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Die Großmut gilt als eine bedeutende, ja als die zentrale soziale Tugend eines Herrschers oder einer sonstigen Autoritätsperson in einer Gemeinschaft, und entsprechend selten kommt sie vor.

Staatsrechtlich ist die Möglichkeit zur Großmut in allen Verfassungen den Staatsoberhäuptern durch das Recht zu begnadigen und zu amnestieren gegeben.

Der klassische Gegenbegriff ist Rachsucht, ein modernerer umgangssprachlicher Gegenbegriff wäre "kleinkariert".

Tugend

 

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