur wer „Das Recht auf Faulheit“ habe, kann gleich und frei sein. Damit wird von Lafargue die Forderung nach einer Grundsicherung als Rechtsanspruch im Namen der Freiheit für jeden und der Gleichheit zum erstenmal ausdrücklich gestellt. Als solche geht sie weit über alle Modelle zur Armutsbekämpfung seit der Antike hinaus und braucht, im Unterschied zu den Klassikern des Marxismus-Leninismus, keinen besonderen Umsturz der Besitzverhältnisse. Nach dem Zusammenbruch der Staaten des Ostblocks um 1989 fand in Folge eine Renaissance der Ideen Lafargues statt.

Lafargue, erklärtermaßen weder Wissenschaftler noch Ökonom, spekulierte als Laie über eine Selbstfinanzierung seiner Vorstellungen. Danach wird eine „erlöste Bourgeoisie ... nämlich schleunigst die Menge von Soldaten, Beamten, Dienern, Kupplern usw., die sie der nützlichen Arbeit entzogen hatte, freigeben. Infolgedessen wird der Arbeitsmarkt so überfüllt sein, dass man ein eisernes Gesetz haben muss, das die Arbeit verbietet; ... Wenn keine Lakaien und Generäle mehr geschmückt, keine verheirateten oder unverheirateten Prostituierten mehr in Spitzen gehüllt, keine Kanonen mehr gegossen und keine Paläste mehr eingerichtet werden müssen, dann wird man mittels drakonischer Gesetze die Schnick-Schnack-, Spitzen-, Eisen-, Bau- Arbeiter und -Arbeiterinnen zu gesundem Wassersport und Tanzübungen anhalten, um ihr Wohlbefinden wieder herzustellen und die menschliche Art zu verbessern.“ Der Philosoph Bertrand Russell griff Lafargues Gedanken in seinem Essay Lob des Müßiggangs wieder auf und plädierte für ein Grundeinkommen.

Ausformuliert wurde ein Konzept eines garantierten Grundeinkommens bereits 1848 von Joseph Carlier („Solution of the Social Question“, Brüssel 1848) und Josef Popper-Lynkeus („Die allgemeine Nährpflicht als Lösung der sozialen Frage“, Leipzig 1912). In Österreich wurde der erste Vorschlag von Lieselotte Wohlgenannt und Herwig Büchele vorgelegt.

In den USA existiert seit 1975 eine negative Einkommensteuer Earned Income Tax Credit, welche dort inzwischen zum größten Transferprogramm ausgeweitet wurde. Sie ist allerdings an eine Erwerbstätigkeit eines Familienmitgliedes gebunden, also kein Grundeinkommen. In Großbritannien generiert die negative Einkommensteuer ein zusätzliches Einkommen von bis zu 6150 €/Jahr. Sie ist ebenfalls an eine Erwerbstätigkeitgebunden, also auch kein Grundeinkommen.

Prominente Vertreter der aktuellen Diskussion


Man findet im Zuge der Reform-Debatte aktuell Fürsprecher/innen in Deutschland aus Politik, Sozialer Bewegung, Wirtschaft, Kultur und Wissenschaft.

Seit 1982 forderte in Deutschland die unabhängige Erwerbslosenbewegung ein als Existenzgeld bezeichnetes bedingungsloses Grundeinkommen.*

Das Basic Income European Network (BIEN) wurde 1986 zur Verbreitung und wissenschaftlichen Diskussion des Grundeinkommens gegründet. Es heißt inzwischen Basic Income Earth Network.*

Im Oktober 2002 wurde das Netzwerk Grundeinkommen und sozialer Zusammenhalt in Österreich gegründet. *

Die Initiative "Freiheit statt Vollbeschäftigung" streitet seit Dezember 2003 öffentlich für ein bedingungsloses Grundeinkommen. Sie versteht sich als Bürgerinitiative, die durch Vorträge, Diskussionsveranstaltungen und Beiträge in den Medien Aufmerksamkeit für den Vorschlag zu gewinnen sucht. Darüber hinaus hat sie wiederholt mit Plakaten an öffentlichen Plätzen für den Vorschlag geworben [http://www.freiheitstattvollbeschaeftigung.de/plakataktion.htm.

Das deutsche Netzwerk GrundeinkommenNetzwerk Grundeinkommen (Deutschland) (gegründet im Juli 2004) bietet Vertretern der sozialen Bewegungen, Wissenschaftlern und Künstlern eine Plattform zur Diskussion, Popularisierung und Umsetzung der Idee des bedingungslosen Grundeinkommens.

Götz Werner trat verstärkt im Frühjahr 2005 an die Öffentlichkeit. Im Oktober 2005 hat er dann die Medienkampagne Unternimm die Zukunft für ein bedingungsloses Grundeinkommen mit einer halbseitigen Zeitungsanzeige in namhaften deutschen Tageszeitungen gestartet. Neben der Zusammenlegung aller Sozialleistungen sieht sein Konzept eine schrittweise Erhöhung der Mehrwertsteuer vor. Langfristig sollen Einkommens- und Unternehmenssteuern vollständig durch Konsumsteuern ersetzt werden.

Der Präsident des Hamburger Weltwirtschaftsinstituts Thomas Straubhaar befürwortet von Seiten der Wirtschaftswissenschaft das bedingungslose Grundeinkommen, um den aktuellen Anforderungen an eine flexible Arbeitswelt Rechnung zu tragen. Allerdings ist in seinen Ausführungen nicht deutlich, ob er einen zu hohen Betrag des Grundeinkommens für einen Fehlanreiz hinsichtlich der Bereitschaft, eine Erwerbsarbeit aufzunehmen, hält. Auch strebt er eine Erhöhung von Beschäftigung an, was für die Initiative "Freiheit statt Vollbeschäftigung" ein Nebeneffekt sein könnte, aber kein Ziel darstellt.

Der Bundespräsident Horst Köhler sprach am Jahresende 2005 von einer „Art Grundeinkommen“ nach amerikanischem Vorbild (Negativsteuer nur für Erwerbstätige und befristete Sozialhilfe für Erwerbslose) und vom möglichen Missbrauch dieses Einkommens, welcher bei der Bedingungslosigkeit des Grundeinkommens natürlich nicht möglich ist. Ein bedingungsloses Grundeinkommen allerdings forderte er nicht. Stern: Interview mit Horst Köhler

Der Philosoph Philippe Van Parijs, Begründer von BIEN, arbeitet u. a. zum Thema Grundeinkommen und hat dazu einige einschlägige Publikationen veröffentlicht, insbesondere Arguing for Basic Income. Ethical foundations for a radical reform . Er war Sekretär des Basic Income Earth Network (deutsch: weltweites Netzwerk Grundeinkommen, ehemals Basic Income European Network).

Eine weitere Vertreterin ist Katja Kipping aus der Linkspartei als eine Sprecherin des Netzwerk Grundeinkommen. Eine Bundesarbeitsgemeinschaft in und bei der Linkspartei hat inzwischen eine Grundeinkommenskonzeption vorgelegt.Bundesarbeitsgemeinschaft Grundeinkommen in und bei der Linkspartei. Sie sieht allerdings eine Verbindung von bedingungslosem Grundeinkommen, Mindestlohn und allgemeiner Arbeitszeitverkürzung als Trias vor.

Ebenso gibt es bei den Bündnis 90/Die Grünen eine Gruppierung, die sich für das Grundeinkommen einsetzt. Die Grüne Jugend hat die Forderung nach einem bedigungslosen Grundeinkommen in ihr Programm aufgenommen.Grüne Jugend Bundesverband: das bedingungslose Grundeinkommen

Die FDP setzt sich für ein so genanntes "liberales" Bürgergeld ein, was allerdings mit einer Arbeitsverpflichtung verbunden, also kein Grundeinkommen ist. FDP: Das Liberale Bürgergeld

Die Parteien Die Violetten und APPD sprechen sich in ihrem Programm für das Grundeinkommen aus.

Auch im Netzwerk attac gibt es eine starke Unterstützung der Idee, die hier insbesondere auch von Werner Rätz vertreten wird.//www.attac.de/genug-fuer-alle/cms/news.php Der Deutsche Bundesjugendring befürwortet ebenfalls ein bedingungsloses Grundeinkommen.

In den Sozialwissenschaften gehört der Frankfurter Soziologe Ulrich Oevermann zu den profilierten Befürwortern eines bedingungslosen Grundeinkommens. Er hat bereits 1983 eine der analytisch tiefgehendsten Analysen derjenigen Krisenkonstellation geliefert, die für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens spricht. Seine Analyse hat er seitdem immer weiter ausgebaut. Heute formuliert er die Krisendiagnose unter Rückgriff auf ein in der Zwischenzeit in vielen Materialanalysen entwickeltes „Strukturmodell von Religiosität“, das die Krisendiagnose in den kultur- und religionssoziologischen Zusammenhang einer Krise der traditionellen, an Erwerbsarbeit gebundenen Leistungsethik rückt. Auch Claus Offe (Hertie School of Governance, Berlin) spricht sich mittlerweile eindeutig für ein bedingungsloses Grundeinkommen aus (Siehe Nachwort zu Vanderborght/ Van Parijs). Weitere, allerdings in ihren Ausführungen nicht eindeutig zuzuordnende Vertreter sind Michael Opielka (Fachhochschule Jena) und Georg Vobruba (Universität Leipzig). Letzterer vertritt eher den Vorschlag von Income Mixes.

Zu beachten ist, dass die Rahmenbedingungen bei den einzelnen Konzepten unterschiedlich sind.

Zitate


„Wir leben heute in einem Einkaufsparadies, das heißt, unsere Fähigkeit, Güter und Dienstleistungen hervorzubringen, ist größer als die Bedürfnisse der Menschen. (...) Die Produktivität hat die Bedürfnisentwicklung längst überholt, wir haben gesättigte Märkte, und wir brauchen immer weniger Menschen, um dieses Übermaß an Gütern zu produzieren. Jetzt ist der Moment gekommen, in dem wir uns vom Zwang der Arbeit befreien können. (...) Wenn aber die Menschen nicht mehr arbeiten müssen, weil Maschinen das zu einem immer größeren Teil erledigen - dann müssen wir sie eben mit Einkommen versorgen.“
(Götz Werner, Gründer der Kette dm-drogerie markt, in der Zeitschrift brand eins im März 2005, *)

''„Seit 15 Jahren diskutiert man verschiedene Modelle. Das radikalste stammt von dem französischen Denker André Gorz: Er spricht von einem »bedingungslosen Grundeinkommen« für alle Bürgerinnen und Bürger. Doch sein Ansatz erfordert harte Umverteilungsmaßnahmen, die in einer parlamentarischen Demokratie sehr schwer durchsetzbar wären.“
(Peter Glotz, SPD-Politiker und ehemaliger Professor an der Universität St. Gallen, in Brückenbauer Nr. 28, 11. Juli 2000)

„Die Folge wäre, dass am Arbeitsmarkt der Kern aller Freiheit, nämlich die Freiheit Nein zu sagen, zur Geltung gebracht würde.“
(Claus Offe, Sozialwissenschaftler)

Siehe auch


Literatur


  • BAG der Sozialhilfeinitiativen (Hrsg.): Existenzgeld für alle. Antworten auf die Krise des Sozialen. Neu-Um 2000, ISBN 3930830140.
  • Zygmunt Bauman: Die Krise der Politik. Fluch und Chance einer neuen Öffentlichkeit. Hamburg 2000, ISBN 3930908603.
  • Herwig Büchele, Lieselotte Wohlgenannt: Grundeinkommen ohne Arbeit. Auf dem Weg zu einer kommunikativen Gesellschaft. Wien, München, Zürich 1985, ISBN 320350898.
  • Ronald Blaschke: Garantiertes Grundeinkommen. Entwürfe und Begründungen aus den letzten 20 Jahren. Frage- und Problemstellungen. Dresden 2004 Blaschke Garantiertes Grundeinkommen
  • Ronald Blaschke: Garantierte Mindesteinkommen. Modelle von Grundsicherungen und Grundeinkommen im Vergleich. Meißen/Dresden 2005 Blaschke Synopse
  • Wolfgang Engler: Bürger, ohne Arbeit. Für ein radikale Neugestaltung der Gesellschaft. Berlin 2005, ISBN 3351025904.
  • Manfred Füllsack: Leben ohne zu arbeiten? Zur Sozialtheorie des Grundeinkommens. Berlin 2002, ISBN 3930064073.
  • Axel Gerntke, Werner Rätz, Claus Schäfer u. a. (Hrsg.): Einkommen zum Auskommen. Von bedingungslosen Grundeinkommen, gesetzlichen Mindestlöhnen und anderen Verteilungsfragen. Hamburg 2004, ISBN 3899651103.
  • André Gorz: Wege ins Paradies. Berlin 1983. ISBN 3880222797.
  • André Gorz: Arbeit zwischen Misere und Utopie. Frankfurt/Main 2000, ISBN 3518410172.
  • André Gorz: Wissen, Wert und Kapital. Zur Kritik der Wissensökonomie. Zürich 2004, ISBN 3858692824.
  • Michael Hardt, Antono Negri: Empire. Die neue Weltordnung. Frankfurt am Main 2003, ISBN 3593372304.
  • Hans Peter Krebs, Harald Rein (Hrsg.): Existenzgeld. Kontroversen und Positionen. Münster 2000. ISBN 3896914758.
  • Ulrich Oevermann: Kann Arbeitsleistung weiterhin als basales Kriterium der Verteilungsgerechtigkeit dienen?. Internetpublikation der Universitätsbibliothek Frankfurt, Frankfurt/M. 1983, http://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/volltexte/2005/527/
  • Ulrich Oevermann: Die Krise der Arbeitsgesellschaft und das Bewährungsproblem des modernen Subjekts. In: Becker, Roland; Andreas Franzmann; Axel Jansen & Sascha Liebermann (Hg.). Eigeninteresse und Gemeinwohlbindung. Kulturspezifische Ausformungen in den USA und Deutschland. UVK, Frankfurt 2001, S. 19-38.
  • Michael Opielka, Georg Vobruba (Hrsg.): Das garantierte Grundeinkommen. Entwicklung und Perspektiven einer Forderung. Frankfurt am Main 1986, ISBN 359624109X.
  • Werner Rätz, Dagmar Paternoga, Werner Steinbach: Grundeinkommen bedingungslos. Hamburg 2005, ISBN 3899651413.
  • Thomas Schmid (Hrsg.): Befreiung von falscher Arbeit. Thesen zum garantierten Mindesteinkommen. Berlin 1984, ISBN 3803121094.
  • Philippe Van Parijs (Hrsg): Arguing for Basic Income. Ethical foundations for a radical reform. Verso, London, New York 1992, ISBN 0860913716.
  • Yannick Vanderborght, Philippe Van Parijs: Ein Grundeinkommen für alle? Geschichte und Zukunft eines radikalen Vorschlags. Campus Verlag, Frankfurt 2005, ISBN 3593378892.
  • Ralf Welter (KAB Aachen): Solidarische Marktwirtschaft durch Grundeinkommen. Konzeption für ein nachhaltige Sozialpolitik. Aachen 2003, ISBN 3832216707.
  • Götz Werner (Hrsg.): Ein Grund für die Zukunft - Das Grundeinkommen. Interviews und Reaktionen. Stuttgart 2006, ISBN 3-7725-1789-7.

Weblinks


Quellen


Sozialstaat | Steuerrecht

Gopr universel | Renda bàsica | Borgerløn | Guaranteed minimum income | Baza rento | Renta básica universal | Perustulo | Allocation universelle | Basisinkomen | Renda básica de cidadania | Гарантированный минимум | Medborgarlön | Гарантований мінімум

 

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