Das so genannte bedingungslose Grundeinkommen (BGE) bezeichnet ein mögliches gesellschaftspolitisches und wirtschaftspolitisches Modell, nach dem jeder Bürger einen gesetzlichen Anspruch auf eine bedingungslose monetäre Grundversorgung durch den Staat haben soll. Verschiedene Modelle werden von Wissenschaftlern, Initiativen und von einigen politischen Parteien diskutiert. Dazu zählen auch bestimmte Formen von Konzepten wie dem Bürgergeld oder der negativen Einkommensteuer.
Das Grundeinkommen unterscheidet sich damit von einer Grundsicherung, die mit einer Bedürftigkeitsprüfung und in der Regel mit einer Arbeitsverpflichtung bzw. einer abverlangten Arbeitsbereitschaft verbunden ist.
Die Finanzierung des Grundeinkommens erfolgt im Wesentlichen dadurch, dass fast alle Sozialausgaben dadurch ersetzt bzw. wenn sie höher als das Grundeinkommen sind, um den Betrag des Grundeinkommens reduziert werden:
Neben der Reduzierung von Ausgaben entstehen dem Staat außerdem zusätzliche Einnahmen durch den vollständigen Wegfall wesentlicher Steuerfreibeträge:
Hinzu kommen die Einsparungen bei der Steuer- und Sozialbürokratie als Folge der zuvorgenannten Punkte.
Hinsichtlich der weiteren Finanzierung des Grundeinkommens gibt es verschiedene Ansätze: Im einfachsten Fall könnte eine Erhöhung der Einkommensteuer vorgenommen werden. Dies bedeutet eine Mehrbelastung höherer Einkommen und eine Entlastung geringerer Einkommen. Ein weiterer Vorschlag besteht darin, über den Umbau des Steuersystemsunternimm-die-zukunft.de, insbesondere eine kontinuierliche Anhebung des Mehrwertsteuersatzes um mehrere hundert Prozent eine Finanzierung zu erreichen.
Bei der langfristigen Finanzierung unter den Bedingungen einer „Grundeinkommensgesellschaft“ spielen außerdem folgende Faktoren eine Rolle:
Die Vorstellungen über die Höhe des Grundeinkommens reichen von einem Existenzminimum bis hin zu einem gewissen Lebensstandard, der auch die kulturelle Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht.
Eine fundierte Finanzierungsrechnung haben Prof. Pelzer und Dr. Fischer mit dem Ulmer Modell (Tranfergrenzenmodell), die BAG Sozialhilfeinitiativen (Existenzgeld) und die BAG Grundeinkommen in und bei der Linkspartei geschaffen. Damit wurde auf wissenschaftlicher Grundlage die Finanzierbarkeit nachgewiesen.
Diese psychologische Ausweitung des Nachranggrundsatzes bis in den Bereich menschlichen Willens, ist nach Meinung verschiedener Autoren ein äußerst problematischer Eingriff in eine Reihe verfassungsgemäß garantierter Grundrechte: Der Menschenwürde, der Gewissensfreiheit, der Gleichberechtigung, der Verhältnismäßigkeit, der Berufsfreiheit, des Sozialstaatsprinzips.
Der Ansicht, dass mit dieser Identifikation von materiellem Besitz und menschlichem Willen die Herabstufung des Menschen zum Objekt in präziser Weise erfüllt ist, hält die Tendenz richterlicher Entscheidungsbegründung eine eigentümliche Einschränkung menschlicher Würde entgegen. So etwa das Bundesverwaltungsgericht, welches urteilt: dass in der Arbeit und Selbsthilfe „Freiheit und Würde ihren deutlichen Ausdruck“ finden. (BVerwGE 27, 58 (63); vgl. auch BVerwGE 67, 1 (5); 23, 149 (153): Die Selbsthilfe sei kein „Abstrich vom Sozialstaatsgedanken, sondern dessen Verdeutlichung und entspricht damit zugleich der Menschenwürde“.) Nach Meinung des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Paul Kirchhof wird der Staat zum Gegner der Freiheit, indem er durch Bereitstellung von „ausufernden“ sozialen Leistungen den Freiheitswillen der Menschen zu ersticken drohe. (Kirchhoff, „Der Staat als Garant und Gegner der Freiheit“)
Die Würde aber ist kein so ungewisses Ding wie die Freiheit, sondern unbedingtes, unteilbares, allen gemeines und nicht suspendierbares Rechtsgut, der „alle staatliche Gewalt“ (Art. 1 GG) zu dienen hat. Die deutsche Verfassung ist darum unbestreitbar im Kern eine Konstitution der Würde, nicht der Freiheit und setzt jeden Bürger, gleichberechtigt, in eine Position unbedingten Anspruchs an den Staat, von welchem das Existenzminimum schwer auszuschließen ist, ohne in Widerspruch mit der gesamten Grundrechts-Konstitution zu geraten. Neumann dazu: „Die Pflicht des Staates zur Sicherung des Existenzminimums folgt aus Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip. So wie das allgemeine Persönlichkeitsrecht seinen „Sitz“ nicht in Art. 1 GG, sondern im Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit hat, so ist die Grundlage dieser Pflicht das Sozialstaatsprinzip. Dieses verpflichtet zur Herstellung sozialer Gerechtigkeit und das heißt in erster Linie zur Gleichheit.“ (Zum Zusammenhang von Sozialstaatsprinzip, sozialer Gerechtigkeit und Gleichheit BVerfGE 5, 85 (197 f.); 22, 180 (204); 40, 121 (133 f.); 59, 231 (163); 69, 272 (314); BSGE 55, 224 (231). K.-J. Bieback, Sozialstaatsprinzip und Grundrechte, EuGRZ 1985, 657 (665); H. F. Zacher, Das soziale Staatsziel; U. Sacksofsky, Das Grundrecht auf Gleichbehandlung, 1991, 194 f.)
Die maßgebliche Linie der Rechtsprechung in diesem Punkt sieht umgekehrt in der Sozialhilfe keine „rentengleiche Dauerleistung mit Versorgungscharakter“ (BVerwGE 57, 237 (239); 25, 307 (308 f.); 28, 216 (222)). Sie dient danach nur der Überwindung einer konkreten Notlage (BVerwGE 28, 216 (222)). Deshalb wird sie „gleichsam täglich erneut regelungsbedürftig“. (BVerwGE 25, 307 (308 f.); 57, 237 (239)). Alle Hilfe des Staates ist also in letzter Zurechnung eine „Grundsicherung für Arbeitsuchende“. Dieses Menschenbild im Sinne des Arbeitsmarktes unterstreicht insbesondere die eine Ausnahme: In einem rein psychischen Sinne geschützt wird nach Rechtslage nur eine „seelische Fehlhaltung“. (siehe BVerwGE 29, 99; ergänzend VGH Mannheim Urteil vom 2. Oktober 1974, FEVS 23, 117, 122: seelische Fehlhaltung von einiger Erheblichkeit, liegt vor, „wenn sie für die Arbeitsverweigerung ursächlich und wenn sie nach Art und Ausmaß so beschafften ist, dass der Hilfesuchende sie ohne fremde Hilfe, insbesondere ohne psychiatrische oder psychologische Behandlung, nicht überwinden kann. Andernfalls würden auch bloße Faulheit, überwindbare Willensschwäche, Trotz und gemeinschaftsfeindliche Weltanschauungen auf Kosten der Allgemeinheit belohnt.“)
Hintergrund und Bezug solcher Morallehre muss aber eben eine verbreitete „plebejische Utopie“ gewesen sein, die es zu belehren und moralisch zu bekämpfen galt. Noch den Klassikern des Marxismus schwebte eine Grundsicherung aber nicht eigentlich vor. Ihre Vision einer kommunistischen Gesellschaftsordnung ging viel weiter auf den Umsturz aller bestehenden Verhältnisse, dem ein neuer Mensch entsteigen sollte. Ihr Blick auf die gewünschte nähere Zukunft wirkt im Kontrast dazu umso konservativer. Auch der Sozialist August Bebel schreibt: „Sobald die Gesellschaft im Besitz aller Arbeitsmittel sich befindet, wird die Arbeitspflicht aller Arbeitsfähigen, ohne Unterschied des Geschlechts Grundgesetz ... Die Gesellschaft kann ohne Arbeit nicht existieren. Sie hat also das Recht, zu fordern, dass jeder, der seine Bedürfnisse befriedigen will, auch nach Maßgabe seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten an der Herstellung der Gegenstände zur Befriedigung der Bedürfnisse aller tätig ist ... Der Sozialismus stimmt mit der Bibel darin überein, wenn diese sagt: Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen. ... Ohne Arbeit kein Genuss, keine Arbeit ohne Genuss.“ Dem entspricht, auch im Kommunismus, die Verteilung der Güter „nach der Arbeitsleistung“ und „nicht nach den Bedürfnissen“, wie Lenin, unter Berufung auf Marx, ausdrücklich hervorhob. In der weiterentwickelten Utopie des Kommunismus soll mit der Beseitigung der „entfremdeten Arbeit“ zugleich das Problem der „Faulheit“ verschwunden sein.
Eine eher unscheinbare Strömung innerhalb der sozialistisch-kommunistischen Ideen des 19. Jahrhunderts, allen voran Paul Lafargue, stellt die uralte Frage nach der Gleichheit aller Bürger über die Besitzverhältnisse hinaus an die Arbeit selber. Nur wer „Das Recht auf Faulheit“ habe, kann gleich und frei sein. Damit wird von Lafargue die Forderung nach einer Grundsicherung als Rechtsanspruch im Namen der Freiheit für jeden und der Gleichheit zum erstenmal ausdrücklich gestellt. Als solche geht sie weit über alle Modelle zur Armutsbekämpfung seit der Antike hinaus und braucht, im Unterschied zu den Klassikern des Marxismus-Leninismus, keinen besonderen Umsturz der Besitzverhältnisse. Nach dem Zusammenbruch der Staaten des Ostblocks um 1989 fand in Folge eine Renaissance der Ideen Lafargues statt.
Lafargue, erklärtermaßen weder Wissenschaftler noch Ökonom, spekulierte als Laie über eine Selbstfinanzierung seiner Vorstellungen. Danach wird eine „erlöste Bourgeoisie ... nämlich schleunigst die Menge von Soldaten, Beamten, Dienern, Kupplern usw., die sie der nützlichen Arbeit entzogen hatte, freigeben. Infolgedessen wird der Arbeitsmarkt so überfüllt sein, dass man ein eisernes Gesetz haben muss, das die Arbeit verbietet; ... Wenn keine Lakaien und Generäle mehr geschmückt, keine verheirateten oder unverheirateten Prostituierten mehr in Spitzen gehüllt, keine Kanonen mehr gegossen und keine Paläste mehr eingerichtet werden müssen, dann wird man mittels drakonischer Gesetze die Schnick-Schnack-, Spitzen-, Eisen-, Bau- Arbeiter und -Arbeiterinnen zu gesundem Wassersport und Tanzübungen anhalten, um ihr Wohlbefinden wieder herzustellen und die menschliche Art zu verbessern.“ Der Philosoph Bertrand Russell griff Lafargues Gedanken in seinem Essay Lob des Müßiggangs wieder auf und plädierte für ein Grundeinkommen.
Ausformuliert wurde ein Konzept eines garantierten Grundeinkommens bereits 1848 von Joseph Carlier („Solution of the Social Question“, Brüssel 1848) und Josef Popper-Lynkeus („Die allgemeine Nährpflicht als Lösung der sozialen Frage“, Leipzig 1912). In Österreich wurde der erste Vorschlag von Lieselotte Wohlgenannt und Herwig Büchele vorgelegt.
In den USA existiert seit 1975 eine negative Einkommensteuer Earned Income Tax Credit, welche dort inzwischen zum größten Transferprogramm ausgeweitet wurde. Sie ist allerdings an eine Erwerbstätigkeit eines Familienmitgliedes gebunden, also kein Grundeinkommen. In Großbritannien generiert die negative Einkommensteuer ein zusätzliches Einkommen von bis zu 6150 €/Jahr. Sie ist ebenfalls an eine Erwerbstätigkeitgebunden, also auch kein Grundeinkommen.
Man findet im Zuge der Reform-Debatte aktuell Fürsprecher/innen in Deutschland aus Politik, Sozialer Bewegung, Wirtschaft, Kultur und Wissenschaft.
Seit 1982 forderte in Deutschland die unabhängige Erwerbslosenbewegung ein als Existenzgeld bezeichnetes bedingungsloses Grundeinkommen.*
Das Basic Income European Network (BIEN) wurde 1986 zur Verbreitung und wissenschaftlichen Diskussion des Grundeinkommens gegründet. Es heißt inzwischen Basic Income Earth Network.*
Im Oktober 2002 wurde das Netzwerk Grundeinkommen und sozialer Zusammenhalt in Österreich gegründet. *
Die Initiative "Freiheit statt Vollbeschäftigung" streitet seit Dezember 2003 öffentlich für ein bedingungsloses Grundeinkommen. Sie versteht sich als Bürgerinitiative, die durch Vorträge, Diskussionsveranstaltungen und Beiträge in den Medien Aufmerksamkeit für den Vorschlag zu gewinnen sucht. Darüber hinaus hat sie wiederholt mit Plakaten an öffentlichen Plätzen für den Vorschlag geworben [http://www.freiheitstattvollbeschaeftigung.de/plakataktion.htm.
Das deutsche Netzwerk GrundeinkommenNetzwerk Grundeinkommen (Deutschland) (gegründet im Juli 2004) bietet Vertretern der sozialen Bewegungen, Wissenschaftlern und Künstlern eine Plattform zur Diskussion, Popularisierung und Umsetzung der Idee des bedingungslosen Grundeinkommens.
Götz Werner trat verstärkt im Frühjahr 2005 an die Öffentlichkeit. Im Oktober 2005 hat er dann die Medienkampagne Unternimm die Zukunft für ein bedingungsloses Grundeinkommen mit einer halbseitigen Zeitungsanzeige in namhaften deutschen Tageszeitungen gestartet. Neben der Zusammenlegung aller Sozialleistungen sieht sein Konzept eine schrittweise Erhöhung der Mehrwertsteuer vor. Langfristig sollen Einkommens- und Unternehmenssteuern vollständig durch Konsumsteuern ersetzt werden.
Der Präsident des Hamburger Weltwirtschaftsinstituts Thomas Straubhaar befürwortet von Seiten der Wirtschaftswissenschaft das bedingungslose Grundeinkommen, um den aktuellen Anforderungen an eine flexible Arbeitswelt Rechnung zu tragen. Allerdings ist in seinen Ausführungen nicht deutlich, ob er einen zu hohen Betrag des Grundeinkommens für einen Fehlanreiz hinsichtlich der Bereitschaft, eine Erwerbsarbeit aufzunehmen, hält. Auch strebt er eine Erhöhung von Beschäftigung an, was für die Initiative "Freiheit statt Vollbeschäftigung" ein Nebeneffekt sein könnte, aber kein Ziel darstellt.
Der Bundespräsident Horst Köhler sprach am Jahresende 2005 von einer „Art Grundeinkommen“ nach amerikanischem Vorbild (Negativsteuer nur für Erwerbstätige und befristete Sozialhilfe für Erwerbslose) und vom möglichen Missbrauch dieses Einkommens, welcher bei der Bedingungslosigkeit des Grundeinkommens natürlich nicht möglich ist. Ein bedingungsloses Grundeinkommen allerdings forderte er nicht. Stern: Interview mit Horst Köhler
Der Philosoph Philippe Van Parijs, Begründer von BIEN, arbeitet u. a. zum Thema Grundeinkommen und hat dazu einige einschlägige Publikationen veröffentlicht, insbesondere Arguing for Basic Income. Ethical foundations for a radical reform . Er war Sekretär des Basic Income Earth Network (deutsch: weltweites Netzwerk Grundeinkommen, ehemals Basic Income European Network).
Eine weitere Vertreterin ist Katja Kipping aus der Linkspartei als eine Sprecherin des Netzwerk Grundeinkommen. Eine Bundesarbeitsgemeinschaft in und bei der Linkspartei hat inzwischen eine Grundeinkommenskonzeption vorgelegt.Bundesarbeitsgemeinschaft Grundeinkommen in und bei der Linkspartei. Sie sieht allerdings eine Verbindung von bedingungslosem Grundeinkommen, Mindestlohn und allgemeiner Arbeitszeitverkürzung als Trias vor.
Ebenso gibt es bei den Bündnis 90/Die Grünen eine Gruppierung, die sich für das Grundeinkommen einsetzt. Die Grüne Jugend hat die Forderung nach einem bedigungslosen Grundeinkommen in ihr Programm aufgenommen.Grüne Jugend Bundesverband: das bedingungslose Grundeinkommen
Die FDP setzt sich für ein so genanntes "liberales" Bürgergeld ein, was allerdings mit einer Arbeitsverpflichtung verbunden, also kein Grundeinkommen ist. FDP: Das Liberale Bürgergeld
Die Parteien Die Violetten und APPD sprechen sich in ihrem Programm für das Grundeinkommen aus.
Auch im Netzwerk attac gibt es eine starke Unterstützung der Idee, die hier insbesondere auch von Werner Rätz vertreten wird.//www.attac.de/genug-fuer-alle/cms/news.php Der Deutsche Bundesjugendring befürwortet ebenfalls ein bedingungsloses Grundeinkommen.
In den Sozialwissenschaften gehört der Frankfurter Soziologe Ulrich Oevermann zu den profilierten Befürwortern eines bedingungslosen Grundeinkommens. Er hat bereits 1983 eine der analytisch tiefgehendsten Analysen derjenigen Krisenkonstellation geliefert, die für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens spricht. Seine Analyse hat er seitdem immer weiter ausgebaut. Heute formuliert er die Krisendiagnose unter Rückgriff auf ein in der Zwischenzeit in vielen Materialanalysen entwickeltes „Strukturmodell von Religiosität“, das die Krisendiagnose in den kultur- und religionssoziologischen Zusammenhang einer Krise der traditionellen, an Erwerbsarbeit gebundenen Leistungsethik rückt. Auch Claus Offe (Hertie School of Governance, Berlin) spricht sich mittlerweile eindeutig für ein bedingungsloses Grundeinkommen aus (Siehe Nachwort zu Vanderborght/ Van Parijs). Weitere, allerdings in ihren Ausführungen nicht eindeutig zuzuordnende Vertreter sind Michael Opielka (Fachhochschule Jena) und Georg Vobruba (Universität Leipzig). Letzterer vertritt eher den Vorschlag von Income Mixes.
Zu beachten ist, dass die Rahmenbedingungen bei den einzelnen Konzepten unterschiedlich sind.
''„Seit 15 Jahren diskutiert man verschiedene Modelle. Das radikalste stammt von dem französischen Denker André Gorz: Er spricht von einem »bedingungslosen Grundeinkommen« für alle Bürgerinnen und Bürger. Doch sein Ansatz erfordert harte Umverteilungsmaßnahmen, die in einer parlamentarischen Demokratie sehr schwer durchsetzbar wären.“
(Peter Glotz, SPD-Politiker und ehemaliger Professor an der Universität St. Gallen, in Brückenbauer Nr. 28, 11. Juli 2000)
„Die Folge wäre, dass am Arbeitsmarkt der Kern aller Freiheit, nämlich die Freiheit Nein zu sagen, zur Geltung gebracht würde.“
(Claus Offe, Sozialwissenschaftler)
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