Modell_von_Gross_Hamburg_und_Hermann_Göring.jpg (26. November 1937)]] Mit Wirkung vom 1. April 1937 wurde das Gebiet Hamburgs durch das „Gesetz über Groß-Hamburg und andere Gebietsbereinigungen“, kurz Groß-Hamburg-Gesetz (erlassen von der Reichsregierung am 26. Januar 1937), um die bis dahin preußischen Städte Altona/Elbe, Harburg-Wilhelmsburg und Wandsbek sowie die hamburgische Stadt Bergedorf erweitert, die zum 1. April 1938 Teil der Einheitsgemeinde Hamburg wurden und ihre Selbstständigkeit verloren.
Lokstedt mit Niendorf und Schnelsen aus dem Kreis Pinneberg;
Cranz aus dem Landkreis Stade;
Altenwerder, Finkenwerder (Südteil), Fischbek, Francop, Gut Moor, Preuß. Kirchwerder, Langenbeck, Marmstorf, Neuenfelde, Neugraben, Neuland, Rönneburg, Sinstorf und ein Teil von Over aus dem Landkreis Harburg sowie Curslack aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg wurden erst durch das Groß-Hamburg-Gesetz Teil Hamburgs, das seinerzeit gleichzeitig als einzige Stadt festgelegt wurde, d.h. das bis dahin bereits zum hamburgischen Staat gehörige Landgebiet wurde mit den oben erwähnten Gemeinden zu einer einheitlichen Stadt vereinigt. Diese Zusammenfassung zur einheitlichen jetzt so genannten "Hansestadt Hamburg" wurde allerdings erst zum 1. April 1938 wirksam; bis dahin blieben die auf Hamburg übergegangenen Städte und Gemeinden selbständig innerhalb des Landes Hamburg. Mit der Einführung der offiziellen Bezeichnung der "Hansestadt Hamburg" sollte auch die Erinnerung an Hamburgs früheren Status als Freie Reichsstadt getilgt werden, der sich in dem Namen der "Freien und Hansestadt" konserviert hatte.
Im Tausch dafür gingen das Amt Ritzebüttel (Cuxhaven), und die Exklaven Geesthacht, Großhansdorf und Schmalenbek in Schleswig-Holstein an die damals noch preußischen Provinzen Schleswig-Holstein und Hannover.
Mit dem Groß-Hamburg-Gesetz verlor auch Lübeck seine territoriale Eigenständigkeit und wurde zu einem Teil von Schleswig-Holstein. Der oldenburgische Landesteil Lübeck (das ehemalige Fürstbistum Lübeck/Fürstentum Lübeck) kam als Landkreis Eutin ebenfalls zu Schleswig-Holstein.
Die preußische Stadt Wilhelmshaven und die oldenburgische Stadt Rüstringen wurden zu einer Stadt Wilhelmshaven vereinigt.
Der oldenburgische Kreis Birkenfeld wurde der preußischen Rheinprovinz als neuer Landkreis zugeordnet.
Die mecklenburgischen Exklaven in Schleswig-Holstein wie der Domhof in Ratzeburg und einige Gemeinden wurden in den Kreis Herzogtum Lauenburg integriert.
Zwischen 1937 und 1943 kam es zu einer schrittweisen Veränderung der inneren Gliederung Hamburgs:
Nach 1945 gab es ernst zu nehmende Versuche, die Folgen des Gesetzes zumindest teilweise zu revidieren und den ehemals selbstständigen Städten eine größere Autonomie zu sichern: insbesondere in Harburg und Altona wurden solche Forderungen laut und waren dort überaus populär; außerdem deckten sie sich mit den Zielen der britischen Besatzungsmacht nach einer stärkeren Dezentralisierung. Für Harburg wurde im Sommer 1946 ein Ausschuss aus örtlichen und Hamburger Partei- und Gewerkschaftsvertretern eingesetzt, um diesbezügliche inhaltliche Fragen einer Klärung näherzubringen.
Nach der ersten Bürgerschaftswahl am 13. Oktober 1946 trat diese Frage für den Senat aber mehr und mehr in den Hintergrund, in erster Linie unter der Ansage, dass für den Wiederaufbau und die Verbesserung der Lebensverhältnisse in der zerbombten Stadt eine Konzentration aller Kräfte Vorrang genießen müsse.
In diesem Zusammenhang sei auf die ambivalente Haltung der ehemaligen Bürgermeister Walter Dudek (Harburg) bzw. Max Brauer (Altona) hingewiesen, die in ihrer neuen Rolle im Hamburger Senat in dieser Frage eine Stellung bezogen, die ihrer vorherigen diametral entgegengesetzt war. Altonas späterer Bezirksleiter August Kirch hingegen setzte sich noch 1950 dafür ein, wenigstens den historischen Grenzverlauf zwischen Altona und Hamburg wiederherzustellen.
Angesichts der minimalen bezirklichen Eigenständigkeit aufgrund des Verfassungskonstrukts der Einheitsgemeinde Hamburg stoßen Wünsche nach weitergehender Autonomie vor allem in Harburg und Altona (beispielhaft seien die Wählergemeinschaft Harburg und die Initiative Altonaer Freiheit genannt) bis in die Gegenwart lokal auf nennenswerte Zustimmung.
Siehe auch: Groß-Berlin-Gesetz
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