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Große selbständige Stadt ist ein Begriff aus dem Kommunalrecht in Niedersachsen.

Nach § 10 der Niedersächsischen Gemeindeordnung sind die sieben Städte Celle, Cuxhaven, Goslar, Hameln, Hildesheim, Lingen und Lüneburg Große selbständige Städte. Diese Städte haben in der Regel mehr als 50.000 Einwohner.

Große selbständige Städte sind kreisangehörige Gemeinden, das heißt, sie gehören einem Landkreis an, übernehmen aber auf Grund ihrer Größe neben ihren Aufgaben als kreisangehörige Gemeinden teilweise Aufgaben des Landkreises. Sie kommen daher in weiten Teilen den "kreisfreien Städten" gleich.

Neben den "Großen selbständigen Städten" gibt es in Niedersachsen noch sogenannte "Selbständige Gemeinden", die ebenfalls zusätzliche Aufgaben vom Landkreis übernehmen. Diese Gemeinden werden in der Gemeindeordnung jedoch nicht namentlich genannt. Sie haben in der Regel mehr als 30.000 Einwohner, in Ausnahmefällen auch weniger.

Siehe auch:

Politische Geographie | Ort in Deutschland

 

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